Leserbriefarchiv: Joe Wein
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Bitte beachten Sie auch das Leserbriefarchiv von Jorgen Schäfer
Hamburger Abendblatt
Leserbrief zum Artikel "
Hanfbus: Hochbahn reagiert auf Protest"
15.05.2004
Dass für Harald Krüger (CDU) jede Werbung für Drogenkonsum "unannehmbar" ist, ist zu begrüssen. Unverständlich ist dagegen, dass seine Partei jahrelang ein europaweites Werbeverbot bei jener Droge verhindert hat, die jährlich 100.000 Menschen in Deutschland tötet: Tabak. Cannabis ist gewiss nicht harmlos, aber es hat kein vergleichbares Suchtpotenzial zu Nikotin. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Cannabis gehört legalisiert und besteuert, weil Strafen hier niemanden schützen: In Deutschland gibt es prozentual nicht weniger, sondern mehr Cannabiskonsumenten als in Holland, wo Cannabis seit 28 Jahren offiziell geduldet und in Coffeeshops verkauft wird. Weil der Handel in Deutschland aber verfolgt wird, weichen viele Konsumenten, die nicht in einer kriminellen Szene einkaufen wollen, auf den Eigenanbau aus. Daher auch die rege Nachfrage nach Gartenzubehör, wie es jene Firma anbietet, deren Werbung nun gestoppt wurde, obwohl sie - anders als Zigarettenwerbung - nicht für den Konsum wirbt.
Joe Wein
Münchner Merkur
Leserbrief zum Artikel "
Drogen aller Art im Würmtal zu finden"
von KATHARINA KORB, 13.04.2004
Cannabis sollte in staatlich kontrollierten Fachgeschäften an Erwachsene verkauft werden. Dann könnte sich die Polizei wieder um echte Kriminelle kümmern. Die für sinnlose Strafverfolgung verwendeten Steuermittel könnten stattdessen in ehrliche und glaubwürdige Aufklärung investiert werden, wie in den Niederlanden, wo Cannabis seit nunmehr 28 Jahren offiziell geduldet wird. Sein Konsum ist dort trotzdem nicht weiter verbreitet als in Deutschland oder auch in Bayern. Schon vor zehn Jahren erkannte das Bundesverfassungsgericht an, dass die dem Verbot zugrundeliegende These, Cannabis sei eine "Einstiegsdroge" zum Konsum "harter" Drogen, von Experten "überwiegend abgelehnt" wird. Das hinderte Herrn Trebes von der Polizei nicht daran, am Stammtisch der Kraillinger Jungen Union das Gegenteil zu behaupten. Tatsächlich greift der Großteil der Cannabiskonsumenten nie zu anderen illegalen Drogen. "Einstiegsdrogen", wenn es so etwas überhaupt gibt, sind eher das erste Bier oder die erste Zigarette, die Jahre vor dem ersten Joint probiert werden. Trotzdem fordert niemand ein Verbot dieser beiden derzeit legalen Drogen für Erwachsene. Dass Cannabis "sehr schnell abhängig" mache, entspricht ebenfalls nicht dem aktuellen Erkenntnisstand. Eine psychische Abhängigkeit tritt laut einer Studie im Auftrag des ehemaligen Gesundheitsministers Horst Seehofer nur bei etwa 8% der Konsumenten auf (vergleichbar mit der entsprechenden Rate bei Alkohol und wesentlich weniger als bei Nikotin). Eine körperliche Abhängigkeit wie etwa bei Heroin oder Alkohol ist bei Cannabis nicht bekannt. Dass man Cannabis "überall kriegt", wie Herr Trebes schließlich eingesteht, offenbart, dass das derzeitige Verbot in der Praxis gar nicht durchsetzbar ist.
Joe Wein
Süddeutsche Zeitung
Leserbrief zum Artikel "
Drei Jahre Haft für Dealer", 26.11.2003
Die drei Jahre hinter Gittern für den nicht vorbestraften 27-Jährigen wegen Cannabishandels werden den bayerischen Steuerzahler über 100.000 Euro kosten. Der Nutzen ist mehr als fraglich. Wie die SZ vor einem Jahr berichtete, sind Münchens Schüler laut einer Studie sogar bundesweit führend beim Konsum von Cannabis und auch Alkohol. Laut wissenschaftlicher Erhebungen ist Cannabiskonsum in Deutschland nicht weniger weit verbreitet als in den Niederlanden, wo der Verkauf geringer Mengen Cannabis an Erwachsene seit mehr als einem Vierteljahrhundert toleriert wird. Statt auf sinnlose Strafverfolgung sollte der Staat auf sachliche Aufklärung setzen. Eine Berechnung des Deutschen Hanfverbands in Berlin kam zu folgendem Ergebnis: "Selbst bei sehr vorsichtigen Schätzungen und Annahmen kann man davon ausgehen, dass bei einer Cannabislegalisierung mindestens 984 Mio. € pro Jahr direkt in die Staatskassen fließen. Ein Vielfaches davon scheint wahrscheinlich." Rechnet man diese Zahlen auf Bayern um, dann entgehen dem bayerischen Finanzministerium durch das Cannabisverbot mindestens 148 Millionen Euro pro Jahr, die derzeit im Schwarzmarkt versickern bzw. für den Strafvollzug aufgewendet werden müssen.
Joe Wein
Hamburger Abendblatt
Leserbrief zum Artikel "
Haftstrafe für Drogengärtner", 28.11.2003
Dreieinhalb Jahre Haft auf Steuerzahlerkosten (ca. 95.000 Euro) für 0,15 Hektar Hanf - das zeigt wie irrational unsere Drogenpolitik ist. Sowohl Hanf als auch Tabak sind Drogen, die in Deutschland von Millionen Menschen konsumiert werden. Tabakkonsum kostet pro Jahr 100.000 Menschen in Deutschland das Leben; von Cannabis ist weltweit kein einziger Todesfall durch eine Überdosis bekannt. Über 1000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland bauen Tabak an, im Schnitt 4,7 Hektar pro Betrieb und werden dafür aus Steuermitteln gefördert. Dass wir uns nicht falsch verstehen: Die badischen und rheinländischen Tabakbauern verdienen genausowenig, ins Gefängnis gesperrt zu werden wie dieser Hanfgärtner. Am vernünftigsten wäre der Mittelweg: Weder Strafverfolgung noch Subventionen, dafür ein Werbeverbot, Besteuerung und sachliche Aufklärung der Konsumenten dieser Drogen.
Joe Wein
Thüringer Allgemeine
Leserbrief zum Artikel "
Unterschätztes Cannabis"
von Jürgen REICHENBÄCHER, 12.11.2003
Wenn 200.000 Deutsche von Cannabis abhängig sind, wie von Herrn Bader im Artikel angegeben, dann sind 94% der laut offiziellen Studien 3,4 Millionen aktuellen Cannabiskonsumenten in Deutschland nicht abhängig. Tatsächlich unterscheidet sich der Bevölkerungsanteil der häufigen Cannabiskonsumenten in Deutschland nicht wesentlich von der entsprechenden Rate in den Niederlanden, wo Cannabis bereits seit 27 Jahren offiziell geduldet wird. Eine Studie für das Bundesgesundheitsministerium fand dazu 1997: "Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentswicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden." Statt alle Cannabiskonsumenten als Kriminelle zu behandeln, sollte der Staat seine knappen Mittel in Prävention und Hilfsangebote investieren. Eine Legalisierung und Besteuerung wäre langfristig der sinnvollste Weg, um Probleme zu minimieren.
Joe Wein
Märkische Oderzeitung (Brandenburg)
Leserbrief zum Artikel "Richstein gegen Legalisierung von Cannabis", 06.11.2003
Das Strafrecht ist nicht dazu da, um Erwachsene zu bevormunden sondern um Menschen vor Schädigung oder Gefährdung durch andere zu schützen. Wer Cannabis zum Eigenkonsum besitzt, gefährdet damit niemanden. Wer auf öffentlichen Strassen rast, dagegen schon. Das sollte sich vielleicht auch Frau Richstein hinter die Ohren schreiben, die vor einem Jahr zu einem Monat Fahrverbot verurteilt worden war, nachdem sie mit 140 auf der Landstrasse geblitzt worden war. Mit Strafverfolgung bei Cannabisbesitz schafft der Staat Probleme, wo vorher meist keine waren. Nur 2 bis 8% der Cannabiskonsumenten entwickeln eine psychische Abhängigkeit (weniger als bei Alkohol), der Rest tut es nicht. Eine körperliche Abhängigkeit gibt es bei Cannabis nicht, anders als etwa bei Alkohol. Das strafrechtliche Verbot des Cannabisbesitzes zeigt schon lange keine Wirkung mehr, weil es nicht glaubwürdig ist. Alkohol und Tabak dürfen legal an 16-Jährige verkauft werden und beworben werden, aber ein Erwachsener der Cannabis konsumiert wird als Krimineller behandelt. Die Sinnlosigkeit des Verbots zeigt sich auch an der Tatsache, dass Cannabiskonsum in den Niederlanden nach 27 Jahren Tolerierung nicht weiter verbreitet ist als in Deutschland. Dabei könnte eine Legalisierung bundesweit eine Milliarde Euro Steuern sparen und 13500 neue Arbeitsplätze schaffen, wie der Deutsche Hanf Verband (DHV) errechnete. Allein in Brandenburg wären das 31 Millionen Euro an Steuergeldern pro Jahr und über 420 Arbeitsplätze.
Joe Wein
Tageblatt (Luxemburg)
Leserbrief zum Artikel "Kiffen in der Pubertät ist besonders gefährlich", 24.10.2003
Der Artikel am 24.10. zu Cannabis in der Pubertät nahm Bezug auf eine Studie aus Bremen. Wie aussagekräftig diese Studie wirklich ist, lässt sich nur schwer sagen. Als Argument für ein Festhalten an der Strafverfolgung von kiffenden Mitmenschen ist sie jedoch wenig geeignet.
Die Bremer Wissenschaftler studierten keine Jugendlichen sondern junge Ratten, die immerhin ihre Pubertät fünfzig mal schneller durchlaufen als ein Mensch. Diese Tiere bekamen an 60% aller Tage eine Substanz, die dem Cannabiswirkstoff ähnelt. Nur etwa ein Zehntel aller Cannabisraucher konsumiert so häufig Cannabis wie diese Versuchstiere, und auch dann nicht gleich drei bis sechs Gramm pro Tag, was der im Experiment verwendeten Dosis entspräche. Eine direkte Übertragung der Ergebnisse auf menschliche Konsumenten ist damit problematisch.
Sehr interessant war dagegen die Grafik zum Ländervergleich, die eindrucksvoll zeigte, wie sinnlos strafrechtliche Verfolgung von Konsumenten als Präventionsstrategie ist. Danach ist ausgerechnet das so Cannabis-repressive Frankreich Europameister beim Kiffen unter jungen Menschen. Die liberalen Niederlande mit ihren Coffeeshops finden sich nur im Mittelfeld, zusammen mit dem strengen Norwegen oder dem liberalen Italien. Eine niedrige Cannabiskonsumrate findet man sowohl im strengen Finnland als auch im drogenpolitisch liberalen Portugal, wo Cannabiskonsum keine Straftat ist. Es lässt sich kein konsistenter Zusammenhang zwischen dem Grad der strafrechtlichen Intoleranz gegenüber Cannabiskonsumenten und der jeweiligen Verbreitung des Konsums feststellen.
Das für Strafverfolgung nutzlos aufgewendete Geld wäre in glaubwürdiger Aufklärung sinnvoller angelegt.
Joe Wein
Dieser Leserbrief wurde am 03.11.2003 im Tageblatt abgedruckt.
Neues Deutschland
Leserbrief zum Artikel "Jeder vierte Jugendliche sucht die Sucht"
von Rainer Funke, 30.09.2003
Konrad Freiberg, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei nannte den Vorstoss der Berliner Grünen und der FDP, die Obergrenze der "geringen Menge" anzuheben und die Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften als Modellversuch zu erproben, ein "falsches Signal". Damit würden "kostspielige[n] Aufklärungsaktionen für ein drogenfreies Leben (...) ad absurdum geführt".
Ein drogenfreies Leben ist individuell durchaus möglich, ist aber weit von vorherrschenden gesellschaftlichen Normen entfernt. So hatten laut einer Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums im Jahre 2000 etwa 94,5% der Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren innerhalb der letzten 12 Monate Alkohol konsumiert. Das heisst konkret, dass nur etwa 2,6 Millionen Angehörige dieser Altersgruppe auf die Droge Alkohol gänzlich verzichten. Berücksichtigt man auch Koffein und Arzneimittel, dann dürfte der Anteil der wirklich "drogenfrei" lebenden Erwachsenen noch weit geringer ausfallen. Eine Forderung nach einem drogenfreien Leben mag daher beim Einzelnen auf Zustimmung stossen, geht im grossen und ganzen aber an der bestehenden gesellschaftlichen Realität vorbei. Wie glaubwürdig ist eine strikte Abstinenzforderung bei Drogen an andere, wenn sie von Menschen erhoben wird, bei denen der Konsum riskanter Drogen wie Alkohol und Nikotin zum persönlichen Alltag gehört?
Was "kostspielige" Öffentlichkeitsarbeit angeht, sind die Waagschalen derzeit sehr ungleich besetzt. Während Bund, Länder und Gemeinden insgesamt weniger als 50 Cent pro Einwohner pro Jahr für Drogen- und Suchtprävention bei legalen und illegalen Suchtmitteln ausgeben, bewirbt die Alkohol- und Tabakindustrie zwei der meistverbreiteten Suchtmittel und "Einstiegsdrogen" mit 550 bzw. 330 Millionen Euro pro Jahr. Damit kommen auf jeden Drogenwerbungs-Euro ganze 5 Drogenpräventions-Cents.
Wir finden, eine erfolgreiche Politik muss sich an der gesellschaftlichen Realität orientieren. Cannabis ist schon lange keine neue, "zusätzliche" Droge mehr. Der frühere Konsens für Repression gegen Konsumenten ist schon vor Jahrzehnten unwiderbringlich zerbrochen. Das Strafrecht hat die stete Zunahme des Konsums in Deutschland in den letzten Jahren - auch in den neuen Bundesländern mit ihrer besonders repressiven Drogenpolitik - nicht aufhalten können.
Drei Jahrzehnte nach der Verabschiedung des Betäubungsmittelgesetzes von 1972 ist Cannabiskonsum in Deutschland laut offiziellen Studien nicht weniger verbreitet als in den Niederlanden, wo der Konsum und der staatlich überwachte Einzelhandel seit über einem Vierteljahrhundert toleriert werden. Das gilt auch und gerade bei Jugendlichen.
Heute konsumieren über drei Millionen Deutsche Cannabis. Das heisst, der Staat kriminalisiert mit dem bestehenden Verbot etwa soviele Menschen, wie bei der letzten Bundestagswahl CSU wählten - ohne jeden vorzeigbaren Nutzen. Staatliche Mittel, die in Grundrechte eingreifen, sind nach dem Verhältnismässigkeitsgebot des Grundgesetzes nur dann zulässig, wenn sie sowohl notwendig als auch geeignet sind. Nach aktuellen Erkenntnissen erfüllt das Verbot beide Anforderungen nicht.
Die Repression gegen Cannabiskonsumenten verschlingt bei Polizei und Justiz mittlerweile beträchtliche finanzielle und personelle Mittel. Es kann nicht im Interesse der Bürger unseres Landes sein, dass mutmassliche Bankräuber und Mörder aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, weil wegen der Überlastung der Justiz kein rechtzeitiger Verhandlungstermin möglich ist, während andererseits weiterhin gegen eine sechsstellige Zahl von Cannabiskonsumenten pro Jahr strafrechtlich ermittelt werden muss.
Gleichzeitig verhindert das strafrechtliche Verbot wirksame Alterskontrollen beim Verkauf, glaubwürdige Aufklärung der Konsumenten und eine Besteuerung, mit der besonders in dieser Zeit knapper öffentlicher Kassen wirksamere Präventionsmassnahmen finanziert werden könnten. Bei einer sehr vorsichtigen Schätzung mit Cannabisverkäufen von 500 Millionen Euro pro Jahr brächte allein die Erhebung von Mehrwertsteuer auf Cannabis dem Staat 80 Millionen Euro pro Jahr, genug um die Mittel für Suchtvorbeugung ohne zusätzliche Belastung von Nichtkonsumenten zu verdreifachen.
Der Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut im vergangenen Jahr, Cannabis in Apotheken kontrolliert an Erwachsene abzugeben, wäre ein Schritt in die richtige Richtung.
Joe Wein
Der Spiegel
Leserbrief zum Artikel "18-Jähriger schneidet sich Penis und Zunge ab", 23.09.2003
Vom gesetzlichen Status einer Droge kann man nicht auf den Grad ihrer Gefährlichkeit schliessen. Wer relativ harmloses Cannabis anbaut, steht mit einem Bein im Gefängnis, aber die Engelstrompete, die hier zu einer Selbstverstümmelung beitrug, wächst legal in Tausenden von deutschen Vorgärten. Die richtige Antwort sind keine neuen Verbote (Selbstverstümmelungen gab's auch schon im Campinggas-Rausch), sondern eine Drogenpolitik, die auf endlich sachliche und glaubwürdige Aufklärung statt wie bisher auf Strafen setzt.
Joe Wein
Neue Westfälische
Leserbrief zum Artikel "Cannabis auf Rezept kein Problem"
von Elmar Kramer, 04.09.03
In den Niederlanden gibt es jetzt Cannabis auf Rezept in Apotheken, in Deutschland nur eine synthetische Version des Cannabiswirkstoffs. Ein sehr wichtiger Unterschied zwischen beiden Arzneimitteln ist der Preis, insbesondere, weil derzeit die Krankenkassen noch nicht dafür aufkommen. So kosten 20 ml THC-Extrakt in Deutschland 545,87 Euro, fast zehnmal soviel wie 5g Cannnabisblüten in einer niederländischen Apotheke (55 Euro), obwohl beide Medikamente eine vergleichbare Wirkstoffmenge enthalten. Viele Cannabispatienten sind aufgrund ihrer Erkrankungen erwerbsunfähig (z.B. bei Multipler Sklerose) und finanziell gar nicht in der Lage, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Viele Patienten in Deutschland haben deshalb keine Alternative zu illegal erworbenem oder angebautem Cannabis, obwohl sie damit riskieren, vor Gericht zu landen, wie ein an Multipler Sklerose erkrankter Mannheimer, der seit drei Jahren mit der Staatsanwaltschaft ringt. Er wurde zwar dieses Jahr endlich vom Richter freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat jedoch Berufung eingelegt und so geht der quälende Rechtsstreit weiter. Der Gesetzgeber müsste längst handeln und auch in Deutschland zumindest den medizinischen Gebrauch von Cannabis straffrei stellen.
Joe Wein
Stuttgarter Zeitung
Leserbrief zum Artikel "
Kiloweise Drogen aus dem Müllschacht gezogen"
von Rüdiger Bäßler, 05.07.03
Letztlich ist es belanglos, ob die drei Mitarbeiter des Müllheizkraftwerks Münster 6 kg Cannabis zum eigenen Gebrauch vor der polizeilichen Vernichtung bewahrt haben oder ob es gar mehr war: Selbst wenn die gesamten 11 Tonnen Cannabis, die voriges Jahr bundesweit beschlagnahmt wurden, auf den Schwarzmarkt zurücksickern würden, wäre das nur ein Zwanzigstel der Menge, die trotz des Verbots von über drei Millionen Menschen in Deutschland konsumiert wird. Angesichts der offiziellen Zahlen zur Verbreitung des Cannabiskonsums bleibt nur der Schluß, dass das strafrechtliche Verbot von Cannabis keinen wesentlichen Einfluss auf den Konsum mehr hat. Das zeigt auch die Tatsache, dass sich der Bevölkerungsanteil der regelmäßen Konsumenten in Deutschland nicht wesentlich von dem der Niederlande unterscheidet, wo Cannabis seit über einem Vierteljahrhundert offiziell toleriert wird. Jeder dritte jüngere Erwachsene in Deutschland hat heute Erfahrung mit Cannabis, einer Substanz die laut Experten weniger gesundheitsschädlich ist als Alkohol und Nikotin. Es wäre längst an der Zeit, das Gesetz auch in Deutschland an die gesellschaftliche Realität anzupassen.
Joe Wein
Hannoversche Allgemeine
Leserbrief zum Artikel "
Polizei stoppt Party im "Fun 2000"", 04.07.2003
Viele Jugendliche wüssten nicht, dass die Einnahme von Drogen strafbar sei, zitieren Sie einen Sprecher der Polizei anlässlich der Razzia in der Disco "Fun2000". Offensichtlich ist es die Polizei, die Nachhilfe zur Rechtslage braucht: Der Konsum von Drogen, egal welcher Art, ist in Deutschland grundsätzlich keine Straftat. Der Gesetzgeber sieht darin zwar eine mögliche Selbstschädigung, aber die ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat grundsätzlich straffrei. Drogenkonsum ist keine Straftat. Anders sieht's beim Besitz (auch zum persönlichen Konsum) aus, da dort theoretisch die Möglichkeit zur Weitergabe an Dritte und damit der Fremdschädigung besteht. Die besteht aber auch beim Besitz von Tabak, einer Droge, die alljährlich in Deutschland 100.000 Menschen das Leben kostet, oder bei Alkohol (40.000 Tote), ohne dass der Besitz dieser Drogen illegal wäre. Diese und andere Widersprüche sorgen dafür, dass die Drohung mit dem Strafrecht bei bestimmten Drogen kaum wirksam ist. Drogenpolitik sollte in erster Linie Gesundheitspolitik sein. Infostände, an denen sich Partygänger über Drogen informieren können, sind deshalb eine sinnvollere Maßnahme als polizeiliche Razzien, die auch Personal und damit Geld kosten ohne aber langfristig etwas zu verändern.
Joe Wein
Kölner Stadtanzeiger
Leserbrief zum Artikel "
'Gefahr seit Jahren unterschätzt'"
von Norbert Kurth, 28.06.03
Die bestehenden Probleme von jugendlichen Konsumenten von Cannabis zeigen vor allem, wie unwirksam das Strafrecht als Schutzmittel für sie ist. Im Herbst 2002 verglich eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen das Drogenkonsumverhalten von Schülern in mehreren deutschen Städten. Interessanterweise konsumierten prozentual in München mehr Schüler Cannabis als in jeder anderen untersuchten Stadt oder Region. Dabei ist die bayerische Staatsregierung bekannt für ihre Intoleranz bei Cannabis. Ihre repressive Politik dazu minimierte nicht nur dessen Konsum nicht, sondern führte gleichzeitig auch noch zu höheren Konsumraten bei Alkohol und Nikotin als in anderen Städten.
Anders als von Hauptkommissar Signon laut Artikel behauptet, ist der Konsum von Cannabis keine Straftat. Strafbar ist jedoch der Besitz, der dem Konsum üblicherweise vorausgeht. Solange der Umgang mit Cannabis selbst bei Erwachsenen kriminalisiert und damit automatisch tabuisiert wird, ist vernünftige Prävention schwierig: Wirksame Prävention setzt ehrliche Gespräche und staatlich kontrollierte Abgabe voraus - beide sind nur mit einem Ende der Strafverfolgung machbar.
Laut Studien für das Bundesgesundheitsministerium sind über 80% der aktuellen Cannabiskonsumenten volljährig, also alt genug, Schnaps zu trinken oder eine Ehe einzugehen. Erwachsene haben wenig Verständnis dafür, wenn sich der Staat immer noch als Kindermädchen für sie berufen fühlt. Doch auch die Minderjährigen schützt man nicht, indem man den Handel, wie derzeit, einem unkontrollierten Schwarzmarkt ohne Alterskontrollen überlässt. Auch das Wissen darum, welche Konsummuster riskant oder schädlich sind, wird kaum weitergegeben, solange die Justiz - anders als bei Alkohol - nur die totale Abstinenz akzeptiert und Konsumenten als Kriminelle stigmatisiert.
Joe Wein
Südwest Presse
Leserbrief zum Artikel "
Riesenfund im Wohnmobil", 31.05.2003
Selbst der Rekordfund von 2,5 Tonnen Cannabis im Hamburger Hafen nimmt nur jene Menge vom Markt, die ohnehin alle drei Tage in Rauch aufgeht, bei rund drei Millionen aktuellen Konsumenten in Deutschland laut offiziellen Studien. Jeder fünfte Erwachsene hat Cannabiserfahrung. Das Verbot kann daran nichts ändern, weil es nicht durchsetzbar ist: In Deutschland konsumieren prozentual nicht weniger Menschen Cannabis als in den toleranten Niederlanden, wo Cannabis seit über einem Vierteljahrhundert entkriminalisiert ist. Mit der Verbannung von Cannabis in den Schwarzmarkt verhindert der Staat nur eine Besteuerung analog zu Tabak und Alkohol und stellt sicher, dass stattdessen Kriminelle daran verdienen. Alterskontrollen beim Handel oder Qualitätskontrollen bei der Herstellung werden erst durch eine Aufhebung der Strafverfolgung möglich. Eine Reform wäre daher in Deutschland genauso sinnvoll wie in der Schweiz, wo dieser Schritt derzeit vorbereitet wird. Auch Belgien, Großbritannien und Kanada haben Schritte zur Liberalisierung unternommen bzw. stehen unmittelbar vor einer Cannabisreform.
Joe Wein
Kleine Zeitung
Leserbrief zum Leserbrief von Dr. Heinz Hammer, "Ein Joint ist wie 20 Zigaretten", 08.05.2003
Dr. Hammer behauptet in seinem Leserbrief, ein einziger Cannabisjoint sei
"genauso schädlich wie 20 Zigaretten". In der Veröffentlichung der
Britischen Lungenstiftung (BLF), auf die er sich dabei beruft, sucht man
jedoch dieses 1:20 Verhältnis vergeblich. Dort wird lediglich eine Studie
erwähnt, die eine ähnliche Bronchitishäufigkeit bei zwei Gruppen von
Zigarettenrauchern (ca. 20 Zigaretten pro Tag) bzw. Cannabisrauchern (3 bis
4 Joints pro Tag) festgestellt hat. Also stattdessen 3-4 Joints = 20
Zigaretten? Eine solche Verallgemeinerung auf andere Risiken, wie das von
Emphysem und Krebs, lehnt Dr. Tashkin, der Autor dieser Studie, ausdrücklich
ab. In einer Langzeitstudie zu Emphysem fand er: "Keine Unterschiede wurden
zwischen sogar recht starken Marihuana-Rauchern und Nichtrauchern von
Marihuana beobachtet." Während jedes Jahr rund 10.000 Österreicher an den
Folgen von Tabakkonsum sterben, fand etwa die Langzeitstudie der
Kaiser-Permanente-Krankenkasse in den USA mit 64.000 Teilnehmern keine
erhöhte Sterblichkeit unter Cannabiskonsumenten. Unabhängig vom Ausmass der
Risiken von Cannabis sind diese kein Argument, seine Konsumenten weiterhin
der Strafverfolgung auszusetzen. Ein Vergleich der Konsumraten mit den
liberaleren Niederlanden zeigt, dass das derzeitige strafrechtliche Verbot
keine konsumminimierende Wirkung hat. Es vermeidet mithin also keine
gesundheitlichen Probleme sondern erzeugt nur zusätzliche rechtliche
Probleme.
Joe Wein
Thüringer-Allgemeine
Leserbrief zum Artikel "
Richter befürwortete offenen Vollzug", 05.05.2003
In Ihrem Artikel zum Strafprozess gegen den 23-jährigen angehenden Zahntechniker wegen Handels mit Cannabis ist von der "Einstiegsdroge Haschisch" die Rede. Diese Bezeichnung trifft auf Cannabis (Haschisch, Marihuana) nicht mehr zu als auf Alkohol oder Zigaretten. "Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar", fand eine Studie für den damaligen Gesundheitsminister Seehofer (CSU) im Jahre 1998. Eine Verfolgung von Cannabiskonsumenten ist deshalb kein geeigneter Weg, Probleme mit anderen Drogen zu minimieren. Es stimmt zwar, dass die meisten Heroinabhängigen vorher Cannabis probiert haben. Doch ein noch grösserer Prozentsatz hat Alkohol und Nikotin probiert, ohne dass wir diese beiden legalen Drogen als "Einstiegsdrogen" bezeichnen würden. Etwa 28% der 15 bis 19-jährigen in den Niederlanden und 33% der selben Altersgruppe in Deutschland probieren Cannabis. Wer es im staatlich kontrollierten Coffeeshop erwerben kann, muss nicht auf dem Schwarzmarkt kaufen, wo man ihm vielleicht auch andere Drogen anbietet. Laut der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht gab es in den Niederlanden im Jahre 1998 insgesamt 61 Drogentote. Im drogenpolitisch repressiven Baden-Württemberg, das um ein Drittel weniger Einwohner hat, zählte man im selben Jahr 313 Tote. Die Erfahrung zeigt also, dass Repression der falsche Weg ist.
Joe Wein
Deister-Leine-Zeitung
Leserbrief zum Artikel "
Cannabis in der Wohnung gezüchtet", 30.04.2003
Ein 20-jähriger Barsinghäuser bekommt jetzt wegen Cannabisanbaus wahrscheinlich einen Strafprozess, der den Steuerzahler Tausende von Euro kosten wird. Dabei schrieb das Bundesverfassungsgericht schon im Jahre 1994 die straflose Einstellung von Ermittlungsverfahren wegen geringer Mengen von Cannabis vor, wenn dabei die Schuld des Täters gering ist. Schuld ergibt sich aus der Möglichkeit von Fremdgefährdung. Die Richter schrieben dazu jedoch, "daß sich gerade im Erwerb zum Zwecke des Eigenverbrauchs die Nachfrage nach der Droge verwirklicht, die den illegalen Drogenmarkt von der Nachfrageseite her konstituiert." Jemand, der wie der Barsinghäuser Hobbygärtner keine kriminelle Schwarzhändler bereichern will und deshalb selbst anbaut, sollte eher noch milder bestraft werden als jemand, der Cannabis von einem Dealer kauft. Ermittlungsverfahren wie dieses gehören eingestellt, oder gar nicht erst eröffnet. Sie richten mehr Schaden an als der Konsum von Cannabis selbst, das laut Experten weniger schädlich ist als Alkohol und Zigaretten. In den Niederlanden wird Besitz und Eigenanbau von Cannabis seit einem Vierteljahrhundert toleriert. Im Jahre 2000 verwendeten 3,4 Prozent der Westdeutschen, aber nur 3,0 Prozent der Niederländer regelmässig Cannabis. Die Verbotspolitik ist eine Sackgasse. Ehrliche Aufklärung über Cannabis ist vernünftiger als teure und schädliche Strafverfolgung. Wie die Niederländer und Schweizer sollten wir Cannabis entkriminalisieren.
Joe Wein
Westfalenpost
Leserbrief zum Artikel "
Jetzt sind 42 Monate Haft offen", 28.04.2003
Es gibt Drogen die sind verboten und andere die sind legal, wie etwa Alkohol oder Nikotin. Weil bei diesem jungen Mann ein Zehntel Gramm der verkehrten Sorte Drogen gefunden wurde, warten nun insgesamt 42 Monate hinter Gittern auf ihn, wenn er nochmals erwischt wird. Kosten für die Steuerzahler: Rund 95 000 Euro. Würde er sich dagegen mit Alkohol ins Grab saufen, wie 40.000 Menschen pro Jahr in Deutschland, dann würde das keinen Staatsanwalt interessieren. Die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten zeigen, wie gering die abschreckende Wirkung des Drogenverbots wirklich ist. Der Konsum von Drogen, egal welcher Art, sollte in erster Linie als gesundheitliche Frage behandelt werden. Dazu braucht es vor allem glaubwürdige Aufklärung. Das Strafrecht ist hier fehl am Platz.
Joe Wein
Westfalenpost
Leserbrief zum Artikel "
´Hasch´ in Mittelkonsole des Autos versteckt", 25.04.2003
Wenn Haschisch heutzutage tatsächlich stärker wäre als vor 10 Jahren, wie
von der Staatsanwältin im Prozess behauptet, dann würde das die
gesundheitlichen Risiken für die Konsumenten eher verringern als steigern.
Schliesslich geht die hauptsächliche Gesundheitsbelastung vom teerhaltigen
Rauch aus und nicht vom Cannabiswirkstoff THC selbst, der wesentlich weniger
toxisch ist als etwa Alkohol oder Nikotin. Je höher der THC-Gehalt, desto
weniger Rauch und Teer inhaliert der Konsument, bis die gewünschte Wirkung
eintritt. Tatsächlich aber gibt es keine Hinweise darauf, dass der
THC-Gehalt in Haschisch sich über die Jahre wesentlich verändert hätte. Die
eher mässigen gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums sind aber
letztlich ohnehin kein taugliches Argument für Strafverfolgung. Die
Tatsache, dass Cannabiskonsum in Deutschland nicht weniger weit verbreitet
ist als in den toleranten Niederlanden, zeigt, dass staatliche Repression
hier keine Probleme löst, sondern nur zusätzliche Probleme für die
Betroffenen schafft. Dass das Bundesverfassungsgericht schon 1994 Bestrafung
für den Besitz geringer Mengen von Cannabis zum Eigenkonsum als Verstoss
gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip des Gundgesetzes eingestuft hat,
scheint auch neun Jahre später gerne ignoriert zu werden.
Joe Wein
Der Neue Tag
Leserbrief zum Artikel "
Ein Zentner Drogen im Müllkraftwerk verbrannt"
von Wolfgang Houschka, 11.04.2003
Man kann davon ausgehen, dass die Verbrennung von 50kg Drogen im
Müllkraftwerk keine alltägliche Aktion war. Alltäglich dagegen ist, wenn
500kg Haschisch und Marihuana in Rauch aufgehen - soviel nämlich beträgt
laut einer Schätzung des Bundeskriminalamts der Tagesverbrauch der rund 3,4
Millionen aktuellen Cannabiskonsumenten, die es laut einer
Repräsentativbefragung für das Bundesgesundheitsministerium in Deutschland
gibt. Was ausser Experten kaum jemand weiss - der Bevölkerungsanteil der
Konsumenten in Deutschland unterscheidet sich nicht wesentlich von der
entsprechenden Rate in den Niederlanden, wo Cannabis seit einem
Vierteljahrhundert entkriminalisiert ist. Anders als viele noch annehmen,
hat das Verbot keinen wesentlichen Einfluss darauf, ob jemand Cannabis
konsumiert oder nicht konsumiert - dazu ist es auch zu unglaubwürdig, wenn
doch Alkohol und Nikotin, die gesundheitsschädlicher sind als Cannabis,
gleichzeitig legal sind! Polizei und Zoll fangen nicht mehr als ein Zehntel
bis ein Zwanzigstel der für den Markt bestimmten Menge ab. Das
strafrechtliche Verbot greift nicht mehr. Cannabis ist heute die drittmeist
konsumierte Droge, nach Alkohol und Tabak. Bundesweit werden durch das
Cannabisverbot etwa soviele Menschen als Kriminelle eingestuft, als bei der
letzten Bundestagswahl CSU gewählt haben. Das Verbot ist nicht mehr
zeitgemäss und gehört abgeschafft.
Joe Wein
Stuttgarter Zeitung
Leserbrief zum Artikel "Drogendealer stellt sich der Polizei", 22.03.2003
Andere Länder, andere Sitten: In Somalia und im Jemen gilt Khat als Genussmittel, so wie hierzulande Kaffee oder Tee, aber Ihr Artikel verdammt dieses Kraut als "Rauschgift". Umgekehrt würden Sie wohl Wein und Bier zu den Genussmitteln zählen, aber in Saudi Arabien stehen auf deren Besitz oder Handel langjährige Gefängnisstrafen und öffentliche Auspeitschung. Verdächtig ist immer die Droge der Anderen, in einem Fall die Drogen des Orients, im anderen die Droge der Christen (Messwein!). Ob eine Droge legal oder illegal ist, hatte noch nie besonders viel mit ihrer Gefährlichkeit zu tun, wie auch das Beispiel Cannabis zeigt, das in Deutschland seit 1929 Jahren verboten ist, obwohl es weniger gefährlich ist als die legalen Suchtmittel Alkohol und Nikotin, auf deren Konto jährlich 140.000 Todesfälle gehen. Ein Verbot, dessen Begründung nicht nachvollziehbar ist, kann nicht wirksam sein. Drogenpolitik sollte Gesundheitspolitik sein, die vor allem auf Aufklärung setzt, und keine intolerante Durchsetzung der sogenannten "Leitkultur" auf Kosten von ethnischen, religiösen und anderen Minderheiten.
Joe Wein
Der Standard
Leserbrief zum Artikel "Böhmdorfer klagt: Häftlingszahlen stark gestiegen", 14.03.2003
Mehr Gefängniszellen, wie von Justizminister Böhmdorfer gefordert, kosten
die Steuerzahler mehr Geld - 2000 bis 2700 Euro pro Monat und Häftling, um
es genauer zu sagen. Dieser Betrag mag zu rechtfertigen sein, wenn damit
etwa Gewalttäter oder Einbrecher aus dem Verkehr gezogen werden, Menschen
also, die Grundrechte anderer Menschen verletzt haben. Bei Delikten wie dem
Besitz staatlich verbotener Substanzen oder dem Handel damit ist das nicht
der Fall. Dort gibt es kein unfreiwilliges "Opfer". Wenn der Staat Menschen
wegen Drogenbesitz ins Gefängnis sperrt, schützt er niemanden, im Gegenteil.
Heroinkonsum unter unhygienischen Bedingungen infiziert zahlreiche Häftlinge
mit lebengefährlichen Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatitis.
Inhaftierung löst keine Drogenprobleme. In den USA, wo ein zehn mal höherer
Prozentsatz der Bevölkerung inhaftiert ist als in den meisten europäischen
Ländern ist dennoch der Konsum illegaler Drogen viel weiter verbreitet als
in Europa. Kriminalisierung ist keine Lösung sondern eine Sackgasse.
Joe Wein
Volksstimme (Magdeburg)
Leserbrief zum Artikel "Mehr als 25 Kilogramm Haschisch sichergestellt", 13.03.2003
Eine Beschlagnahmung von 25 Kilo Cannabis ist kein "schwerer Schlag gegen
den Rauschgifthandel" wie berichtet. Der halbe Zentner würde den Verbrauch
der offiziell geschätzten 3,4 Millionen Konsumenten in Deutschland gerade
einmal für eine Stunde decken. Cannabis ist immerhin die drittmeist
konsumierte Droge, nach Alkohol und Nikotin. Aber anders als diese beiden
legalen Drogen ist Cannabis derzeit völlig unbesteuert. In den Niederlanden
zahlen Betreiber von "Coffeeshops" Mehrwert- und Einkommenssteuer. Bei über
400 000 Personen, die allein in den neuen Bundesländern im vorigen Jahr laut
einer offziellen Studie Cannabis konsumiert haben, käme da eine
beträchtliche Summe in die leeren öffentlichen Kassen. In Deutschland bleibt
der Staat nur auf den Kosten der wirkungslosen strafrechtlichen Politik
sitzen. Die mindestens 10 Jahre, die die fünf mutmasslichen Cannabis-Händler
zusammen wohl absitzen werden, kosten uns alle weit über eine Viertelmillion
Euro. Den Konsum werden die Verhaftungen ohnehin nicht bremsen. Trotz einer
betont repressiven Drogenpolitik hat Cannabiskonsum im Osten im letzten
Jahrzehnt so sehr zugenommen, dass die westdeutsche Konsumrate von 1997
schon drei Jahre später auch im Osten übertroffen wurde. Das Verbot hat
keine präventive Wirkung. In den toleranten Niederlanden konsumieren laut
Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums und der EU-Behörde EMCDDA
prozentual nicht mehr Menschen Cannabis als in Deutschland. Eine
Entkriminalisierung wie in der Schweiz geplant wäre daher auch in
Deutschland der vernünftigere Weg.
Joe Wein
Waiblinger Kreiszeitung
Leserbrief zum Artikel "Marihuana doch Einstiegsdroge", 08.03.2003
"Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch
harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen
Erkenntnisstand nicht haltbar", fand eine Studie für den damaligen
Gesundheitsminister Seehofer (CSU) im Jahre 1998. Eine Verfolgung von
Cannabiskonsumenten ist deshalb kein geeigneter Weg, Probleme mit anderen
Drogen zu minimieren. Es stimmt zwar, dass die meisten Heroinabhängigen
vorher Cannabis probiert haben. Doch ein noch grösserer Prozentsatz hat
Alkohol und Nikotin probiert, ohne dass wir diese beiden legalen Drogen als
"Einstiegsdrogen" bezeichnen würden. Etwa 28% der 15 bis 19-jährigen in den
Niederlanden und 33% der selben Altersgruppe in Deutschland probieren
Cannabis. Wer es im staatlich kontrollierten Coffeeshop erwerben kann, muss
nicht auf dem Schwarzmarkt kaufen, wo man ihm vielleicht auch andere Drogen
anbietet. Laut der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht gab es in den Niederlanden im Jahre 1998 insgesamt 61
Drogentote. In Baden-Württemberg, das um ein Drittel weniger Einwohner hat,
zählte man im selben Jahr 313 Tote. Die Erfahrung zeigt also, dass
Repression der falsche Weg ist.
Joe Wein
Die Welt
Leserbrief zum Artikel "Hamburger Atlas des Verbrechens hellt sich auf", 14.02.2003
Drogenhandel ist ein typisches "Kontrolldelikt". Der Rückgang der
offiziellen Fallzahlen um über 17 Prozent weist deshalb in erster Linie auf
eine noch geringer gewordene polizeiliche Überwachbarkeit des Schwarzmarkts
hin. Missbrauch von Drogen ist ein gesundheitliches Problem, das man mit
polizeilichen Mitteln nicht lösen oder auch nur verbessern kann. Ein
grundlegender Nachteil von repressiven drogenpolitischen Strategien ist,
dass der Markt darauf mit Veränderungen reagiert, die ihn schlechter
kontrollierbar machen. "Wir stehen also vor einer paradoxen Situation,"
schrieb im Jahre 1992 Prof. Dr. Henner Hess. "Die Illegalität und die
Verfolgung durch die Polizei tragen bei zur Dezentralisierung des Angebots,
und es ist dann gerade diese Dezentralisierung, die eine wirksame Bekämpfung
des Angebots verhindert." Wenn der Verkauf von zentralen, öffentlichen
Plätzen in Seitenstrassen und Wohnungen verdrängt und über mehr Stadtteile
verteilt wird, wäre zusätzliches Personal erforderlich, um noch die selbe
Anzahl von Verhaftungen zu erreichen. Weil dieses Personal aber nicht
existiert (ebensowenig wie die öffentlichen Mittel dafür), werden nachher
einfach weniger Fälle aktenkundig, ohne dass deshalb weniger geraucht,
geschnupft oder gespritzt würde. Wäre es tatsächlich gelungen, den Nachschub
zu reduzieren, dann wären die Drogenpreise angestiegen und damit sowohl die
Beschaffungskriminalität als auch die Gewinnspannen der Händler. Die
repressive Strategie ist eine Vergeudung knapper öffentlicher Mittel, die in
Aufklärung und niederschwellige Hilfsangebote besser angelegt wären.
Joe Wein
Trostberger Tagblatt
Leserbrief zum Artikel "Traunstein: Liedermacher kämpfte um seinen "Tee"", 07.02.2003
Während der amerikanischen Alkoholprohibition war Messwein vom generellen
Verbot der Droge Alkohol ausgenommen. Warum verfolgt heute der Staat einen
friedlichen Menschen, der aus religiösen Motiven die weniger riskante Droge
Cannabis konsumiert?
Am 20. Februar werden es 70 Jahre, dass der amerikanische Kongress das
Verfahren gestartet hat, mit dem die Alkoholprohibition aufgehoben wurde. 13
Jahre lang war der Verkauf von Alkohol illegal gewesen. Getrunken wurde in
den "wilden 20ern" trotzdem hemmungslos, zur Freude der Mafia, die am
Schwarzmarkt Millionen verdiente.
Dass der Musiker Hans Söllner als Krimineller verfolgt wird obwohl er
niemandem beraubt, verletzt oder sonstwie in seinen Grundrechten
beeinträchtigt hatte, ist ein Verstoss gegen das Grundgesetz, das die
Religions- und Gewissensfreiheit als eines der höchsten schützenswerten
Güter einstuft.
In zwanzig Jahren wird man den Kopf schütteln über soviel Engstirnigkeit
und Intoleranz gegen harmlose Menschen.
Joe Wein
Rheinpfalz Online
Leserbrief zum Artikel "Ein Joint wirkt bis zu vier Wochen danach", 31.1.2003
Eine rechtliche Gleichstellung von Cannabis mit Alkohol, mit Einführung
eines Grenzwerts im Blut, ist seit langem überfällig. Dienstgruppenleiter
Rolf Spiegelhalter behauptete, es dauere drei Tage bis die Menge des
Cannabiswirkstoffs THC im Blut auf die Hälfte falle. Tatsächlich fällt die
THC-Menge im Blut innerhalb von zwei Stunden nach dem Rauchen eines Joints
auf weniger als ein Zehntel des anfänglichen Maximalwerts. Etwa 2 bis 4
Stunden nach dem Konsum sind laut wissenschaftlicher Studien denn auch keine
relevanten Beeinträchtigungen mehr feststellbar. Da es der Gesetzgeber bei
Cannabis bis jetzt jedoch versäumt hat, analog zu Alkohol eine
"Promillegrenze" festzulegen, kann im Strassenverkehr jeder Nachweis von THC
im Blut, unabhängig von der Gerinfügigkeit der Menge wie mehr als 0,5
Promille Alkohol bestraft werden, selbst wenn zum betreffenden Zeitpunkt die
Rauschwirkung bereits abgeklungen war. Dafür kann sogar auf Dauer der
Führerschein entzogen werden.
Bei seiner Darstellung verwechselt Herr Spiegelhalter wohl den
Cannabiswirkstoff mit seinen unwirksamen Abbauprodukten. Urintests, wie bei
Verkehrskontrollen und bei von der Führerscheinstelle angeordneten
Untersuchungen benutzt, suchen nämlich gar nicht nach THC, sondern nach
11-nor-THC-Carboxylsäure, einem Abbauprodukt von THC ohne jegliche
Rauschwirkung. In der Endphase seiner Ausscheidung aus dem Körper beträgt
die Halbwertzeit tatsächlich die genannten 3 Tage, was aber für die
Verkehrssicherheit nicht relevant ist, weil es sich ja nicht mehr um den
aktiven Wirkstoff handelt.
Joe Wein
Spiegel
Leserbrief zum Artikel "Die Drinks-and- Drugs-Europameister", 28.01.2003
Es ist in der Tat bemerkenswert, dass nicht die Niederländer sondern die
Briten beim Konsum illegaler Drogen europaweit vorne liegen. Allein am
Wetter kann es aber wohl nicht liegen, denn beim Pro-Kopf-Verbrauch der
legalen Droge Alkohol unterscheiden sich diese beiden Nordseeanrainer kaum.
Da könnte man fast den Verdacht bekommen, eine repressive Drogenpolitik
führe letztlich zu mehr Konsum als sachliche Aufklärung und Märktetrennung,
wie im Land der Coffeeshops. Diese Erkenntnis ist auch für Deutschland
relevant. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Cannabiskonsum unter
deutschen Jugendlichen weiter verbreitet ist als unter ihren
niederländischen Altersgenossen nach einem Vierteljahrhundert
Cannabisentkriminalisierung.
Joe Wein
Thüringer Allgemeine
Leserbrief zu "Ilm-Kreis: Anzahl Drogensüchtiger verdreifacht"
von Marlis Kiesewalter, 20.01.2003
Nicht jeder, der mal ein Bier trinkt, ist ein Alkoholiker. Nicht jeder, der
Cannabis raucht, ist davon abhängig. Cannabiskonsumenten pauschal als
"Drogensüchtige" zu bezeichnen ist unsachlich. Cannabis ist im Gegensatz zu
Alkohol und Heroin kein Suchtmittel, weil z.B. beim Absetzen keine
Entzugssymptome auftreten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat den
präzise definierten Begriff "Sucht" vor über 30 Jahren genau aus dem Grund
durch den viel unklareren Begriff "Abhängigkeit" ersetzt, weil ihre
Suchtmitteldefinition auf Cannabis gar nicht zutraf. Und auch psychische
Abhängigkeit ist bei Cannabis eher die Ausnahme denn die Regel. Eine Studie
für den damaligen Bundesgesundheitsmninister Horst Seehofer (CSU) im Jahre
1998 fand, dass nur 2% jener Cannabiskonsumenten, die keine Erfahrungen mit
anderen illegalen Drogen hatten, die WHO-Definition von Abhängigkeit
erfüllten. So ist das größte Problem bei Cannabis auch nicht Abhängigkeit
(die durch das Verbot im Übrigen keineswegs verhindert wird) sondern
Strafverfolgung und Ausgrenzung der Betroffenen.
Kriminalisierung ist mit Abstand die häufigste negative Folge von
Cannabiskonsum. Pro Jahr bringt der Staat 40mal mehr Menschen durch eine
Anzeige aufgrund des Cannabisverbots in oft erhebliche Schwierigkeiten, als
wegen Cannabisproblemen als Hauptanlass eine Drogenberatung aufsuchen. So
erweist sich das Verbot als völlig kontraproduktiv.
Eine tolerantere Politik wie in den Niederlanden und nun in der Schweiz
geplant, die auf glaubwürdige Aufklärung statt Strafverfolgung setzt, wäre
auch in Deutschland sinnvoll.
Joe Wein
Neue Presse (Hannover)
Leserbrief zu "Razzia: Polizei findet 16 Kilo Rauschgift", 13.12.2002
Die 16 kg Cannabis, die die Polizei bei diesen 16 Razzien beschlagnahmt hat,
sind nur etwa ein Zehntausendstel der jährlich in Deutschland konsumierten
Menge. Was verspricht man sich von solchen Razzien? Sie werden allenfalls
die Gewinnspannen für die anderen Schwarzhändler hochhalten. Wieviele
Polizeibeamte wurden hier beschäftigt und standen deshalb zu Aufklärung
schwerer Straftaten nicht zur Verfügung? Laut wissenschaftlicher Erhebungen
für das Bundesministerium für Gesundheit konsumierten im vorigen Jahr 3,4
Millionen Menschen Cannabis. Damit ist der Bevölkerungsanteil der
Cannabiskonsumenten in Deutschland nicht geringer als in den Niederlanden,
wo Besitz und Kleinhandel dieser relativ harmlosen Droge seit über einem
Vierteljahrhundert toleriert werden. Das Verbot hat keinen nachweisbaren
Nutzen, weil seine Begründung seit langem nicht mehr glaubwürdig ist.
Cannabis ist nach Aussagen von Experten weder eine "Einstiegsdroge", noch
ist es schädlicher als Alkohol und Nikotin. Auch härte Gesetze bringen hier
nichts: In den USA, wo jedes Jahr 700.000 Menschen wegen des Cannabisverbots
verhaftet werden, ist der Konsum sogar rund doppelt so verbreitet wie in
Deutschland und den Niederlanden. Würde Cannabis besteuert und mit
Alterskontrollen in Apotheken oder Fachgeschäften verkauft werden, dann
könnte mit den Einnahmen (ganz ohne zusätzliche Kosten für die
Nichtkonsumenten) die Drogenaufklärung ausgebaut werden, statt dass wie
jetzt alljährlich Hunderte von Millionen Euro unbesteuert in einem
unkontrollierbaren Schwarzmarkt versickern.
Joe Wein
Focus
Leserbrief zum Caspers-Merk-Interview "Fünf Gramm straffrei", 8.12.2002
Frau Caspers-Merk spricht von 12.000 Jugendlichen, die wegen Cannabis
Beratungsstellen aufsuchten. Tatsächlich zählte das EBIS-Diagnosesystem des
Instituts für Therapieforschung, das die Zahlen für das Bundesministerium
für Gesundheit erhebt, im Jahr 2000 insgesamt 3.632 Personen jeden Alters,
bei denen Cannabis der Hauptanlass für ein Beratungsgespräch war, unter 3,4
Millionen aktuellen Konsumenten. Rund vierzigmal mehr Menschen bekamen im
selben Jahr dadurch Probleme, dass sie wegen des Cannabisverbots bei der
Staatsanwalt angezeigt wurden. Die Zahl der Menschen, die mit Cannabis so
ernste Probleme haben, dass sie eine Beratungsstelle aufsuchen, müsste sich
bei einer Cannabisliberalisierung also vervierzigfachen um auch nur die Zahl
derer zu erreichen, die derzeit durch die Strafverfolgung in ernsthafte
Schwierigkeiten gebracht werden. Das Cannabisverbot ist unverhältnismässig,
weil es mehr Probleme verursacht als es verhindert.
Die Drogenbeauftragte vergleicht Äpfel mit Birnen, wenn sie bei der
Eigenkonsumregelung auf die 5g-Grenze bei der Abgabe in niederländischen
Coffeeshops verweist. Die gilt nämlich nur für den abgebenden Kleinhändler,
um ausländische Touristen nicht dazu zu verleiten, mehr einzukaufen, als sie
während ihres Aufenthalts verbrauchen können und dann den Rest mit nach
Hause zu nehmen. Beim Besitz durch Konsumenten gilt nach wie vor eine
30g-Grenze bis zu der die Polizei nicht einschreitet. Der Konsum von
Cannabis ist in den Niederlanden dennoch nicht weiter verbreitet als in
Deutschland, wo nach wie vor Menschen für teilweise weniger als ein Gramm
Cannabis vor einem Richter stehen und Kleinhändlern mehrere Jahre Haft
drohen.
Eine Cannabisreform in Deutschland ist längst überfällig.
Joe Wein
Verein für Drogenpolitik e.V.
http://www.drogenpolitik.org
Tageblatt (Luxemburg)
Leserbrief zu "In Luxemburg wird immer mehr gekifft", 7.12.2002
Der Anteil der Jugendlichen zwischen 16 und 20 mit Cannabiserfahrung hat
sich in den Jahren 1992 bis 1999 etwa vervierfacht. Das zeigt nur zu
deutlich, dass das strafrechtliche Verbot keine abschreckende Wirkung hat.
Der Anteil von 38,9% im Jahre 1999, die diese "weiche" Droge bereits
konsumiert haben, liegt in Luxemburg deutlich höher als in den Niederlanden,
wo einerseits Cannabis an Erwachsene in Coffeeshops verkauft wird und
andererseits im Jahre 2000 nur 28,4% der genannten Altersgruppe
Cannabiserfahrung hatten. Das zeigt, dass glaubwürdige Aufklärung wie in den
Niederlanden ein wirksameres und damit sinnvolleres Mittel zum Jugendschutz
ist als Drohung mit Strafen und Kriminalisierung.
Joe Wein
Main Rheiner / Wormser Zeitung
Leserbrief zu "Froh darüber, erwischt worden zu sein", 5.12.2002
Leserbrief zu "Froh darüber, erwischt worden zu sein", 5.12.2002
Acht Monate auf Bewährung, Ende der beruflichen Laufbahn: So schadete das
Cannabisverbot einem jungen Polizisten, der selbst niemandem geschadet
hatte - ein juristischer Anachronismus! Vor 400 Jahren brachten die
Portugiesen die Sitte des Tabakrauchens ins mittelalterliche Japan. Der
Shogun (der oberste Militärherrscher) liess die neue Droge bald verbieten.
Doch selbst immer härtere Strafen verhinderten nicht, dass sich das
Tabakrauchen immer weiter verbreitete. Als dann der Shogun seine eigenen
Leibwächter beim Rauchen erwischte, Menschen also, die sein Leben schützten,
da wusste er, dass das Verbot undurchsetzbar war und hob es wieder auf. Wenn
nun auch junge Polizisten das Cannabisverbot nicht mehr verstehen, dann ist
es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch dieses Verbot wieder aufgehoben
wird.
Joe Wein
Auf diesen Leserbrief kam eine Rueckfrage der Redaktion um den Absender zu bestätigen. Wahrscheinlich wurde also der Leserbrief abgedruckt.
Münchner Merkur
Leserbrief zu "Lappalie hart bestraft", 6.12.2002
Das Cannabisverbot ist wirkungslos, weil es für einen grossen Teil der
Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen längst nicht mehr glaubwürdig ist.
Jeder Dritte jüngere Erwachsene im Lande hat bereits Cannabis probiert und
versteht nicht, warum er oder sie deswegen als Krimineller dasteht, wenn
gleichzeitig weit riskantere Substanzen wie Alkohol und Nikotin
gesellschaftlich akzeptiert sind. Da helfen auch Strafandrohungen und
Jugendarrest nichts, wie der Fall des erwähnten jungen Mannes in Eching
zeigt, der nun bereits zum vierten Mal wegen des Cannabisverbots mit der
Staatsanwaltschaft zu tun bekam. Deshalb verhindert das Verbot keine
Probleme (die es natürlich unter Cannabiskonsumenten ebenso gibt wie unter
Alkoholkonsumenten), sondern fügt ihnen nur zusätzliche Probleme hinzu.
Strafandrohung für Cannabisbesitz ist unverhältnismäßig und gehört
abgeschafft. Jeder Euro der hier für Ermittlungsverfahren und Strafprozesse
ausgegeben wird, steht für sachliche Aufklärung der Jugend nicht mehr zur
Verfügung.
Joe Wein
Badische Zeitung
Leserbrief zum Artikel "Kleine Mengen Cannabis sollen straffrei sein", 6.11.2002
Im März werden es 9 Jahre, dass das Bundesverfassungsgericht die Politiker
beauftragt hat, sicherzustellen, dass es eine "im wesentlichen einheitliche
Einstellungspraxis" beim straffreien Besitz geringer Mengen Cannabis gebe.
Dieser Auftrag ist bis heute nicht verwirklicht. Solange der Staat an der
Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten festhält, verletzt er vom
Grundgesetz geschützte Rechtsgüter. Tut er dies im Übermaß, wie 1994 vom
Bundesverfassungsgericht verboten, dann ist er selbst ein Gesetzesbrecher.
Barbara Richstein (CDU), Justizministerin von Brandenburg, will keine
Anhebung der Obergrenze für straffreie Verfahrenseinstellungen von 6 Gramm.
Hubert Hüppe (CDU) kann sich allenfalls bei "ein bis zwei Konsumeinheiten"
Straffreiheit vorstellen - weniger als die 6 Gramm, die von seiner eigenen
Partei als "geringe Menge" bezeichnet werden. Drogenbeauftragte Caspers-Merk
will die Grenze bei 10g ziehen. Apothekenabgabe lehnt sie ab, so als sei mit
dem Schwarzmarkt ein besserer Jugendschutz zu erzielen als mit
Alterskontrollen bei der Abgabe. Karin Schubert, Justizsenatorin von Berlin,
will mit einer 15g-Grenze in die Verhandlungen ziehen. Apothekenabgabe von
Cannabis will sie in Zukunft einführen.
Was bei diesem Tauziehen kaum berücksichtigt wird, ist dass das Verbot des
Cannabisbesitzes im Grunde nur damit begründet wird, dass der Besitz die
Möglichkeit beeinhaltet, anderen Gelegenheit zum Konsum zu verschaffen. Der
eigene Konsum ist wie jede Selbstschädigung im freiheitlichen Rechtsstaat
grundsätzlich straffrei. Und warum keinem, der mit einem Päckchen Zigaretten
oder einem Kasten Bier angetroffen wird, unterstellt wird, er wolle damit
auch anderen zum Lungenkrebs oder zur Leberzirrhose verhelfen, wird dabei
nicht erklärt. Der Staat muss eine Abwägung von Rechtsgütern durchführen,
wie das Bundesverfassungsgericht 1994 erklärt hat: Auf der einen Waagschale
liegt allein die Unterstellung, wer Cannabis besitzt, würde es an andere
weitergeben, egal ob es dafür Indizien gibt oder nicht. Auf der anderen
liegen keine Hypothesen, sondern Fakten: Wer zu einer Geldstrafe verurteilt
wird oder wer auch nur vor Gericht steht und sich einen Anwalt leisten muss,
dem wird sein Recht auf Eigentum beschnitten. Bei einer Hausdurchsuchung
wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung genauso mit Füssen
getreten wie bei einem Einbruch, wenn auch möglicherweise mit richterlicher
Erlaubnis. Wer gar ins Gefängnis wandert, dessen Freiheit der Person wird
aufgehoben. Oft zerbricht auch die Familie daran oder der Arbeitsplatz geht
verloren.
Die Entkriminalisierung von Cannabis ist längst überfällig.
Joe Wein
Pirmasenser Zeitung
Leserbrief zum Artikel "Fünf Festnahmen in der Region", 19.10.2002
Eine Verfolgungsjagd auf der Autobahn mit abschliessendem Zusammenstoss -
verbessern solche drehbuchreifen Aktionen wirklich die Sicherheit? Das
Cannabisverbot schützt niemanden und gefährdet viele. Cannabis ist keine
"Einstiegsdroge" und hat ein geringeres Suchtpotenzial als Tabak oder
Alkohol. Mit Verhaftungen schafft man hier mehr Probleme als man vermeidet.
Die fünf aus dem Verkehr gezogenen Händler hinterlassen unversorgte
Konsumenten, die jetzt anderswo Cannabis kaufen werden. Vielleicht fahren
sie ab jetzt auch selbst zum Einkauf in die Niederlande und beliefern
vielleicht auch Freunde... Über 130.000 Ermittlungsverfahren pro Jahr sind
wie ein gewaltiges Arbeitsbeschaffungsprogramm für Schwarzhändler,
Polizisten und Richter. Die Rechnung für Verfahren, Prozesse und Haft landet
beim Steuerzahler. Während die Kosten ermittelbar sind, sucht man
vorzeigbare Erfolge vergebens. Die Niederlande haben Cannabis schon vor
einem Vierteljahrhundert entkriminalisiert. Cannabiskonsum ist dort
keineswegs weiter verbreitet als in Deutschland. Voriges Jahr gaben 3,0% der
Niederländer an, in den letzten 30 Tagen Cannabis konsumiert zu haben. In
Westdeutschland waren es 3,4%. Noch bedeutsamer, während in Deutschland rund
6,5% der Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren im letzten Jahr
Cannabis konsumiert haben, waren es in den Niederlanden nur 5,9%. Würde der
Staat den Cannabisbesitz für Erwachsene straffrei stellen und entweder den
Eigenanbau erlauben oder Cannabis besteuert in staatlich kontrollierten
Läden verkaufen, dann könnte die Polizei sich um wichtigere Dinge kümmern
und der Staat sogar noch Steuern einnehmen. Er könnte das gesparte Geld in
ehrliche Aufklärung stecken, das einzig wirksame Mittel zum Schutz von
Jugendlichen und Erwachsenen vor Suchtproblemen.
Joe Wein
Schweriner Volkszeitung
Leserbrief zu "Auf Haschisch-Schwaden in den Abgrund", 01.10.2002
Im Jahre 1997 ließ Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) eine Studie zu
den Auswirkungen des Cannabiskonsums erstellen. Die Autoren fassten die
Ergebnisse so zusammen: "Zusammenfassend ist festzuhalten daß die
pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des
Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als
dies überwiegend noch angenommen wird."
"Was die Auswirkungen von Cannabis auf die psychische Gesundheit anbelangt,
muß aufgrund der vorliegenden Ergebnisse die Annahme, dass der Konsum von
Cannabis eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht,
zurückgewiesen werden."
Der Artikel von Frau Scharf erwähnt eine Flugsimulatorstudie, die angeblich
bei Piloten noch 24 Stunden nach dem Konsum von Cannabis eine
Beeinträchtigung festgestellt haben will. Doch der Teufel steckt im Detail.
Die Autoren dieser Studie von 1985 beschrieben die beobachteten
Leistungsunterschiede zwischen Konsumenten und Nichtkonsumenten nach 24
Stunden als so unbedeutend, dass sie geringer waren als mit dem Alter der
Piloten verbundene Unterschiede. Vier Jahre später wiederholten die selben
Wissenschaftler die Studie mit einem verbesserten Simulator und konnten nur
noch innerhalb von vier Stunden nach dem Konsum eine Wirkung feststellen,
genau wie die meisten anderen Studien dazu.
Der Artikel behauptet auch, dass Cannabis heute 5 bis 10-mal stärker sei als
vor 25 Jahren. Dafür gibt es jedoch keine Belege. Ironischerweise wird genau
diese Behauptung in den USA schon seit 16 Jahren verbreitet. Die Realität
sieht anders aus. Studien in den USA im Jahre 1973 etwa fanden damals einen
mittleren Wirkstoffgehalt bei Haschisch, der immerhin etwa halb so hoch lag
als der heutige Durchschnitt in niederländischen Coffeeshops. Der
australische Wissenschaftler Dr Wayne Hall weist darauf hin, dass deshalb
heute ein Konsument seine Lunge mit weniger Rauch belastet, um die selbe
Wirkung zu erzielen.
Cannabis ist ein emotional geladenes Thema. Doch wir sind es der Jugend
schuldig, sachlich aufzuklären, ohne unnötige Dramatisierungen. Nur so kann
Aufklärung glaubwürdig und damit wirksam sein.
Joe Wein
Süddeutsche Zeitung
Leserbrief zum Artikel "Reiche und Raucher sollen zahlen", 27.09.2002
Bis zu 5 Cent soll jede Zigarette nach dem Willen von Ulla Schmidt teurer
werden. Doch ein anderes Kraut, das laut offizieller Studien voriges Jahr
von 3,4 Menschen in Deutschland geraucht wurde, soll nach dem Willen der SPD
wie der CDU/CSU steuerfrei bleiben: Solange Cannabis nicht legalisiert wird,
versickern Umsätze und Gewinne unbesteuert und unkontrolliert im
Schwarzmarkt, während den Steuerzahlern weiterhin Kosten für
Ermittlungsverfahren und Strafprozesse gegen Händler und Konsumenten dieser
Pflanze aufgebürdet werden. Unnötigerweise, denn die ursprünglich für das
Verbot genannten Gründe gelten heute als überholt: Cannabis ist keine
"Einstiegsdroge" und sein Suchtpotenzial ist laut den vom
Bundesverfassungsgericht angehörten Experten "sehr gering". Ein Ausschuss
des kanadischen Parlaments hat am 4.09. seine Legalisierung empfohlen. In
den Niederlanden wird Cannabisbesitz bereits seit 26 Jahren staatlich
geduldet. Betreiber von "Coffeeshops" zahlen dort ganz normal Mehrwert- und
Einkommenssteuer. In Deutschland dagegen geht der Fiskus leer aus. Die
Steuerzahler mussten stattdessen allein von 1996 bis 2001 für die Kosten von
insgesamt 668.804 Ermittlungsverfahren wegen Verstössen gegen das
Cannabisverbot aufkommen. Dass trotzdem prozentual nicht weniger Deutsche
als Niederländer regelmässig Cannabis konsumieren, sollte zu denken geben.
Solange Cannabis nicht legalisiert oder zumindest entkriminalisiert wird,
werden sich weiter knappe Steuergelder in Rauch auflösen.
Joe Wein
Kreis Anzeiger
Leserbrief zum Artikel "Drogenhändler aus Nidda: Dreieinhalb Jahre Haft", 25.09.2002
Das Verbot von Cannabis schadet uns allen. Strafverfolgung löst bestehende
Probleme nicht, sondern verursacht ein Vielfaches an zusätzlichen Problemen.
1999 wurden bundesweit vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren aufgrund des
Cannabisverbots eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis eine
Drogenberatung aufsuchten. Dreieinhalb Jahre hinter Gittern ruinieren nicht
nur die Zukunft des 24-jährigen Arbeiters aus Nidda, der mit Cannabis
gehandelt hatte. Bei ca. 2000 Euro Haftkosten pro Monat fehlen den Bürgern
nun ca. 84 000 Euro an Steuermitteln, die anderswo wieder eingespart werden
müssen. Dazu kommen noch die Ermittlungs- und Prozesskosten. Dabei ist
Cannabis laut zahlreicher wissenschaftlicher Studien weniger schädlich als
Alkohol und Nikotin, die zusammen bundesweit immerhin 140 000 Tote pro Jahr
verursachen. Von Cannabis ist kein einziger Fall einer tödlichen Überdosis
bekannt. Das Messen mit zweierlei Maßstab beraubt die staatliche
Drogenpolitik ihrer Glaubwürdigkeit, ohne die sie wirkungslos ist. Dass
Strafverfolgung nicht vom Konsum abhält, zeigt jüngst der Fall Julia Bohl in
Singapur, wo trotz drohender Todesstrafe mit Cannabis gehandelt wird. Nach
einer Untersuchung für die Bundesregierung konsumierten 1997 3,0 Prozent der
westdeutschen Bevölkerung regelmässig Cannabis. In den Niederlanden, wo
Cannabis straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es im selben Jahr
nur 2,5 Prozent. Insgesamt 9,5 Millionen Erwachsene in Deutschland haben
inzwischen Cannabiserfahrung, darunter über ein Drittel der 18 bis
24-Jährigen. Ohne legale Bezugsquelle für Erwachsene entsteht ein
Schwarzmarkt. Das heisst, keine Qualitäts- oder Alterskontrollen aber dafür
steuerfreie Gewinne. Eine Entkriminalisierung, wie jetzt in der Schweiz
geplant, wäre deshalb auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft.
Joe Wein
Siegener Zeitung
Leserbrief zu "Zeit, Zuwendung und feste Grenzen schützen vor Drogen", 14.09.2002
Sachliche Drogenaufklärung durch Ärzte oder Drogenberater ist am
glaubwürdigsten. Warum dennoch immer wieder Polizeibeamte als Experten für
Drogen präsentiert werden, ist mir unverständlich, besonders wenn ihr
Informationsstand in manchen Fällen im krassen Gegensatz zu aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen steht, wie bei Frau Menn von der Siegener
Kripo. Dass Cannabis eine "typische Einstiegsdroge" sei, wie von ihr
behauptet, wird inzwischen von namhaften Experten "überwiegend abgelehnt",
wie schon das Bundesverfassungsgericht 1994 festgestellt hat. Einerseits hat
fast jeder Cannabiskonsument vorher mit den legalen Drogen Alkohol und
Nikotin Erfahrungen gesammelt, andererseits probiert aber auch der Grossteil
von ihnen nie eine andere illegale Droge aus. Laut offiziellen Studien
stehen den etwa 10 Millionen Menschen in Deutschland, die Cannabiserfahrung
haben, nur 120.000 Menschen gegenüber, die von Heroin abhängig sind. Eine
kanadische Senatskommission befand unlängst, das Verbot von Cannabis
verursache mehr Probleme als die Droge selbst und das Verbot solle deshalb
aufgehoben werden. Frau Menns Versuch, Jugendliche durch Übertreibungen
("Hasch ruiniert") vom Konsum dieses illegalen aber inzwischen verbreiteten
Genussmittels abzuschrecken, mag zwar gut gemeint sein. Doch wenn diese
Jugendlichen feststellen, dass den meisten Cannabiskonsumenten in ihrem
Freundeskreis keine Probleme daraus erwachsen, was sollen sie dann noch vor
anderen Warnungen, wie etwa vor Heroin oder Kokain, halten?
Joe Wein
Darmstädter Echo
Leserbrief zu "Enge steht unter Dopingverdacht", 14.9.2002
Eine Kommission des kanadischen Senats hat erst vor wenigen Tagen
festgestellt, dass Alkohol eine riskantere Droge ist als Cannabis. Warum
bekommt Formel-3000-Fahrer Tomas Enge Probleme wegen eines Cannabistests,
während Kollegen, die in ihrer Freizeit Bier trinken, sich keine Sorgen
machen brauchen? Warum steht Cannabis überhaupt auf der Dopingliste des
Internationalen Automobilverbandes FIA? Nach der Definition des Europarats
von 1963 ist Doping "die Verabreichung oder der Gebrauch körperfremder
Substanzen in jeder Form mit dem einzigen Ziel der künstlichen und unfairen
Steigerung der Leistung für den Wettkampf." Das ist hier klar nicht der
Fall: Niemand behauptet, dass Cannabis am Steuer die Fahrleistungen
verbessert. Die verwendeten Urintests lassen auch keine Bestimmung des
Konsumzeitpunkts zu. Das unwirksame Abbauprodukt des
Cannabis-Hauptwirkstoffs THC, auf das getestet wird, ist bis zu 3 Monate
nach dem letzten Konsum nachweisbar. Es geht auch nicht um Fahren im
beeinträchtigten Zustand. Das wäre für den Fahrer von Nachteil und ohnehin
nur durch eine Blutprobe statt einer Urinprobe nachweisbar. Der Konsum von
Cannabis ist auch in den meisten Ländern (anders als der unerlaubte Besitz)
nicht strafbar. Hier geht es scheinbar nur darum, zur Durchsetzung von
Moralvorstellungen meist älterer Funktionäre das Privatleben anderer
Menschen zu überwachen.
Joe Wein
Main Rheiner
Leserbrief zum Artikel "Cannabis als Ersatz?" (Tobias Goldbrunner, 12.9.2002)
Es ist eine juristische Perversion, wenn Patienten für den Gebrauch einer
Medizin bestraft werden, die hilft, ihr Leben erträglicher zu gestalten.
Cannabis (Hanf, Marihuana) wird seit Jahrtausenden als Schmerzmittel
eingesetzt. Königin Victoria von England benutzte es bei
Menstruationsschmerzen. In Deutschland war es bis 1958 als Medizin
zugelassen. Eine wissenschaftliche Studie von Dr. William Notcutt in
Grossbritannien ergab vor einem Jahr, dass über drei Viertel der Patienten
mit chronischen Schmerzen, denen Cannabisextrakte verschrieben wurden, davon
Schmerzlinderung erfuhren. "Die Cannabisextrakte können hochwertige
Schmerzlinderung, Kontrolle der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität
produzieren ohne signifikante Nebeneffekte zu haben," berichtete Dr.
Notcutt. Dass dem als gerichtlichen Sachverständigen geladenen Herr Kauert
diese und andere Studien nicht bekannt zu sein scheinen, ist mir
unverständlich. Die Entscheidung über die medizinische Nutzung von Cannabis
sollte Patienten und Ärzten überlassen sein, nicht Richtern und
Staatsanwälten.
Joe Wein
Trierischer Volksfreund
Leserbrief zu ''Von wegen "weich und harmlos"', 12.09.2002
Herr Habschick behauptet, dass es keine "weichen Drogen" gebe. Wer so tut,
als seien alle Drogen gleich gefährlich, der verharmlost ungewollt
riskantere Substanzen wie z.B. Heroin. Natürlich ist keine Droge, ob legal
oder illegal, "harmlos". Aber bei Cannabis ist es praktisch unmöglich, sich
mit einer Überdosis umzubringen, was man von Schnaps nicht behaupten kann.
Cannabis macht auch nicht körperlich abhängig und mehr als 90% der
Konsumenten entwickeln keine seelische Abhängigkeit. Jeder fünfte Deutsche
zwischen 18 und 59 hat bereits Erfahrung mit Cannabis, trotz des Verbotes.
Wollen wir ihnen allen weismachen, dass Heroin und Kokain auch nicht
riskanter seien? Für Millionen von Menschen ist die Begründung des
Cannabisverbots längst unglaubwürdig geworden: An der legalen Droge Alkohol
sterben jährlich 40.000 Menschen, Cannabistote sind dagegen keine bekannt.
Aufgrund dieser Doppelmoral ist das Verbot nicht mehr durchsetzbar. Es
produziert viele unnötige Probleme: Im derzeitigen Schwarzmarkt gibt es
(anders als in staatlich kontrollierten Fachgeschäften) keine
Alterskontrollen, keine Qualitätskontrollen und Steuern werden auch keine
gezahlt. Die Jugend braucht glaubwürdige Aufklärung statt sinnloser
Kriminalisierung. Deshalb ist der Schweizer Weg ist der klügere Weg.
Joe Wein
Neue Zürcher Zeitung (CH)
Leserbrief zu "Marihuana erhitzt die Gemüter in Kanada", 6.9.2002
Dass Cannabis von Kanada in die USA geschmuggelt wird, liegt in erster Linie
an den hohen Cannabispreisen im Süden, die wiederum eine Folge des dortigen
strengen Verbots sind: Für den Anbau von nur 100 Hanfpflanzen sind
mindestens fünf Jahren Haft vorgeschrieben, daher sind die
Schwarzmarktpreise hoch und der Handel profitabel. Hier wiederholt sich die
Geschichte: Als von 1920-1933 auch die Droge Alkohol in den USA verboten
war, gab es genau die selben Probleme mit dem Alkoholschmuggel wie heute mit
Cannabis. Und statt dass Kanada Wein und Bier verboten hätte, waren es
schliesslich doch die USA, die einsehen mussten, dass ein Verbot einer so
weit verbreiteten Droge erstens praktisch nicht durchsetzbar ist und
zweitens weit mehr Probleme erzeugt als es löst.
Joe Wein
Der Leserbrief wurde am Dienstag, 01.10.2002, ungekürzt in der NZZ abgedruckt. Die NZZ schickte mir per Post ein Belegexemplar. Die NZZ hat eine Auflage von 170.000 Exemplaren, wovon ca. 150.000 in der Schweiz und 22.000 im Ausland abgesetzt werden.
Berliner Morgenpost
Leserbrief zum Artikel "Suchtbeauftragte: Weiche Drogen sind gefährlich", 03.09.2002
Landes-Suchtbeauftragte Ines Kluge warnt vor Risiken von Cannabis
(Haschisch, Marihuana), schlägt aber mit dem Cannabisverbot ein untaugliches
Mittel zu deren Verminderung vor: Laut einer Studie für das
Bundesgesundheitsministerium haben in den 3 Jahren von 1997 bis 2000 weitere
7,4 Prozent der westdeutschen Bevölkerung und 6,2 Prozent der Ostdeutschen
zwischen 18 und 59 erstmals Cannabis probiert. Jeder fünfte Deutsche hat
damit schon Erfahrung. In den Niederlanden, wo der Einzelhandel mit Cannabis
seit Jahrzehnten de-facto legalisiert ist, waren gab es in den vier Jahren
von 1997 bis 2002 insgesamt nur 1,4 Prozent Neukonsumenten. Noch wichtiger:
Der Prozentsatz der Jugendlichen unter 16, die in den Niederlanden Cannabis
konsumierten, ist in dieser Zeit gefallen, während in Deutschland die
Erstkonsumenten immer jünger werden. Das zeigt, dass staatliche Kontrolle
der Verkaufsstellen und glaubwürdige Aufklärung der Bevölkerung wirksamer
sind als eine unglaubwürdige Kriminalisierungspolitik, deren Begründung noch
vom Wissensstand der Politiker von vor 30 Jahren ausgeht. Solange die Drogen
Alkohol und Nikotin ab 16 legal erhältlich sind, lässt sich bei der weniger
riskanten Droge Cannabis ein Totalverbot selbst für Erwachsene nicht
glaubwürdig begründen. Eine Legalisierung oder Zumindest
Entkriminalisierung, wie jetzt auch in der Schweiz geplant, ist längst
überfällig.
Joe Wein
Weser Kurier/Osterholzer Kreisblatt
Leserbrief zum Artikel "Konsum hat stark zugenommen" von Lutz
Rode, 3.07.2002
Kripo-Beamtin Appel gibt zu bedenken, dass Cannabiskonsumenten
über den Cannabis-Schwarzmarkt auch an harte Drogen gelangen
können. Genau deshalb haben die Niederlande schon vor 26 Jahren
beschlossen, Cannabis zu tolerieren. Da die Coffeeshops öffentlich
bekannt sind, kann die dortige Polizei in den Verkaufsstellen
jederzeit Kontrollen durchführen. Werden harte Drogen gefunden,
wird der Laden dicht gemacht - ein stetiger Anreiz, sich an die
Spielregeln zu halten. Auch das Alter der Käufer kann kontrolliert
werden, was auf dem deutschen Schwarzmarkt unmöglich ist. Solange
Cannabis auch für Erwachsene verboten ist, wird es einen riesigen,
unkontrollierbaren Schwarzmarkt geben, mit dem Jugendschutz oder
Märktetrennung illusorisch wird. Deshalb sollte Deutschland dem
Vorbild der Niederlande und der Schweiz folgen und Cannabis für
Erwachsene straffrei stellen. Die Kosten für unnötige Anzeigen und
Ermittlungsverfahren wären in glaubwürdiger Aufklärung besser
angelegt. Eine Studie in der deutsch-niederländischen Grenzregion
bei Aachen belegt dies: 13% der 14-16jährige Schüler auf der
deutschen Seite konsumierten im letzten Monat Cannabis, aber nur
10% in den Niederlanden. Mit sogenannten "harten" Drogen (u.a.
Ecstasy und Amphetamin) hatten gar fast doppelt soviele Deutsche
als Niederländer zu tun.
Joe Wein
Der Patriot (Lippstadt/NRW)
Leserbrief zu "Von Pisa bis Cannabis", 25.6.2002
Wenn MdB Hovermann meint, eine Aufhebung des Cannabisverbots könne
"gar nicht diskutiert werden", scheint er der Macht der eigenen
Argumente nicht sonderlich zu trauen. Wer wirklich stichhaltige
Argumente hat, braucht eine Diskussion doch nicht zu fürchten! Der
SPD-Abgeordnete meint ausserdem, das Cannabisverbot ausgerechnet
mit den bestehenden Problemen bei Alkohol und Nikotin begründen zu
müssen: An Alkohol sterben jährlich 40.000, an Nikotinsucht
100.000 Menschen in Deutschland. Cannabistote sind dagegen
unbekannt, auch wenn inzwischen jeder fünfte Erwachsene bereits
Cannabis konsumiert hat. Wird da nicht mit zweierlei Maß gemessen?
Warum versucht der Staat, Erwachsenen eine weniger riskante
Alternative zu Alkohol vorzuenthalten? Verbote, die nicht
glaubwürdig sind, sind auch nicht durchsetzbar. Das hat
mittlerweile auch die Schweiz erkannt, die deshalb das
Cannabisverbot weitgehend aufheben will. "Eine Prohibition hält
kaum jemanden von etwas ab," erklärte unlängst Professor Michael
Krausz, Chef der Suchtforschung am Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf. "Darum sollte der Konsum auch nicht verfolgt
werden. Prävention ist wesentlich effektiver als Repression." Wann
werden die Politiker endlich auf den Rat der Experten hören und
auf Aufklärung statt Strafverfolgung setzen?
Joe Wein
Abendblatt (Hamburg)
Leserbrief zu "Wie gefährlich ist Haschisch", 18.6.2002
Der Konsum von Cannabis wird problematisch, wenn versucht wird,
damit persönliche Konflikte zu lösen, erklärt Prof. Thomasius. Das
ist auch bei Alkohol nicht anders. "Dabei ist allerdings zu
beachten, dass Schäden, die Alkohol anrichtet, schwer, häufig und
anhaltend sind," schrieb Dr. Carl Nedelmann im Deutschen
Ärzteblatt am 27.10.2000. "Schäden, die Cannabis anrichtet, sind
leicht, selten und flüchtig." Sein Resumee: "Aus medizinischer
Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot
befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische
Argumente nicht gestützt werden." Das Verbot von Cannabis
reduziert den Konsum von Drogen nicht. In den Niederlanden hatten
1997 nur 2,5 Prozent der Bevölkerung im letzten Monat Cannabis
konsumiert, in Westdeutschland 3,0 Prozent. Alkohol ist ab 16
legal verkäuflich. Wie soll ein Verbot selbst für Erwachsene einer
im Vergleich zu Alkohol weniger riskanten Droge da glaubwürdig
sein? Ohne Glaubwürdigkeit kann es aber keine wirksame
Drogenprävention geben. Deshalb Entkriminalisierung ja,
Verharmlosung nein!
Joe Wein
Der Leserbrief wurde am 25.06.2002 abgedruckt. Das Abendblatt hat in Hamburg mehr Leser als BILD.
Sindelfinger-Böblinger Zeitung
Leserbrief zu "Drogen: Schäuble warnt Schweiz ", 14.06.2002
Dass sich die Zahl der Drogentoten immer noch "auf hohem Niveau"
bewegt, ist kein Ruhmesblatt für die baden-württemberger
Drogenpolitik. Von 1990 bis 1998 starben im Ländle 2201 Menschen
im Zusammenhang mit illegalen Drogen. Im selben Zeitraum gab es in
den Niederlanden, wo Cannabis seit über einem Vierteljahrhundert
toleriert wird, insgesamt 450 Drogentote, also weniger als ein
Viertel, trotz um die Hälfte höherer Einwohnerzahl. Durch die
Tolerierung des Kleinverkaufs und des Besitzes von Cannabis wird
dort seit Jahren versucht, Jugendliche von einem
Drogenschwarzmarkt fernzuhalten wo weit riskantere Drogen mit
angeboten werden. Eine staatliche Kommission hatte in den
Niederlanden eine Cannabistolerierung bereits 1972 empfohlen. Nun
folgt auch die Schweiz dem Rat einer Expertenkommission und hebt
die Strafbarkeit von Cannabis auf. Die Schweizer kennen die
Erfahrungen der Niederländer und Deutschlands. Sie haben aus den
Ergebnissen ihre eigenen Schlüsse gezogen.
Joe Wein
Berliner Morgenpost
Leserbrief zu "170 Kilogramm Rauschgift kassiert", 11.06.2002
Erfolg oder Misserfolg? 170 Kilo Cannabis mögen für die Polizei
ein "grosser Fang" sein, aber laut Experten ist es nur zwischen
einem Drittel und einem Sechstel der täglich in Deutschland trotz
Verbot konsumierten Menge. Die ernüchterndste Statistik dabei: 3,0
Prozent der Westdeutschen gaben im Jahre 1997 in einer Umfrage zu,
in den letzten 30 Tagen mindestens einmal Cannabis konsumiert zu
haben - doch in den Niederlanden, wo Cannabis seit Jahrzehnten in
Coffeeshops angeboten wird, waren es im selben Jahr 2,5 Prozent!
Wo ist also der Nutzen der kostspieligen Strafverfolgung?
Die Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung schrieb in
ihrem am 04.06. veröffentlichten Bericht: "Viele der dem Recht
zugeschriebenen Folgen oder Ergebnisse lassen sich nicht oder
durch andere als rechtliche Mittel besser (z.B. mit weniger
Nebenwirkungen) erreichen."
Wenn das Strafrecht weniger Probleme verhindern kann und dabei
mehr Probleme verursacht als sachliche Aufklärung und staatliche
Kontrolle des Verkaufs, warum wird dann immer noch an der
Bestrafung von erwachsenen Cannabiskonsumenten festgehalten? Wäre
es nicht längst Zeit für eine Reform, wie jetzt auch in der
Schweiz geplant?
Joe Wein
Der Tagesspiegel
Leserbrief zu "Legalisierung von Drogen 'Ein falsches Signal an junge Leute'
", 5.06.2002
"Die Drogen- und Suchtpolitik wird im Hinblick auf
Präventionsbemühungen nur dann erfolgreich sein können, wenn sie
glaubwürdig und in sich konsistent ist." Das erklärten die 14
namhaften Experten der Drogen- und Suchtkommission der
Bundesregierung in ihren soeben veröffentlichten Empfehlungen.
Doch die derzeitige Drogenpolitik ist nicht konsistent sondern
schizophren: Einerseits kosten Zigaretten in Deutschland 100.000
Menschenleben pro Jahr, doch Tabakanbau wird EU-weit nach wie vor
mit einer Milliarde Euro jährlich subventioniert. Andererseits ist
weltweit kein einziger Fall eines "Cannabistoten" bekannt, doch
auf den Handel mit Cannabis stehen bis zu 15 Jahre Haft. Warum?
Cannabis ist zwar nicht harmlos, aber auch nicht riskanter als
Alkohol und Nikotin. Wer bei Cannabis versucht, Gesundheitspolitik
über den dicken Knüppel des Strafrechts zu betreiben, der schiesst
mit Kanonen auf Spatzen und nimmt dabei erhebliche
"Kollateralschäden" in Kauf. Es trifft nicht nur die ertappten
Konsumenten, sondern die gesamte Bevölkerung: Mit den Millionen,
die die sechstellige Zahl von Strafanzeigen und Zehntausende von
Gerichtsverfahren nur wegen des Cannabisverbots alljährlich
verschlingen, könnte man stattdessen wirkungsvolle Aufklärung
finanzieren, bei Cannabis wie bei Alkohol und Tabak.
Schon im Jahre 1997 ergaben wissenschaftliche Erhebungen, dass
sich die Konsumzahlen von Cannabis in den Niederlanden, wo diese
Pflanze seit mittlerweile 26 Jahren toleriert wird, nicht
wesentlich von denen in Deutschland unterscheiden, wo man weiter
auf das Strafrecht setzt. Dieses ist bei Cannabis weder ein
geeignetes noch ein erforderliches Mittel - zwei Bedingungen, ohne
die ein strafrechtliches Verbot übrigens gar nicht
grundgesetzkonform ist.
Joe Wein
Lippische Landes-Zeitung
LESERBRIEF zu "Sucht als Überlebensstrategie", 22.5.2002
Bei der Tagung "Sucht und Trauma" in der Klinik am Hellweg wurde
von Experten die Erkenntnis vorgebracht, dass Sucht oft eine
Bewältigungsstrategie für schmerzhafte Erfahrungen ist. Das ist
politisch bedeutsam: Derzeit setzt der Staat in der Drogenpolitik
auf strafrechtliche Verfolgung. Rund eine Viertelmillion Menschen
pro Jahr geraten deswegen in die Mühlen der Justiz und werden
bewusst traumatisiert, als Versuch einer Abschreckung. Staatliche
Verfolgung vergrössert dabei jedoch nur jenen Berg von Problemen,
der bereits am Anfang der Suchtkarriere stand. Der Rückfall ist
vorprogrammiert. Das Verbot wurde zwar mit guten Absichten
erlassen, hat aber eine in der Praxis völlig kontraproduktive
Wirkungen. Wirksame Suchthilfe und Prävention wären über eine
Strafbefreiung der Drogenkonsumenten eher zu erreichen.
Joe Wein
Flensburger Tagblatt
Leserbrief zu "Prävention ist Trumpf im Norden
", 7.05.2002
Der Vorschlag von Gesundheitsministerin Heide Moser, Konsumenten
von Cannabis aus der Illegalität herauszuholen, ist zu begrüssen.
Das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers beim strafrechtlichen
Verbot von Cannabis konnte nicht erreicht werden und liegt heute
ferner denn je: Der Konsum von Cannabis ist aktuell in Deutschland
nicht weniger weit verbreitet als in den Niederlanden, wo es seit
26 Jahren toleriert wird. Solange riskantere Drogen wie z.B.
Alkohol und Nikotin legal sind, untergräbt ein Cannabisverbot nur
die Glaubwürdigkeit der staatlichen Drogenpolitik. Inzwischen wird
bundesweit jedes Jahr eine sechsstellige Zahl von Menschen wegen
des Cannabisverbots angezeigt. Das sind etwa vierzigmal mehr
Menschen als pro Jahr wegen Problemen mit Cannabis zu einer
Drogenberatung gehen. Die im Süden und Osten Deutschlands noch
besonders harte Verfolgung produziert ein Vielfaches an
zusätzlichen, unnötigen Problemen und verursacht dabei erhebliche
Kosten für den Steuerzahler, ohne vorzeigbaren Nutzen. Eine
bundesweite Reform zur Straffreistellung von Cannabis und ein
Ausbau der Prävention, wie derzeit auch in der Schweiz geplant,
wären eine vernünftigere Antwort.
Joe Wein
Passauer Neue Presse
Leserbrief zu "Drogen kommen Autofahrer teuer zu stehlen (sic)", 1.05.2002
Stellen Sie sich vor, man nimmt Ihnen den Führerschein, weil man einen Kasten Bier bei Ihnen im Keller findet. Absurd? Genau so sieht die derzeitige Praxis bei Cannabis aus. Allein wegen dem Besitz wird an der Fahreignung gezweifelt und ein teures Überprüfungsverfahren angeordnet - bei Alkohol muss man dazu in der Regel einmalig mit ab 1,6 Promille oder wiederholt mit ab 0,5 Promille am Steuer erwischt werden. Die derzeitige Regelung bei Cannabis steht in keinem Verhältnis zur "Gefährdung", die vom Besitz zum Eigengebrauch ausgeht. Schliesslich wird beim Besitz von Alkohol auch nicht automatisch angenommen, dass sich der Besitzer später angetrunken ans Steuer setzen wird. Experten wie Professor Dr. jur. Böllinger halten die derzeitige Regelung daher für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es drängt sich der Eindruck auf, der Führerscheinentzug werde nach der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 dazu missbraucht, das strafrechtliche Übermassverbot des Grundgesetzes zu umgehen. Ohne Führerschein verlieren viele Betroffenen den Arbeitsplatz. Der Staat zerstört ihre berufliche und oft auch familiäre Existenz. Eine Reform ist dringend nötig. Cannabis sollte weitgehend Alkohol gleichgestellt werden, mit einer "Promilleregelung" im Strassenverkehr analog zur 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol.
Joe Wein
Der Leserbrief wurde geringfügig gekürzt am 03.05.2002
abgedruckt
Tageblatt (Luxemburg)
Leserbrief zu "Einige Gedanken zur Drogenpolitik", 19.4.2002
Die Feststellung von Herrn Sinner, dass es keine "ungefährlichen
Drogen" gibt, ist zwar grundsätzlich richtig, doch schon
Paracelsus lehrte: "Alle Dinge sind Gift und nichts ist ohne Gift,
allein die Dosis macht's, dass ein Ding kein Gift ist." Bei
Alkohol ist die fünffache Rauschdosis tödlich (0,8 Promille bzw. 4
Promille), bei Cannabis erst die 2000-fache Dosis. Tatsache ist
auch, dass die Mehrzahl der Bevölkerung Drogen konsumiert: Fast
jeder von uns trinkt z.B. Alkohol, den die Studie von Professor
Roques für das französische Gesundheitsministerium im Jahre 1997
in die riskanteste Drogenkategorie (zusammen mit Heroin)
einstufte, während sie gleichzeitig Cannabis in die Kategorie mit
dem geringsten Risiko einordnete. Zum verantwortungsbewussten
Umgang mit Genuss- und Rauschmitteln gehört ein Verständnis der
unterschiedlichen Wirkungen und Risiken dieser Substanzen. Wer bei
der Darstellung der Risiken von Cannabis übertreibt, der
verharmlost ungewollt riskantere Drogen wie Alkohol, Nikotin und
Heroin. Das unverhältnismässige Verbot von Cannabis in einem Land,
in dem Alkohol und Nikotin legal sind, schadet der Glaubwürdigkeit
der staatlichen Drogenpolitik. Ein unglaubwürdiges Verbot
produziert Probleme durch Kriminalisierung und soziale
Ausgrenzung, ohne die Zahl der Konsumenten minimieren zu können,
wie die praktische Erfahrung zeigt. Eine Straffreistellung, wie in
der Schweiz geplant und in den Niederlanden seit 26 Jahren
bewährt, würde die Probleme minimieren und effektivere Aufklärung
ermöglichen.
Joe Wein
Oberösterreicher Nachrichten
LESERBRIEF zu "Fernfahrt ins Gefängnis", 16.4.
Mit gefälschten Zahlen wird versucht, die Bilanz der Drogenpolitik
schönzurechnen. Wie soll ein Kilo Haschisch (Cannabisharz), das
bei jenem Fernfahrer gefunden wurde, 15.000 Euro wert sein, wenn
österreichische Konsumenten selbst bei Kleinstmengen nur etwa 7
Euro pro Gramm bezahlen (siehe http://www.supro.at/text/15.htm)?
Natürlich will die Exekutive ihre Erfolge möglichst positiv
darstellen, aber falsche Zahlen beschädigen die Glaubwürdigkeit
der derzeitigen Politik. Die Kosteneffektivität der
Cannabisprohibition ist nach wie vor ein Tabuthema. Zwei Drittel
der jährlich 101,7 Mill. Euro an Steuergeldern, mit denen in
Österreich versucht wird, den Konsum illegaler Drogen zu
bekämpfen, werden für Polizei und Justiz ausgegeben, aber nur ein
Fünfzigstel der Gesamtsumme wird für Prävention (Vorbeugung)
ausgegeben. Höchstens ein Zehntel der Menge an illegalen Drogen
kann abgefangen werden, der Rest bringt massive Gewinne. "Die Sau
wurde so gemästet, dass wir sie jetzt nicht mehr schlachten
können", beschreibt der Bochumer Polizeipräsident, Thomas Wenner,
bildlich den Erfolg von illegalen Grosshändlern und schlägt
deshalb eine Reform nach dem Vorbild der Schweiz vor. Ein Weg, der
sich in den Niederlanden nach einem Bericht des niederländischen
Polizeiexperten Ton Snip auf einer Tagung in Salzburg im vorigen
Herbst schon seit einem Vierteljahrhundert bewährt hat.
Joe Wein
Lübecker Nachrichten
Leserbrief zu "Zehn Kilo Marihuana geschmuggelt - Dealer
verurteilt", 16.4.2002
Das Verbot von Cannabis schadet uns allen. Strafverfolgung löst
bestehende Probleme also nicht, sondern verursacht ein Vielfaches
an zusätzlichen Problemen. 1999 wurden bundesweit vierzigmal mehr
Ermittlungsverfahren aufgrund des Cannabisverbots eröffnet als im
selben Jahr Personen wegen Cannabis eine Drogenberatung
aufsuchten. Zwei Jahre und 3 Monate hinter Gittern ruinieren nicht
nur die Zukunft des 29-jährigen Pinnebergers, der Cannabis
geschmuggelt hatte. Bei ca. 2000 Euro Haftkosten pro Monat fehlen
den Bürgern Schleswig-Holsteins nun ca. 54 000 Euro an
Steuermitteln, die anderswo wieder eingespart werden müssen. Dabei
ist Cannabis laut zahlreicher wissenschaftlicher Studien weniger
schädlich als Alkohol und Nikotin, die zusammen bundesweit
immerhin 140 000 Tote pro Jahr verursachen. Von Cannabis ist kein
einziger Fall einer tödlichen Überdosis bekannt. Das Messen mit
zweierlei Maßstab beraubt die staatliche Drogenpolitik ihrer
Glaubwürdigkeit, ohne die sie wirkungslos ist. Dass
Strafverfolgung nicht vom Konsum abhält, zeigt jüngst der Fall
Julia Bohl in Singapur, wo trotz drohender Todesstrafe mit
Cannabis gehandelt wird. Nach einer Untersuchung für die
Bundesregierung konsumierten 1997 3,0 Prozent der westdeutschen
Bevölkerung regelmässig Cannabis. In den Niederlanden, wo Cannabis
straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es im selben Jahr
nur 2,5 Prozent. Insgesamt 9,5 Millionen Einwohner Deutschlands
haben inzwischen Cannabiserfahrung, darunter über ein Drittel der
18 bis 24-Jährigen. Ohne legale Bezugsquelle für Erwachsene
entsteht ein Schwarzmarkt. Das heisst, keine Qualitäts- oder
Alterskontrollen aber dafür steuerfreie Gewinne. Eine
Entkriminalisierung, wie jetzt in der Schweiz geplant, wäre
deshalb auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft.
Joe Wein
Hildesheimer Allgemeine Zeitung
Leserbrief zu "So ziemlich das Mieseste", 13.4.2002
"Sarstedter wegen Rauschgifthandels vor Gericht"
Alkohol ist laut Expertengutachten eine weit riskantere Droge als
Cannabis. Mit welchem Recht nennt ein deutscher Staatsanwalt den
Handel mit Cannabis "so ziemlich das Mieseste", wenn jährlich in
Deutschland über 100.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums
sterben und 40.000 an den Folgen von Alkoholmissbrauch, während
bei Cannabis (Haschisch, Marihuana), das der Angeklagte abgegeben
hat, weltweit kein einziger Todesfall bekannt ist?
Kriminalisierung ist mit Abstand die häufigste negative Folge von
Cannabiskonsum. Pro Jahr bringt der Staat 40mal mehr Menschen
durch eine Anzeige aufgrund des Cannabisverbots in oft erhebliche
Schwierigkeiten, als wegen Cannabisproblemen als Hauptanlass eine
Drogenberatung aufsuchen. So erweist sich das Verbot völlig
kontraproduktiv.
Anders als Alkohol führt Cannabis zu keiner körperlichen
Abhängigkeit. Anders als bei Alkohol, wo 4-5 Promille zum Tod
durch Atemlähmung reichen, ist bei Cannabis auch keine tödliche
Dosis bekannt. Eine seelische Abhängigkeit kann vorkommen, ist
jedoch keine Folge des Konsums an sich sondern muss als Symptom
bestehender psychosozialer Probleme bei bestimmten Konsumenten
gewertet werden.
Eine Studie für Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) ergab im
Jahre 1997, dass 98% jener Cannabiskonsumenten, die keine anderen
illegalen Drogen konsumieren, auch keine seelische Abhängigkeit
von Cannabis aufweisen. Bei Alkohol geht man dagegen davon aus,
dass etwa 15% der Konsumenten zu irgendeinem Zeitpunkt eine
seelische oder körperliche Abhängigkeit davon entwickeln.
In Jahr 1999 machten 31.000 Menschen einen stationären
Alkoholentzug durch. Im selben Jahr zählte man bundesweit ganze
139 Fälle von stationären Cannabistherapien. Sogar wenn man
bedenkt, dass es ca. zwanzig mal mehr Alkoholkonsumenten als
Cannabiskonsumenten gibt, spricht dieses Zahlenverhältnis eine
deutliche Sprache darüber, welche der beiden Drogen die riskantere
ist.
Der staatlichen Drogenpolitik fehlt die Glaubwürdigkeit, wenn sie
Konsumenten weniger riskanter Drogen verfolgt während riskantere
Drogen legal sind und sogar Werbung dafür gemacht werden darf. Ein
unglaubwüriges Verbot ist aber ein undurchsetzbares Verbot. Eine
Reform, wie derzeit in der Schweiz geplant, wäre längst
überfällig.
Joe Wein
die tageszeitung
Leserbrief zu "Bei Hasch Kündigung", 10.4.2002
Alkohol und Nikotin kosten pro Jahr allein in Deutschland 40.000
bzw. 110.000 Menschen das Leben. Von Cannabis, das 9,5 Millionen
Menschen in Deutschland bereits probiert haben, ist weltweit kein
einziger Todesfall bekannt. Statt des Lebens kann es einem das
Dach über dem Kopf kosten: Wer sich Cannabispflanzen in der
Wohnung hält weil er nicht den verbotsbedingten Schwarzmarkt
mitfinanzieren will, muss mit Kündigung durch den Vermieter
rechnen. Die sinnlose Verfolgung von Cannabiskonsumenten
produziert mehr Probleme als sie löst. Man stelle sich vor, ein
Kasten Bier in der Wohnung wäre ein Kündigungsgrund! Mit der
widersprüchlichen Politik bezüglich Cannabis, Alkohol, Nikotin und
anderer Drogen verspielt der Gesetzgeber seine Glaubwürdigkeit.
Selbst der Bundesvizechef der Gewerkschaft der Polizei (GdP),
Bernhard Witthaut, hat kürzlich eine Legalisierung des Besitzes
und der Abgabe geringer Cannabismengen in Apotheken angeregt.
Joe Wein
Oberösterreichische Nachrichten
LESERBRIEF zu "Drogensituation außer Kontrolle", 04.04.2002
Herr Hauptmann beklagt, dass es nicht abschreckend wirke, wenn die
Mehrzahl der Tatverdächtigen bei Ermittlungsverfahren wegen
Drogendelikten nicht verurteilt würden. Doch die jüngste Anklage
der 22jährigen Deutschen Julia Bohl wegen Drogenhandels in
Singapur, wo Menschen wegen Handels mit Cannabis am Galgen gehängt
werden, zeigt, wie wenig abschreckend selbst härteste Strafen
sind. In vielen Fällen sind die Strafen weit schädlicher als der
Konsum der Droge selbst. Von Cannabis ist schliesslich weltweit
kein einziger Todesfall bekannt - was man von Singapurer
Drogengesetzen nicht behaupten kann.
Joe Wein
Peiner Nachrichten
Leserbrief zu "Ilseder wegen Drogenhandels in Haft", 4.4.2002
Herr Hustedt, Beauftragter für Jugendsachen bei der Peiner
Polizei, verteidigt das Cannabisverbot, indem er Cannabis als
"Einstiegsdroge" zu harten Drogen wie Heroin bezeichnet. Diese
Argumentation ist nicht plausibel. Laut der Europäischen
Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) liegt in
Deutschland die Zahl der Toten im Zusammenhang mit illegalen
Drogen bezogen auf die Einwohnerzahl um ein Mehrfaches höher als
in den liberalen Niederlanden, wo Cannabis seit Jahrzehnten in
Coffeeshops an Erwachsene verkauft wird.
Laut übereinstimmenden Expertenaussagen erfolgt der "Einstieg" zu
Heroin in der Regel über legale Drogen wie Alkohol und Nikotin,
mit denen Rausch und Suchtverhalten schon Jahre vor dem ersten
Konsum illegaler Drogen eingeübt werden. In einer 1997 von
namhaften Wissenschaftlern erstellten Studie für den damaligen
Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) heisst es dazu:
"Ein wichtiges Argument in der Diskussion um Cannabis ist seine
mögliche 'Schrittmacherfunktion' für den Einstieg in den Konsum
von illegalen Drogen bzw. den Umstieg auf härtere Substanzen.
Diese These muss nach Analyse der vorliegenden Studien
zurückgewiesen werden."
Die praktische Erfahrung der Niederlande zeigt auch seit 26
Jahren, dass Straffreiheit für Cannabis nicht zu mehr
Cannabiskonsum führt als bei einem Verbot. Die Strafverfolgung ist
kontraproduktiv. Mit der Verfolgung von (überwiegend erwachsenen)
Cannabiskonsumenten werden knappe öffentliche Mittel verschwendet,
die in glaubwürdiger Aufklärung der Jugend sicherlich besser
angelegt wären.
Joe Wein
Der folgende Leserbrief aus Luxemburg wurde am Tag darauf an die Redaktion geschickt:
Haschisch
Wieso wird Cannabis (Haschisch und Marihuana) eigentlich immer wieder als
Rauschgift oder Einstiegsdroge bezeichnet? Am Konsum von Cannabis ist noch
niemand gestorben. Es macht nicht einmal körperlich abhängig. Niemand würde
hingegen auf die Iddee kommen die akzeptierte Volksdroge Alkohol als
"Rauschgift" zu bezeichnen, obwohl sie täglich ihre Opfer fordert. Mehr als
40000 Tote sind dem übermässigen "Genuss" der Droge Alkohol jährlich alleine
in Deutschland zuzuschreiben. Mit den Zigaretten ist es noch viel
dramatischer: Über 100000 Tote jährlich in der BRD! Tabak und Alkohol werden
trotzdem in unserer Gesellschaft gefördert und unter sportlichem Deckmantel
angepriesen, über Cannabis sollte in der Öffentlichkeit am besten nicht
einmal geredet werden...
Die Behauptung, Haschisch sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch
anderer Drogen, ist nach heutigem Wissensstand nicht zu vertreten und längst
durch international anerkannte Studien widerlegt. Der Ausdruck
"Einstiegsdroge" ist insofern richtig, dass Cannabis, also Haschisch und
Marihuana, ein Einstieg in illegale Handlungen darstellt! Was den Übergang
zu "härteren" Drogen betrifft, zahlreiche Studien fanden, dass nur 2 bis 5
Prozent der Cannabiskonsumenten später bei harten Drogen landen, 95 bis 98
Prozent tun es nicht. Vor dem Cannabiskonsum haben die meisten schon Alkohol
und Tabak konsumiert. Die legalen Drogen als klassische Einstiegsdrogen!?
Mittlerweile hat schon jeder fünfte Jugendliche in Europa Cannabis
konsumiert, Tendenz steigend. Das Cannabisverbot nützt überhaupt nichts, im
Gegenteil. Es verhindert nicht den Konsum und fügt Menschen durch die
Kriminalisierung und den damit verbundenen sozialen Konsequenzen mehr
Schaden zu als eigentlich verhindert werden soll. Cannabis sollte
legalisiert werden. Das Verbot wird von grossen Teilen der Bevölkerung
ohnehin nicht mehr verstanden und ohne schlechtes Gewissen missachtet. Durch
eine ehrliche Aufklärungspolitik und mittels einer gesetzlich kontrollierten
Abgabe von Cannabisprodukten würde sicherlich mehr erreicht werden, als mit
repressiven und diskriminatorischen Massnahmen (siehe
Führerscheinproblematik!) Mit einer Legalisierung würde keinesfalls eine
neue Droge eingeführt, sondern ein längst akzeptiertes Rauschmittel an die
gesellschaftliche Situation angepasst werden. Eine Eindämmung des
Schwarzmarktes würde erreicht und darüber hinaus könnten Steuergelder
sinnvoller in Hilfsstrukturen und Aufklärung investiert werden.
Drogenpolitik soll sich an der gesellschaftlichen Realität orientieren, auf
Schadensmverminderung und Hilfeleistung ausgerichtet sein und nicht weiter
an längst gescheitereten moralischen Vorstellungen festhalten!
Infoheft zur Cannabislegalisierung des Vereins für Drogenpolitik
http://www.drogenpolitik.org/cannabis/caninfo/index.html
Johnny Theisen,
Luxemburg
Folgender Artikel erschien daraufhin in der Zeitung:
"Kann doch ein drittes Übel nicht legalisieren"
[Peiner Nachrichten, 12.04.2002]
Daraufhin antworte der Verein für Drogenpolitik mit einer Pressemitteilung:
PM 10 - Kripochef Sock soll Prävention Profis überlassen
[Verein für Drogenpolitik, 14.04.2002]
Die VfD-Pressemitteilung wurde in einem Artikel der Peiner Nachrichten veröffentlicht:
Verein für Drogenpolitik reagiert auf Cannabis-Artikel
[Peiner Nachrichten, 16.04.2002]
Express
Leserbrief zu ""Schreckgespenst aller Drogenbosse"", 5.4.2002
Insgesamt 540 Jahre Haft für die Dealer, die die "Gemeinsame
Ermittlungsgruppe Rauschgift" in den letzten 10 Jahren gefasst
hat, kosten uns Steuerzahler rund 15 Millionen Euro. Das sollte es
uns wert sein, werden viele sagen. Doch wenn ein Dealer verhaftet
wird, verschwindet in seinem bisherigen Kundenkreis die Nachfrage
nach Drogen keineswegs und er wird bald durch jemanden anderen
ersetzt. Der Staat verhindert letztlich also nicht den
Drogenkonsum sondern tauscht nur die Lieferanten aus. Illegalität
treibt die Preise in die Höhe, was den Handel sagenhaft
gewinnbringend macht. Der Nachschub wird deshalb nicht versiegen
solange es eine Nachfrage gibt. Das ist den Düsseldorfer
Ermittlern scheinbar selbst klar, wenn sie prophezeien, dass der
Drogenhandel in Zukunft noch weiter zunehmen wird. Die repressive
Drogenpolitik ist eine Sackgasse, ihre Auswirkungen
kontraproduktiv. Die meisten Drogen sind einfach zu gefährlich, um
ihre Herstellung und ihren Vertrieb Kriminellen zu überlassen. Das
wirkliche "Schreckgespenst aller Drogenbosse" wäre die Abschaffung
des Schwarzmarktes durch eine Legalisierung. Die Millionen für
Ermittlungsverfahren, Strafprozesse und Gefängniszellen wären in
glaubwürdiger Drogenaufklärung und mehr Therapieangeboten
sinnvoller angelegt. Nur so ist langfristig eine Verbesserung der
Situation möglich.
Joe Wein
Stuttgarter Zeitung
LESERBRIEF zu "Experten fordern Grenzwerte für Drogen"
(26.01.2002)
Dass der 40. Verkehrsgerichtstag eine Festlegung einer
Drogenpromillegrenze verlangt, die der absoluten
Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille Alkohol entspricht, kann man
nur unterstützen, geht es hier doch um die Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer.
Allerdings kann derzeit sogar dann schon der Führerschein
eingezogen werden, wenn jemand gar nicht berauscht am Steuer
sitzt, z.B. wenn er nur mit einem Joint in der Tasche zu Fuss
erwischt wird. Hier wird nicht zwischen Besitz und akutem Einfluss
am Steuer getrennt. Man stelle sich vor, jedem der einen Kasten
Bier im Haus hat, würde der Führerschein genommen, mit der
Begründung, er könnte sich ja betrunken ans Steuer setzen. Hier
vernichtet der Staat oft berufliche Existenzen. Warum sieht da der
Verkehrsgerichtstag, bei 3 Millionen Cannabiskonsumenten und einer
halben Million Anzeigen in den letzten 5 Jahren, keinen
Reformbedarf?
Sinnvoll wäre eine Promillegrenze zur Feststellung einer
Gefährdung, analog zur 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol. Derzeit
reicht bei Cannabis jede noch so geringe nachweisbare Menge, egal
ob sie für eine Beeinträchtigung reicht oder nicht, zur selben
Strafe wie z.B. bei 1,0 Promille Alkohol. Warum fordert denn der
Verkehrsgerichtstag keine 0,0 Promillegrenze bei Alkohol? Etwa
weil man sich dann auch selbst daran halten müsste?
Zu diesem Muster passt auch, dass der Verkehrsgerichtstag
verpflichtende Sehtests für Senioren mit Führerschein ablehnt.
Dass ältere Menschen "im Verkehr oft besser Bescheid [wissen] als
die jungen Fahrer", wie der Präsident des Verkehrsgerichtstages,
Peter Macke (62) feststellt, hat doch nichts damit zu tun, dass
mit dem Alter oft die Sehschärfe abnimmt und eine neue Brille
dringend notwendig wäre.
Joe Wein
Fränkischer Tag
LESERBRIEF zu "Bayern und Bamberg sind Spitzenreiter", 09.02.2002
Wenn Staatssekretär Regensburger den "Erfolg" der Drogenpolitik an der Zahl der Drogentoten messen will, dann müsste Bayern schleunigst Coffeeshops nach niederländischem Vorbild einführen: Schon allein das "Millionendorf" München hat pro Jahr etwa soviele Drogentote wie die gesamten Niederlande mit ihren 16 Millionen Einwohnern. Seit nunmehr 26 Jahren setzen unsere EU-Nachbarn bei Cannabis erfolgreich auf Märktetrennung und Aufklärung statt auf Strafverfolgung.
Es ist beschämend, wenn ein massgeblicher Politiker im Innenministerium mit aktuellen Erkenntnissen zum Thema noch nicht vertraut ist. Herr Regensburger scheint immer noch an den Mythos von der "Einstiegsdroge Cannabis" zu glauben. Dabei stehen am Beginn jeder Heroinkarriere Alkohol und Nikotin, die kaum jemand als "Einstiegsdrogen" verdammt. Die Studie von Professor Dr. Dieter Kleiber, die Horst Seehofer (CSU) in Auftrag gegeben hatte, kam dazu 1998 zu folgendem Schluss: "Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar."
In Bayern wird gegen Personen im Besitz von 1 bis 2 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch (Wert: 5 bis 10 Euro) noch ein Strafprozess angestrengt, während etwa in Schleswig-Holstein das Verfahren bei bis zu 30 Gramm straflos eingestellt wird. Dabei schrieb im Jahre 1994 das Bundesverfassungsgericht den Ländern eine "im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis" bei der straflosen Einstellung von Cannabisfällen vor, in denen es um geringe Mengen geht. Eine solche einheitliche Rechtspraxis ist scheinbar nur durch eine bundesweite Reform des Betäubungsmittelgesetzes sicherzustellen, die auch früher oder später kommen wird, so wie auch bei unseren Nachbarn in der Schweiz.
Joe Wein
taz
LESERBRIEF zu "Haschisch jetzt auch Zündstoff", 15.12.2001
Frau Caspers-Merk, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, verweist wenig
überzeugend darauf, dass es auch in der Schweiz Gegner der Reform gibt.
Tatsächlich ist aber die einzige größere Schweizer Partei, die noch
mehrheitlich gegen die Reform ist, die rechtspopulistische SVP - eine Partei
also, die eher der CSU und der FPÖ nahe steht. Die Schweizer
Sozialdemokraten (SP), Liberalen (FDP) und Christdemokraten (CVP) sind
mehrheitlich für die Straffreistellung von Cannabiskonsum und seinen
Vorbereitungshandlungen. Die Feststellung, der Koalitionsvertrag mache keine
Aussage zur Cannabisreform, überzeugt wenig. Nicht alle Gesetzesinitiativen
der SPD und Grünen entstammen dem Koalitionsvertrag und in neun Monaten,
nach der Bundestagswahl, wird ohnehin ein neuer Vertrag ausgearbeitet
werden.
Es ist Zeit, an einem neuen Konsens zu drogenpolitischen Reformen zu
arbeiten. Beim Frauenwahlrecht hinkte die Schweiz 52 Jahre hinter
Deutschland her (1919-1971). Jetzt hat sich das Blatt gewendet und die
Schweiz wagt sich an Reformen, zu denen vielen deutschen Politikern noch der
Mut fehlt.
JOE WEIN,
Yokohama, Mitglied im Verein für Drogenpolitik e. V.
Am 18.12.2001 abgedruckt.
Offenbach Post
LESERBRIEF zu "Volker Beck", 14.12.2001
"Absurd" ist nicht Volker Becks Vorstoss zur Straffreistellung von
Cannabis (wie in der Schweiz und den Niederlanden), sondern ein
Gesetz das einerseits Cannabis verbietet aber gleichzeitig härtere
Drogen erlaubt: Tabak und Alkohol kosten jährlich 100000 bzw.
40000 Menschen in Deutschland das Leben. Von Cannabis ist weltweit
kein einziger Fall eines Überdosistoten bekannt. Dass ein
unglaubwürdiges Verbot nicht durchsetzbar ist, zeigen die
steigenden Konsumzahlen: 38 Prozent der 18 bis 24-jährigen in
Deutschland probieren Cannabis, trotz Verbot. Die Jugend braucht
Informationen statt Strafen.
Wenn psychische Abhängigkeit das Kriterium wäre, müsste nicht
Cannabis illegal sein sondern Zigaretten. Laut eine Studie für das
Bundesgesundheitsministerium ist nur ein Zwölftel der untersuchten
Cannabiskonsumenten psychisch davon abhängig. 41,2 Prozent der
Raucher in Deutschland konsumieren dagegen 20 Zigaretten und mehr
pro Tag. Eine körperliche Abhängigkeit wie bei Heroin oder Alkohol
gibt es bei Cannabis nicht.
Das Cannabisverbot verhindert keine Probleme: Der Anteil der
regelmässigen Cannabiskonsumenten unter der deutschen Bevölkerung
liegt heute nicht niedriger als in den Niederlanden nach 25 Jahren
Cannabisentkriminalisierung. Es war nicht zuletzt die erwiesene
Unwirksamkeit des unglaubwürdigen Verbotes, die die Schweiz zur
Reform bewegte. Wann folgt Deutschland dem Vorbild unserer
alpenländischen Nachbarn?
Joe Wein
Frankenpost
LESERBRIEF zu "PIT-ein Vorzeigeprojekt gegen Straftaten
Jugendlicher", 5.12.2001
"Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den
Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen
wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar." Das stellte ein
Expertengutachten fest, das im Jahre 1997 im Auftrag von
Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) erstellt wurde. Frau
Schilling vom Hofer Gesundheitsamt, die an der Hofecker
Hauptschule das Gegenteil behauptete, scheint mit aktuellen
Erkenntnissen nicht ganz vertraut zu sein. Etwa 120 000
Heroinabhängigen in Deutschland steht laut einer aktuellen
Untersuchung für das Bundesgesundheitsministerium etwa die 80fache
Zahl von Menschen (9,5 Millionen) gegenüber die jemals Cannabis
konsumiert haben. Cannabiskonsum ist also offensichtlich nicht der
entscheidende Faktor bei der Ausbildung von Heroinabhängigkeit.
Ähnlich wie bei der legalen Droge Alkohol ist auch die grosse
Mehrheit (92 Prozent) der untersuchten Cannabiskonsumenten nicht
psychisch abhängig. Das ergab eine Studie im Jahre 1998. Das oben
erwähnte Expertengutachten für Herrn Seehofer schreibt dazu: "Der
Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer
psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer
Abhängigkeitsentswicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom
Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen
Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden
psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die
Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme
gesehen werden." Leider tut die derzeitige Strafverfolgung von
Cannabiskonsumenten nichts, um solche Probleme zu verhindern. Im
Gegenteil, sie produziert eine Vielzahl von unnötigen,
zusätzlichen Problemen. Im Jahre 1999 standen 139 stationären
Therapien und 2633 ambulanten Behandlungen wegen Cannabisproblemen
als Hauptdiagnose 118.793 Strafanzeigen wegen des Cannabisverbots
gegenüber.
Die Untauglichkeit des Verbots zeigt sich auch daran, dass es laut
wissenschaftlichen Erhebungen in Westdeutschland prozentual nicht
weniger regelmässige Cannabiskonsumenten gibt als in den
Niederlanden, wo der Besitz und Erwerb kleiner Mengen seit einem
Vierteljahrhundert straffrei sind. Mit der Strafverfolgung werden
Steuergelder verschwendet, die in sachlicher und glaubwürdiger
Aufklärung besser angelegt wären. Eine Cannabisreform, wie derzeit
in der Schweiz geplant, wäre deshalb auch in Deutschland sinnvoll.
Joe Wein
Stuttgarter Zeitung
Leserbrief zum Artikel "Das Ja zum Kriegseinsatz ist
überwältigend" (Bärbel Krauß, 26.11.2001)
Welch ein Aufwand um eine Joint-Attrappe auf dem Parteitag der
Grünen! Hätte Frau Roth öffentlich ein Glas Champagner überreicht
bekommen, hätte wohl niemand die Stirn gerunzelt. Warum wird bei
Cannabis ein anderer Massstab angelegt als bei Alkohol, einer
Droge die 40 000 Tote pro Jahr verursacht? Es ist absurd, dass die
deutsche Polizei immer noch verpflichtet ist, wegen ein paar Gramm
Pflanzenmaterial einen solchen Aufwand zu veranstalten. Sie hat
wirklich dringendere Aufgaben als zu kontrollieren, womit
Erwachsene Zigaretten drehen, ganz abgesehen davon, dass Tabak ein
höheres Suchtpotenzial hat als derzeit illegales Cannabis.
9,5 Millionen Menschen in Deutschland haben laut einer Erhebung
für das Bundesgesundheitsministeriums Erfahrung mit
Cannabiskonsum, darunter 38,1 Prozent der 18 bis 24-jährigen
Erwachsenen in Westdeutschland. Dieser Realität müssen sich die
Parteien stellen. Der Erfahrungen von 25 Jahren
Cannabisentkriminalisierung in den Niederlanden zeigen, dass es
auch anders geht. Es ist an der Zeit, dass die Grünen ihr
Schweigen zur Cannabispolitik brechen, das sie sich seit der
Koalition mit der SPD auferlegt haben. Das Thema muss öffentlich
diskutiert werden, damit zusammen mit anderen Bundestagsparteien
die überfällige Reform in Angriff genommen werden kann. Staatliche
Prävention ist sinnvoller als die unverhältnismässige
Kriminalisierung von Millionen von Mitmenschen.
Joe Wein
Vorarlberger Nachrichten
Leserbrief zu "" von Kurt Wanka, 12.11.2001
Die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten ist ein politischer
Anachronismus, der auf veralteten Vorstellungen beruht. VN-Leser
Kurt Wanka empörte sich am 12.11., dass auf der Homepage der
Sozialistischen Jugend Alkohol und Nikotin mit Cannabis, "einer
nachweislich gefährlichen Droge gleichgesetzt" werden. Was bitte
anderes sind aber Alkohol und Nikotin? Diese beiden Drogen töten
jährlich in Österreich 4000 bzw. 10000 Menschen, während von
Cannabis weltweit kein einziger Todesfall durch eine Überdosis
bekannt ist. Cannabis ist zwar nicht völlig harmlos (das sind
Cholesterin und Zucker im Übrigen auch nicht), aber die möglichen
Risiken stehen in keinem Verhältnis zu den Schäden, die durch
Kriminalisierung Hunderttausender von Konsumenten und durch den
unkontrollierten Schwarzmarkt entstehen. Eine Studie im Auftrag
des französischen Gesundheitsministers bestätigte, dass Alkohol
und Nikotin weit gefährlicher sind als Cannabis. Selbst eine
Studie der Weltgesundheitsorganisation kam 1995 zum selben
Ergebnis. Das Suchtpotenzial von Cannabis liegt laut dem Urteil
von Experten unter dem von Alkohol und Zigaretten. In einem Land
in dem Alkohol legal ist, ist ein Cannabisverbot weder glaubwürdig
noch durchsetzbar. Ein Strafbefreiung von Cannabis, wie in der
Schweiz geplant, ist daher die vernünftigste Lösung.
Joe Wein
Aller Zeitung
Leserbrief zu: "Haftstrafe für Dealer (10.11.2001)
Das Verbot von Cannabis schadet uns allen. Drei Jahre und 6 Monate
hinter Gittern ruinieren nicht nur die Zukunft dieses 24-jährigen
Calberlahers, der in den Niederlanden Cannabis eingekauft hatte.
Bei ca. 150 DM Haftkosten pro Tag fehlen den Bürgern des Landes
nun ca. 190 000 DM an Steuermitteln die anderswo wieder eingespart
werden müssen. Dabei ist Cannabis laut zahlreicher
wissenschaftlicher Studien weniger schädlich als Alkohol und
Nikotin, die zusammen bundesweit immerhin 140 000 Tote pro Jahr
verursachen - von Cannabis ist kein einziger Fall einer tödlichen
Überdosis bekannt. Das Messen mit zweierlei Maßstab beraubt die
staatliche Drogenpolitik ihrer Glaubwürdigkeit. Die
Strafverfolgung bringt dabei nicht einmal vorzeigbare Erfolge:
Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung für die Bundesregierung
konsumierten 1997 3,0 Prozent der westdeutschen Bevölkerung
regelmässig Cannabis. In den Niederlanden, wo Cannabis straffrei
in Coffeeshops erhältlich ist, waren es im selben Jahr nur 2,5
Prozent. Insgesamt 9 Millionen Einwohner Deutschlands zwischen 18
und 59 Jahren haben inzwischen Cannabiserfahrung, darunter über
ein Drittel der 18 bis 24-Jährigen. Sollen das alles Verbrecher
sein? Ohne legale Bezugsquelle für Erwachsene entsteht ein
Schwarzmarkt ohne Alterskontrollen oder Besteuerung. Im Jahre 1999
wurden vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren aufgrund des
Cannabisverbots eröffnet als im selben Jahr Personen wegen
Cannabis eine Drogenberatung aufsuchten. Strafverfolgung löst
bestehende Probleme also nicht, sondern verursacht ein Vielfaches
an zusätzlichen Problemen. Eine Entkriminalisierung, wie jetzt in
der Schweiz geplant, wäre deshalb auch in Deutschland ein Gebot
der Vernunft.
Joe Wein
Main Rheiner
Leserbrief zu: "Straftaten mit Drogen sind im letzten Jahr angestiegen", (07.11.2001)
Wilfried Bernd, Sachbearbeiter für Jugendkriminalität bei der
Polizei Ingelheim, verrät einen bestürzenden Mangel an Kenntnis
der Fakten, wenn er Cannbis immer noch eine "Einstiegsdroge"
nennt. Schon vor sieben Jahren fand das Bundesverfassungsgericht,
dass diese Ansicht mittlerweile von Experten "überwiegend
abgelehnt" wird. Die Studie von Professor Dieter Kleiber im
Auftrag von Gesundheitsminister Seehofer bestätigte dies.
Herrn Bernds Aufruf, "man schaue sich nur mal die Situation in
Holland an!" kann ich dagegen nur unterstützen. Nach 25 Jahren
Cannabisentkriminalisierung sind keine der befürchteten Folgen
eingetreten. Der Konsum von Cannabis ist in den Niederlande heute
nicht weiter verbreitet als in Deutschland. Der Staat spart sich
dabei Milliardenbeträge und die Warnungen vor Heroin und Kokain
werden glaubwürdiger wenn diese harten Drogen nicht länger mit
Cannabis in einen Topf geworfen werden. Der Erfolg: Nach Zahlen
der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
haben die Niederlande mit ihren fast 16 Millionen Einwohnern
jährlich nicht mehr Drogentote als allein das "Millionendorf"
München. Deshalb sollten sich endlich auch die Politiker im
Bundestag "Holland ansehen!"
Joe Wein
Kurier (AT)
Leserbrief zu: FP Graz: "Drogendealer sind Mörder" (07.11.2001)
Die FP Graz nennt Drogendealer "Mörder", verschweigt aber, dass
Österreich unter der derzeitigen Drogenpolitik der ÖV/FP-Regierung
eine achtfach höhere Todesrate mit harten Drogen hat als die
Niederlande, die schon vor einem Vierteljahrhundert Cannabis
entkriminalisiert haben. Jedes Jahr sterben in Österreich
genausoviele Menschen an illegalen Drogen als in den doppelt so
bevölkerungsstarken Niederlanden in vier Jahren zusammengenommen!
Das müssen österreichische Politiker mitverantworten. Wir wissen
jetzt, das eine repressive Drogenpolitik den Konsum nicht
verringert. Das zeigt die praktische Erfahrungen der
Konsumentenzahlen in den Niederlanden und anderen Ländern.
Strafverfolgung kann jedoch schädliche Folgen vergrössern, z.B.
indem durch das Verbot der profitable Handel in die |