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Leserbriefarchiv: Joe Wein

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Bitte beachten Sie auch das Leserbriefarchiv von Jorgen Schäfer


Hamburger Abendblatt

Leserbrief zum Artikel " Hanfbus: Hochbahn reagiert auf Protest" 15.05.2004

Dass für Harald Krüger (CDU) jede Werbung für Drogenkonsum "unannehmbar" ist, ist zu begrüssen. Unverständlich ist dagegen, dass seine Partei jahrelang ein europaweites Werbeverbot bei jener Droge verhindert hat, die jährlich 100.000 Menschen in Deutschland tötet: Tabak. Cannabis ist gewiss nicht harmlos, aber es hat kein vergleichbares Suchtpotenzial zu Nikotin. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Cannabis gehört legalisiert und besteuert, weil Strafen hier niemanden schützen: In Deutschland gibt es prozentual nicht weniger, sondern mehr Cannabiskonsumenten als in Holland, wo Cannabis seit 28 Jahren offiziell geduldet und in Coffeeshops verkauft wird. Weil der Handel in Deutschland aber verfolgt wird, weichen viele Konsumenten, die nicht in einer kriminellen Szene einkaufen wollen, auf den Eigenanbau aus. Daher auch die rege Nachfrage nach Gartenzubehör, wie es jene Firma anbietet, deren Werbung nun gestoppt wurde, obwohl sie - anders als Zigarettenwerbung - nicht für den Konsum wirbt.

Joe Wein


Münchner Merkur

Leserbrief zum Artikel " Drogen aller Art im Würmtal zu finden" von KATHARINA KORB, 13.04.2004

Cannabis sollte in staatlich kontrollierten Fachgeschäften an Erwachsene verkauft werden. Dann könnte sich die Polizei wieder um echte Kriminelle kümmern. Die für sinnlose Strafverfolgung verwendeten Steuermittel könnten stattdessen in ehrliche und glaubwürdige Aufklärung investiert werden, wie in den Niederlanden, wo Cannabis seit nunmehr 28 Jahren offiziell geduldet wird. Sein Konsum ist dort trotzdem nicht weiter verbreitet als in Deutschland oder auch in Bayern. Schon vor zehn Jahren erkannte das Bundesverfassungsgericht an, dass die dem Verbot zugrundeliegende These, Cannabis sei eine "Einstiegsdroge" zum Konsum "harter" Drogen, von Experten "überwiegend abgelehnt" wird. Das hinderte Herrn Trebes von der Polizei nicht daran, am Stammtisch der Kraillinger Jungen Union das Gegenteil zu behaupten. Tatsächlich greift der Großteil der Cannabiskonsumenten nie zu anderen illegalen Drogen. "Einstiegsdrogen", wenn es so etwas überhaupt gibt, sind eher das erste Bier oder die erste Zigarette, die Jahre vor dem ersten Joint probiert werden. Trotzdem fordert niemand ein Verbot dieser beiden derzeit legalen Drogen für Erwachsene. Dass Cannabis "sehr schnell abhängig" mache, entspricht ebenfalls nicht dem aktuellen Erkenntnisstand. Eine psychische Abhängigkeit tritt laut einer Studie im Auftrag des ehemaligen Gesundheitsministers Horst Seehofer nur bei etwa 8% der Konsumenten auf (vergleichbar mit der entsprechenden Rate bei Alkohol und wesentlich weniger als bei Nikotin). Eine körperliche Abhängigkeit wie etwa bei Heroin oder Alkohol ist bei Cannabis nicht bekannt. Dass man Cannabis "überall kriegt", wie Herr Trebes schließlich eingesteht, offenbart, dass das derzeitige Verbot in der Praxis gar nicht durchsetzbar ist.

Joe Wein


Süddeutsche Zeitung

Leserbrief zum Artikel " Drei Jahre Haft für Dealer", 26.11.2003

Die drei Jahre hinter Gittern für den nicht vorbestraften 27-Jährigen wegen Cannabishandels werden den bayerischen Steuerzahler über 100.000 Euro kosten. Der Nutzen ist mehr als fraglich. Wie die SZ vor einem Jahr berichtete, sind Münchens Schüler laut einer Studie sogar bundesweit führend beim Konsum von Cannabis und auch Alkohol. Laut wissenschaftlicher Erhebungen ist Cannabiskonsum in Deutschland nicht weniger weit verbreitet als in den Niederlanden, wo der Verkauf geringer Mengen Cannabis an Erwachsene seit mehr als einem Vierteljahrhundert toleriert wird. Statt auf sinnlose Strafverfolgung sollte der Staat auf sachliche Aufklärung setzen. Eine Berechnung des Deutschen Hanfverbands in Berlin kam zu folgendem Ergebnis: "Selbst bei sehr vorsichtigen Schätzungen und Annahmen kann man davon ausgehen, dass bei einer Cannabislegalisierung mindestens 984 Mio. € pro Jahr direkt in die Staatskassen fließen. Ein Vielfaches davon scheint wahrscheinlich." Rechnet man diese Zahlen auf Bayern um, dann entgehen dem bayerischen Finanzministerium durch das Cannabisverbot mindestens 148 Millionen Euro pro Jahr, die derzeit im Schwarzmarkt versickern bzw. für den Strafvollzug aufgewendet werden müssen.

Joe Wein


Hamburger Abendblatt

Leserbrief zum Artikel " Haftstrafe für Drogengärtner", 28.11.2003

Dreieinhalb Jahre Haft auf Steuerzahlerkosten (ca. 95.000 Euro) für 0,15 Hektar Hanf - das zeigt wie irrational unsere Drogenpolitik ist. Sowohl Hanf als auch Tabak sind Drogen, die in Deutschland von Millionen Menschen konsumiert werden. Tabakkonsum kostet pro Jahr 100.000 Menschen in Deutschland das Leben; von Cannabis ist weltweit kein einziger Todesfall durch eine Überdosis bekannt. Über 1000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland bauen Tabak an, im Schnitt 4,7 Hektar pro Betrieb und werden dafür aus Steuermitteln gefördert. Dass wir uns nicht falsch verstehen: Die badischen und rheinländischen Tabakbauern verdienen genausowenig, ins Gefängnis gesperrt zu werden wie dieser Hanfgärtner. Am vernünftigsten wäre der Mittelweg: Weder Strafverfolgung noch Subventionen, dafür ein Werbeverbot, Besteuerung und sachliche Aufklärung der Konsumenten dieser Drogen.

Joe Wein


Thüringer Allgemeine

Leserbrief zum Artikel " Unterschätztes Cannabis" von Jürgen REICHENBÄCHER, 12.11.2003

Wenn 200.000 Deutsche von Cannabis abhängig sind, wie von Herrn Bader im Artikel angegeben, dann sind 94% der laut offiziellen Studien 3,4 Millionen aktuellen Cannabiskonsumenten in Deutschland nicht abhängig. Tatsächlich unterscheidet sich der Bevölkerungsanteil der häufigen Cannabiskonsumenten in Deutschland nicht wesentlich von der entsprechenden Rate in den Niederlanden, wo Cannabis bereits seit 27 Jahren offiziell geduldet wird. Eine Studie für das Bundesgesundheitsministerium fand dazu 1997: "Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentswicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden." Statt alle Cannabiskonsumenten als Kriminelle zu behandeln, sollte der Staat seine knappen Mittel in Prävention und Hilfsangebote investieren. Eine Legalisierung und Besteuerung wäre langfristig der sinnvollste Weg, um Probleme zu minimieren.

Joe Wein


Märkische Oderzeitung (Brandenburg)

Leserbrief zum Artikel "Richstein gegen Legalisierung von Cannabis", 06.11.2003

Das Strafrecht ist nicht dazu da, um Erwachsene zu bevormunden sondern um Menschen vor Schädigung oder Gefährdung durch andere zu schützen. Wer Cannabis zum Eigenkonsum besitzt, gefährdet damit niemanden. Wer auf öffentlichen Strassen rast, dagegen schon. Das sollte sich vielleicht auch Frau Richstein hinter die Ohren schreiben, die vor einem Jahr zu einem Monat Fahrverbot verurteilt worden war, nachdem sie mit 140 auf der Landstrasse geblitzt worden war. Mit Strafverfolgung bei Cannabisbesitz schafft der Staat Probleme, wo vorher meist keine waren. Nur 2 bis 8% der Cannabiskonsumenten entwickeln eine psychische Abhängigkeit (weniger als bei Alkohol), der Rest tut es nicht. Eine körperliche Abhängigkeit gibt es bei Cannabis nicht, anders als etwa bei Alkohol. Das strafrechtliche Verbot des Cannabisbesitzes zeigt schon lange keine Wirkung mehr, weil es nicht glaubwürdig ist. Alkohol und Tabak dürfen legal an 16-Jährige verkauft werden und beworben werden, aber ein Erwachsener der Cannabis konsumiert wird als Krimineller behandelt. Die Sinnlosigkeit des Verbots zeigt sich auch an der Tatsache, dass Cannabiskonsum in den Niederlanden nach 27 Jahren Tolerierung nicht weiter verbreitet ist als in Deutschland. Dabei könnte eine Legalisierung bundesweit eine Milliarde Euro Steuern sparen und 13500 neue Arbeitsplätze schaffen, wie der Deutsche Hanf Verband (DHV) errechnete. Allein in Brandenburg wären das 31 Millionen Euro an Steuergeldern pro Jahr und über 420 Arbeitsplätze.

Joe Wein


Tageblatt (Luxemburg)

Leserbrief zum Artikel "Kiffen in der Pubertät ist besonders gefährlich", 24.10.2003

Der Artikel am 24.10. zu Cannabis in der Pubertät nahm Bezug auf eine Studie aus Bremen. Wie aussagekräftig diese Studie wirklich ist, lässt sich nur schwer sagen. Als Argument für ein Festhalten an der Strafverfolgung von kiffenden Mitmenschen ist sie jedoch wenig geeignet.

Die Bremer Wissenschaftler studierten keine Jugendlichen sondern junge Ratten, die immerhin ihre Pubertät fünfzig mal schneller durchlaufen als ein Mensch. Diese Tiere bekamen an 60% aller Tage eine Substanz, die dem Cannabiswirkstoff ähnelt. Nur etwa ein Zehntel aller Cannabisraucher konsumiert so häufig Cannabis wie diese Versuchstiere, und auch dann nicht gleich drei bis sechs Gramm pro Tag, was der im Experiment verwendeten Dosis entspräche. Eine direkte Übertragung der Ergebnisse auf menschliche Konsumenten ist damit problematisch.

Sehr interessant war dagegen die Grafik zum Ländervergleich, die eindrucksvoll zeigte, wie sinnlos strafrechtliche Verfolgung von Konsumenten als Präventionsstrategie ist. Danach ist ausgerechnet das so Cannabis-repressive Frankreich Europameister beim Kiffen unter jungen Menschen. Die liberalen Niederlande mit ihren Coffeeshops finden sich nur im Mittelfeld, zusammen mit dem strengen Norwegen oder dem liberalen Italien. Eine niedrige Cannabiskonsumrate findet man sowohl im strengen Finnland als auch im drogenpolitisch liberalen Portugal, wo Cannabiskonsum keine Straftat ist. Es lässt sich kein konsistenter Zusammenhang zwischen dem Grad der strafrechtlichen Intoleranz gegenüber Cannabiskonsumenten und der jeweiligen Verbreitung des Konsums feststellen.

Das für Strafverfolgung nutzlos aufgewendete Geld wäre in glaubwürdiger Aufklärung sinnvoller angelegt.

Joe Wein


Dieser Leserbrief wurde am 03.11.2003 im Tageblatt abgedruckt.


Neues Deutschland

Leserbrief zum Artikel "Jeder vierte Jugendliche sucht die Sucht" von Rainer Funke, 30.09.2003

Konrad Freiberg, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei nannte den Vorstoss der Berliner Grünen und der FDP, die Obergrenze der "geringen Menge" anzuheben und die Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften als Modellversuch zu erproben, ein "falsches Signal". Damit würden "kostspielige[n] Aufklärungsaktionen für ein drogenfreies Leben (...) ad absurdum geführt".

Ein drogenfreies Leben ist individuell durchaus möglich, ist aber weit von vorherrschenden gesellschaftlichen Normen entfernt. So hatten laut einer Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums im Jahre 2000 etwa 94,5% der Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren innerhalb der letzten 12 Monate Alkohol konsumiert. Das heisst konkret, dass nur etwa 2,6 Millionen Angehörige dieser Altersgruppe auf die Droge Alkohol gänzlich verzichten. Berücksichtigt man auch Koffein und Arzneimittel, dann dürfte der Anteil der wirklich "drogenfrei" lebenden Erwachsenen noch weit geringer ausfallen. Eine Forderung nach einem drogenfreien Leben mag daher beim Einzelnen auf Zustimmung stossen, geht im grossen und ganzen aber an der bestehenden gesellschaftlichen Realität vorbei. Wie glaubwürdig ist eine strikte Abstinenzforderung bei Drogen an andere, wenn sie von Menschen erhoben wird, bei denen der Konsum riskanter Drogen wie Alkohol und Nikotin zum persönlichen Alltag gehört?

Was "kostspielige" Öffentlichkeitsarbeit angeht, sind die Waagschalen derzeit sehr ungleich besetzt. Während Bund, Länder und Gemeinden insgesamt weniger als 50 Cent pro Einwohner pro Jahr für Drogen- und Suchtprävention bei legalen und illegalen Suchtmitteln ausgeben, bewirbt die Alkohol- und Tabakindustrie zwei der meistverbreiteten Suchtmittel und "Einstiegsdrogen" mit 550 bzw. 330 Millionen Euro pro Jahr. Damit kommen auf jeden Drogenwerbungs-Euro ganze 5 Drogenpräventions-Cents.

Wir finden, eine erfolgreiche Politik muss sich an der gesellschaftlichen Realität orientieren. Cannabis ist schon lange keine neue, "zusätzliche" Droge mehr. Der frühere Konsens für Repression gegen Konsumenten ist schon vor Jahrzehnten unwiderbringlich zerbrochen. Das Strafrecht hat die stete Zunahme des Konsums in Deutschland in den letzten Jahren - auch in den neuen Bundesländern mit ihrer besonders repressiven Drogenpolitik - nicht aufhalten können.

Drei Jahrzehnte nach der Verabschiedung des Betäubungsmittelgesetzes von 1972 ist Cannabiskonsum in Deutschland laut offiziellen Studien nicht weniger verbreitet als in den Niederlanden, wo der Konsum und der staatlich überwachte Einzelhandel seit über einem Vierteljahrhundert toleriert werden. Das gilt auch und gerade bei Jugendlichen.

Heute konsumieren über drei Millionen Deutsche Cannabis. Das heisst, der Staat kriminalisiert mit dem bestehenden Verbot etwa soviele Menschen, wie bei der letzten Bundestagswahl CSU wählten - ohne jeden vorzeigbaren Nutzen. Staatliche Mittel, die in Grundrechte eingreifen, sind nach dem Verhältnismässigkeitsgebot des Grundgesetzes nur dann zulässig, wenn sie sowohl notwendig als auch geeignet sind. Nach aktuellen Erkenntnissen erfüllt das Verbot beide Anforderungen nicht.

Die Repression gegen Cannabiskonsumenten verschlingt bei Polizei und Justiz mittlerweile beträchtliche finanzielle und personelle Mittel. Es kann nicht im Interesse der Bürger unseres Landes sein, dass mutmassliche Bankräuber und Mörder aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, weil wegen der Überlastung der Justiz kein rechtzeitiger Verhandlungstermin möglich ist, während andererseits weiterhin gegen eine sechsstellige Zahl von Cannabiskonsumenten pro Jahr strafrechtlich ermittelt werden muss.

Gleichzeitig verhindert das strafrechtliche Verbot wirksame Alterskontrollen beim Verkauf, glaubwürdige Aufklärung der Konsumenten und eine Besteuerung, mit der besonders in dieser Zeit knapper öffentlicher Kassen wirksamere Präventionsmassnahmen finanziert werden könnten. Bei einer sehr vorsichtigen Schätzung mit Cannabisverkäufen von 500 Millionen Euro pro Jahr brächte allein die Erhebung von Mehrwertsteuer auf Cannabis dem Staat 80 Millionen Euro pro Jahr, genug um die Mittel für Suchtvorbeugung ohne zusätzliche Belastung von Nichtkonsumenten zu verdreifachen.

Der Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut im vergangenen Jahr, Cannabis in Apotheken kontrolliert an Erwachsene abzugeben, wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Joe Wein


Der Spiegel

Leserbrief zum Artikel "18-Jähriger schneidet sich Penis und Zunge ab", 23.09.2003

Vom gesetzlichen Status einer Droge kann man nicht auf den Grad ihrer Gefährlichkeit schliessen. Wer relativ harmloses Cannabis anbaut, steht mit einem Bein im Gefängnis, aber die Engelstrompete, die hier zu einer Selbstverstümmelung beitrug, wächst legal in Tausenden von deutschen Vorgärten. Die richtige Antwort sind keine neuen Verbote (Selbstverstümmelungen gab's auch schon im Campinggas-Rausch), sondern eine Drogenpolitik, die auf endlich sachliche und glaubwürdige Aufklärung statt wie bisher auf Strafen setzt.

Joe Wein


Neue Westfälische

Leserbrief zum Artikel "Cannabis auf Rezept ­ kein Problem" von Elmar Kramer, 04.09.03

In den Niederlanden gibt es jetzt Cannabis auf Rezept in Apotheken, in Deutschland nur eine synthetische Version des Cannabiswirkstoffs. Ein sehr wichtiger Unterschied zwischen beiden Arzneimitteln ist der Preis, insbesondere, weil derzeit die Krankenkassen noch nicht dafür aufkommen. So kosten 20 ml THC-Extrakt in Deutschland 545,87 Euro, fast zehnmal soviel wie 5g Cannnabisblüten in einer niederländischen Apotheke (55 Euro), obwohl beide Medikamente eine vergleichbare Wirkstoffmenge enthalten. Viele Cannabispatienten sind aufgrund ihrer Erkrankungen erwerbsunfähig (z.B. bei Multipler Sklerose) und finanziell gar nicht in der Lage, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Viele Patienten in Deutschland haben deshalb keine Alternative zu illegal erworbenem oder angebautem Cannabis, obwohl sie damit riskieren, vor Gericht zu landen, wie ein an Multipler Sklerose erkrankter Mannheimer, der seit drei Jahren mit der Staatsanwaltschaft ringt. Er wurde zwar dieses Jahr endlich vom Richter freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat jedoch Berufung eingelegt und so geht der quälende Rechtsstreit weiter. Der Gesetzgeber müsste längst handeln und auch in Deutschland zumindest den medizinischen Gebrauch von Cannabis straffrei stellen.

Joe Wein


Stuttgarter Zeitung

Leserbrief zum Artikel " Kiloweise Drogen aus dem Müllschacht gezogen" von Rüdiger Bäßler, 05.07.03

Letztlich ist es belanglos, ob die drei Mitarbeiter des Müllheizkraftwerks Münster 6 kg Cannabis zum eigenen Gebrauch vor der polizeilichen Vernichtung bewahrt haben oder ob es gar mehr war: Selbst wenn die gesamten 11 Tonnen Cannabis, die voriges Jahr bundesweit beschlagnahmt wurden, auf den Schwarzmarkt zurücksickern würden, wäre das nur ein Zwanzigstel der Menge, die trotz des Verbots von über drei Millionen Menschen in Deutschland konsumiert wird. Angesichts der offiziellen Zahlen zur Verbreitung des Cannabiskonsums bleibt nur der Schluß, dass das strafrechtliche Verbot von Cannabis keinen wesentlichen Einfluss auf den Konsum mehr hat. Das zeigt auch die Tatsache, dass sich der Bevölkerungsanteil der regelmäßen Konsumenten in Deutschland nicht wesentlich von dem der Niederlande unterscheidet, wo Cannabis seit über einem Vierteljahrhundert offiziell toleriert wird. Jeder dritte jüngere Erwachsene in Deutschland hat heute Erfahrung mit Cannabis, einer Substanz die laut Experten weniger gesundheitsschädlich ist als Alkohol und Nikotin. Es wäre längst an der Zeit, das Gesetz auch in Deutschland an die gesellschaftliche Realität anzupassen.

Joe Wein


Hannoversche Allgemeine

Leserbrief zum Artikel " Polizei stoppt Party im "Fun 2000"", 04.07.2003

Viele Jugendliche wüssten nicht, dass die Einnahme von Drogen strafbar sei, zitieren Sie einen Sprecher der Polizei anlässlich der Razzia in der Disco "Fun2000". Offensichtlich ist es die Polizei, die Nachhilfe zur Rechtslage braucht: Der Konsum von Drogen, egal welcher Art, ist in Deutschland grundsätzlich keine Straftat. Der Gesetzgeber sieht darin zwar eine mögliche Selbstschädigung, aber die ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat grundsätzlich straffrei. Drogenkonsum ist keine Straftat. Anders sieht's beim Besitz (auch zum persönlichen Konsum) aus, da dort theoretisch die Möglichkeit zur Weitergabe an Dritte und damit der Fremdschädigung besteht. Die besteht aber auch beim Besitz von Tabak, einer Droge, die alljährlich in Deutschland 100.000 Menschen das Leben kostet, oder bei Alkohol (40.000 Tote), ohne dass der Besitz dieser Drogen illegal wäre. Diese und andere Widersprüche sorgen dafür, dass die Drohung mit dem Strafrecht bei bestimmten Drogen kaum wirksam ist. Drogenpolitik sollte in erster Linie Gesundheitspolitik sein. Infostände, an denen sich Partygänger über Drogen informieren können, sind deshalb eine sinnvollere Maßnahme als polizeiliche Razzien, die auch Personal und damit Geld kosten ohne aber langfristig etwas zu verändern.

Joe Wein


Kölner Stadtanzeiger

Leserbrief zum Artikel " 'Gefahr seit Jahren unterschätzt'" von Norbert Kurth, 28.06.03

Die bestehenden Probleme von jugendlichen Konsumenten von Cannabis zeigen vor allem, wie unwirksam das Strafrecht als Schutzmittel für sie ist. Im Herbst 2002 verglich eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen das Drogenkonsumverhalten von Schülern in mehreren deutschen Städten. Interessanterweise konsumierten prozentual in München mehr Schüler Cannabis als in jeder anderen untersuchten Stadt oder Region. Dabei ist die bayerische Staatsregierung bekannt für ihre Intoleranz bei Cannabis. Ihre repressive Politik dazu minimierte nicht nur dessen Konsum nicht, sondern führte gleichzeitig auch noch zu höheren Konsumraten bei Alkohol und Nikotin als in anderen Städten.

Anders als von Hauptkommissar Signon laut Artikel behauptet, ist der Konsum von Cannabis keine Straftat. Strafbar ist jedoch der Besitz, der dem Konsum üblicherweise vorausgeht. Solange der Umgang mit Cannabis selbst bei Erwachsenen kriminalisiert und damit automatisch tabuisiert wird, ist vernünftige Prävention schwierig: Wirksame Prävention setzt ehrliche Gespräche und staatlich kontrollierte Abgabe voraus - beide sind nur mit einem Ende der Strafverfolgung machbar.

Laut Studien für das Bundesgesundheitsministerium sind über 80% der aktuellen Cannabiskonsumenten volljährig, also alt genug, Schnaps zu trinken oder eine Ehe einzugehen. Erwachsene haben wenig Verständnis dafür, wenn sich der Staat immer noch als Kindermädchen für sie berufen fühlt. Doch auch die Minderjährigen schützt man nicht, indem man den Handel, wie derzeit, einem unkontrollierten Schwarzmarkt ohne Alterskontrollen überlässt. Auch das Wissen darum, welche Konsummuster riskant oder schädlich sind, wird kaum weitergegeben, solange die Justiz - anders als bei Alkohol - nur die totale Abstinenz akzeptiert und Konsumenten als Kriminelle stigmatisiert.

Joe Wein


Südwest Presse

Leserbrief zum Artikel " Riesenfund im Wohnmobil", 31.05.2003

Selbst der Rekordfund von 2,5 Tonnen Cannabis im Hamburger Hafen nimmt nur jene Menge vom Markt, die ohnehin alle drei Tage in Rauch aufgeht, bei rund drei Millionen aktuellen Konsumenten in Deutschland laut offiziellen Studien. Jeder fünfte Erwachsene hat Cannabiserfahrung. Das Verbot kann daran nichts ändern, weil es nicht durchsetzbar ist: In Deutschland konsumieren prozentual nicht weniger Menschen Cannabis als in den toleranten Niederlanden, wo Cannabis seit über einem Vierteljahrhundert entkriminalisiert ist. Mit der Verbannung von Cannabis in den Schwarzmarkt verhindert der Staat nur eine Besteuerung analog zu Tabak und Alkohol und stellt sicher, dass stattdessen Kriminelle daran verdienen. Alterskontrollen beim Handel oder Qualitätskontrollen bei der Herstellung werden erst durch eine Aufhebung der Strafverfolgung möglich. Eine Reform wäre daher in Deutschland genauso sinnvoll wie in der Schweiz, wo dieser Schritt derzeit vorbereitet wird. Auch Belgien, Großbritannien und Kanada haben Schritte zur Liberalisierung unternommen bzw. stehen unmittelbar vor einer Cannabisreform.

Joe Wein


Kleine Zeitung

Leserbrief zum Leserbrief von Dr. Heinz Hammer, "Ein Joint ist wie 20 Zigaretten", 08.05.2003

Dr. Hammer behauptet in seinem Leserbrief, ein einziger Cannabisjoint sei "genauso schädlich wie 20 Zigaretten". In der Veröffentlichung der Britischen Lungenstiftung (BLF), auf die er sich dabei beruft, sucht man jedoch dieses 1:20 Verhältnis vergeblich. Dort wird lediglich eine Studie erwähnt, die eine ähnliche Bronchitishäufigkeit bei zwei Gruppen von Zigarettenrauchern (ca. 20 Zigaretten pro Tag) bzw. Cannabisrauchern (3 bis 4 Joints pro Tag) festgestellt hat. Also stattdessen 3-4 Joints = 20 Zigaretten? Eine solche Verallgemeinerung auf andere Risiken, wie das von Emphysem und Krebs, lehnt Dr. Tashkin, der Autor dieser Studie, ausdrücklich ab. In einer Langzeitstudie zu Emphysem fand er: "Keine Unterschiede wurden zwischen sogar recht starken Marihuana-Rauchern und Nichtrauchern von Marihuana beobachtet." Während jedes Jahr rund 10.000 Österreicher an den Folgen von Tabakkonsum sterben, fand etwa die Langzeitstudie der Kaiser-Permanente-Krankenkasse in den USA mit 64.000 Teilnehmern keine erhöhte Sterblichkeit unter Cannabiskonsumenten. Unabhängig vom Ausmass der Risiken von Cannabis sind diese kein Argument, seine Konsumenten weiterhin der Strafverfolgung auszusetzen. Ein Vergleich der Konsumraten mit den liberaleren Niederlanden zeigt, dass das derzeitige strafrechtliche Verbot keine konsumminimierende Wirkung hat. Es vermeidet mithin also keine gesundheitlichen Probleme sondern erzeugt nur zusätzliche rechtliche Probleme.

Joe Wein


Thüringer-Allgemeine

Leserbrief zum Artikel " Richter befürwortete offenen Vollzug", 05.05.2003

In Ihrem Artikel zum Strafprozess gegen den 23-jährigen angehenden Zahntechniker wegen Handels mit Cannabis ist von der "Einstiegsdroge Haschisch" die Rede. Diese Bezeichnung trifft auf Cannabis (Haschisch, Marihuana) nicht mehr zu als auf Alkohol oder Zigaretten. "Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar", fand eine Studie für den damaligen Gesundheitsminister Seehofer (CSU) im Jahre 1998. Eine Verfolgung von Cannabiskonsumenten ist deshalb kein geeigneter Weg, Probleme mit anderen Drogen zu minimieren. Es stimmt zwar, dass die meisten Heroinabhängigen vorher Cannabis probiert haben. Doch ein noch grösserer Prozentsatz hat Alkohol und Nikotin probiert, ohne dass wir diese beiden legalen Drogen als "Einstiegsdrogen" bezeichnen würden. Etwa 28% der 15 bis 19-jährigen in den Niederlanden und 33% der selben Altersgruppe in Deutschland probieren Cannabis. Wer es im staatlich kontrollierten Coffeeshop erwerben kann, muss nicht auf dem Schwarzmarkt kaufen, wo man ihm vielleicht auch andere Drogen anbietet. Laut der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht gab es in den Niederlanden im Jahre 1998 insgesamt 61 Drogentote. Im drogenpolitisch repressiven Baden-Württemberg, das um ein Drittel weniger Einwohner hat, zählte man im selben Jahr 313 Tote. Die Erfahrung zeigt also, dass Repression der falsche Weg ist.

Joe Wein


Deister-Leine-Zeitung

Leserbrief zum Artikel " Cannabis in der Wohnung gezüchtet", 30.04.2003

Ein 20-jähriger Barsinghäuser bekommt jetzt wegen Cannabisanbaus wahrscheinlich einen Strafprozess, der den Steuerzahler Tausende von Euro kosten wird. Dabei schrieb das Bundesverfassungsgericht schon im Jahre 1994 die straflose Einstellung von Ermittlungsverfahren wegen geringer Mengen von Cannabis vor, wenn dabei die Schuld des Täters gering ist. Schuld ergibt sich aus der Möglichkeit von Fremdgefährdung. Die Richter schrieben dazu jedoch, "daß sich gerade im Erwerb zum Zwecke des Eigenverbrauchs die Nachfrage nach der Droge verwirklicht, die den illegalen Drogenmarkt von der Nachfrageseite her konstituiert." Jemand, der wie der Barsinghäuser Hobbygärtner keine kriminelle Schwarzhändler bereichern will und deshalb selbst anbaut, sollte eher noch milder bestraft werden als jemand, der Cannabis von einem Dealer kauft. Ermittlungsverfahren wie dieses gehören eingestellt, oder gar nicht erst eröffnet. Sie richten mehr Schaden an als der Konsum von Cannabis selbst, das laut Experten weniger schädlich ist als Alkohol und Zigaretten. In den Niederlanden wird Besitz und Eigenanbau von Cannabis seit einem Vierteljahrhundert toleriert. Im Jahre 2000 verwendeten 3,4 Prozent der Westdeutschen, aber nur 3,0 Prozent der Niederländer regelmässig Cannabis. Die Verbotspolitik ist eine Sackgasse. Ehrliche Aufklärung über Cannabis ist vernünftiger als teure und schädliche Strafverfolgung. Wie die Niederländer und Schweizer sollten wir Cannabis entkriminalisieren.

Joe Wein


Westfalenpost

Leserbrief zum Artikel " Jetzt sind 42 Monate Haft offen", 28.04.2003

Es gibt Drogen die sind verboten und andere die sind legal, wie etwa Alkohol oder Nikotin. Weil bei diesem jungen Mann ein Zehntel Gramm der verkehrten Sorte Drogen gefunden wurde, warten nun insgesamt 42 Monate hinter Gittern auf ihn, wenn er nochmals erwischt wird. Kosten für die Steuerzahler: Rund 95 000 Euro. Würde er sich dagegen mit Alkohol ins Grab saufen, wie 40.000 Menschen pro Jahr in Deutschland, dann würde das keinen Staatsanwalt interessieren. Die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten zeigen, wie gering die abschreckende Wirkung des Drogenverbots wirklich ist. Der Konsum von Drogen, egal welcher Art, sollte in erster Linie als gesundheitliche Frage behandelt werden. Dazu braucht es vor allem glaubwürdige Aufklärung. Das Strafrecht ist hier fehl am Platz.

Joe Wein


Westfalenpost

Leserbrief zum Artikel " ´Hasch´ in Mittelkonsole des Autos versteckt", 25.04.2003

Wenn Haschisch heutzutage tatsächlich stärker wäre als vor 10 Jahren, wie von der Staatsanwältin im Prozess behauptet, dann würde das die gesundheitlichen Risiken für die Konsumenten eher verringern als steigern. Schliesslich geht die hauptsächliche Gesundheitsbelastung vom teerhaltigen Rauch aus und nicht vom Cannabiswirkstoff THC selbst, der wesentlich weniger toxisch ist als etwa Alkohol oder Nikotin. Je höher der THC-Gehalt, desto weniger Rauch und Teer inhaliert der Konsument, bis die gewünschte Wirkung eintritt. Tatsächlich aber gibt es keine Hinweise darauf, dass der THC-Gehalt in Haschisch sich über die Jahre wesentlich verändert hätte. Die eher mässigen gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums sind aber letztlich ohnehin kein taugliches Argument für Strafverfolgung. Die Tatsache, dass Cannabiskonsum in Deutschland nicht weniger weit verbreitet ist als in den toleranten Niederlanden, zeigt, dass staatliche Repression hier keine Probleme löst, sondern nur zusätzliche Probleme für die Betroffenen schafft. Dass das Bundesverfassungsgericht schon 1994 Bestrafung für den Besitz geringer Mengen von Cannabis zum Eigenkonsum als Verstoss gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip des Gundgesetzes eingestuft hat, scheint auch neun Jahre später gerne ignoriert zu werden.

Joe Wein


Der Neue Tag

Leserbrief zum Artikel " Ein Zentner Drogen im Müllkraftwerk verbrannt" von Wolfgang Houschka, 11.04.2003

Man kann davon ausgehen, dass die Verbrennung von 50kg Drogen im Müllkraftwerk keine alltägliche Aktion war. Alltäglich dagegen ist, wenn 500kg Haschisch und Marihuana in Rauch aufgehen - soviel nämlich beträgt laut einer Schätzung des Bundeskriminalamts der Tagesverbrauch der rund 3,4 Millionen aktuellen Cannabiskonsumenten, die es laut einer Repräsentativbefragung für das Bundesgesundheitsministerium in Deutschland gibt. Was ausser Experten kaum jemand weiss - der Bevölkerungsanteil der Konsumenten in Deutschland unterscheidet sich nicht wesentlich von der entsprechenden Rate in den Niederlanden, wo Cannabis seit einem Vierteljahrhundert entkriminalisiert ist. Anders als viele noch annehmen, hat das Verbot keinen wesentlichen Einfluss darauf, ob jemand Cannabis konsumiert oder nicht konsumiert - dazu ist es auch zu unglaubwürdig, wenn doch Alkohol und Nikotin, die gesundheitsschädlicher sind als Cannabis, gleichzeitig legal sind! Polizei und Zoll fangen nicht mehr als ein Zehntel bis ein Zwanzigstel der für den Markt bestimmten Menge ab. Das strafrechtliche Verbot greift nicht mehr. Cannabis ist heute die drittmeist konsumierte Droge, nach Alkohol und Tabak. Bundesweit werden durch das Cannabisverbot etwa soviele Menschen als Kriminelle eingestuft, als bei der letzten Bundestagswahl CSU gewählt haben. Das Verbot ist nicht mehr zeitgemäss und gehört abgeschafft.

Joe Wein


Stuttgarter Zeitung

Leserbrief zum Artikel "Drogendealer stellt sich der Polizei", 22.03.2003

Andere Länder, andere Sitten: In Somalia und im Jemen gilt Khat als Genussmittel, so wie hierzulande Kaffee oder Tee, aber Ihr Artikel verdammt dieses Kraut als "Rauschgift". Umgekehrt würden Sie wohl Wein und Bier zu den Genussmitteln zählen, aber in Saudi Arabien stehen auf deren Besitz oder Handel langjährige Gefängnisstrafen und öffentliche Auspeitschung. Verdächtig ist immer die Droge der Anderen, in einem Fall die Drogen des Orients, im anderen die Droge der Christen (Messwein!). Ob eine Droge legal oder illegal ist, hatte noch nie besonders viel mit ihrer Gefährlichkeit zu tun, wie auch das Beispiel Cannabis zeigt, das in Deutschland seit 1929 Jahren verboten ist, obwohl es weniger gefährlich ist als die legalen Suchtmittel Alkohol und Nikotin, auf deren Konto jährlich 140.000 Todesfälle gehen. Ein Verbot, dessen Begründung nicht nachvollziehbar ist, kann nicht wirksam sein. Drogenpolitik sollte Gesundheitspolitik sein, die vor allem auf Aufklärung setzt, und keine intolerante Durchsetzung der sogenannten "Leitkultur" auf Kosten von ethnischen, religiösen und anderen Minderheiten.

Joe Wein


Der Standard

Leserbrief zum Artikel "Böhmdorfer klagt: Häftlingszahlen stark gestiegen", 14.03.2003

Mehr Gefängniszellen, wie von Justizminister Böhmdorfer gefordert, kosten die Steuerzahler mehr Geld - 2000 bis 2700 Euro pro Monat und Häftling, um es genauer zu sagen. Dieser Betrag mag zu rechtfertigen sein, wenn damit etwa Gewalttäter oder Einbrecher aus dem Verkehr gezogen werden, Menschen also, die Grundrechte anderer Menschen verletzt haben. Bei Delikten wie dem Besitz staatlich verbotener Substanzen oder dem Handel damit ist das nicht der Fall. Dort gibt es kein unfreiwilliges "Opfer". Wenn der Staat Menschen wegen Drogenbesitz ins Gefängnis sperrt, schützt er niemanden, im Gegenteil. Heroinkonsum unter unhygienischen Bedingungen infiziert zahlreiche Häftlinge mit lebengefährlichen Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatitis. Inhaftierung löst keine Drogenprobleme. In den USA, wo ein zehn mal höherer Prozentsatz der Bevölkerung inhaftiert ist als in den meisten europäischen Ländern ist dennoch der Konsum illegaler Drogen viel weiter verbreitet als in Europa. Kriminalisierung ist keine Lösung sondern eine Sackgasse.

Joe Wein


Volksstimme (Magdeburg)

Leserbrief zum Artikel "Mehr als 25 Kilogramm Haschisch sichergestellt", 13.03.2003

Eine Beschlagnahmung von 25 Kilo Cannabis ist kein "schwerer Schlag gegen den Rauschgifthandel" wie berichtet. Der halbe Zentner würde den Verbrauch der offiziell geschätzten 3,4 Millionen Konsumenten in Deutschland gerade einmal für eine Stunde decken. Cannabis ist immerhin die drittmeist konsumierte Droge, nach Alkohol und Nikotin. Aber anders als diese beiden legalen Drogen ist Cannabis derzeit völlig unbesteuert. In den Niederlanden zahlen Betreiber von "Coffeeshops" Mehrwert- und Einkommenssteuer. Bei über 400 000 Personen, die allein in den neuen Bundesländern im vorigen Jahr laut einer offziellen Studie Cannabis konsumiert haben, käme da eine beträchtliche Summe in die leeren öffentlichen Kassen. In Deutschland bleibt der Staat nur auf den Kosten der wirkungslosen strafrechtlichen Politik sitzen. Die mindestens 10 Jahre, die die fünf mutmasslichen Cannabis-Händler zusammen wohl absitzen werden, kosten uns alle weit über eine Viertelmillion Euro. Den Konsum werden die Verhaftungen ohnehin nicht bremsen. Trotz einer betont repressiven Drogenpolitik hat Cannabiskonsum im Osten im letzten Jahrzehnt so sehr zugenommen, dass die westdeutsche Konsumrate von 1997 schon drei Jahre später auch im Osten übertroffen wurde. Das Verbot hat keine präventive Wirkung. In den toleranten Niederlanden konsumieren laut Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums und der EU-Behörde EMCDDA prozentual nicht mehr Menschen Cannabis als in Deutschland. Eine Entkriminalisierung wie in der Schweiz geplant wäre daher auch in Deutschland der vernünftigere Weg.

Joe Wein


Waiblinger Kreiszeitung

Leserbrief zum Artikel "Marihuana doch Einstiegsdroge", 08.03.2003

"Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar", fand eine Studie für den damaligen Gesundheitsminister Seehofer (CSU) im Jahre 1998. Eine Verfolgung von Cannabiskonsumenten ist deshalb kein geeigneter Weg, Probleme mit anderen Drogen zu minimieren. Es stimmt zwar, dass die meisten Heroinabhängigen vorher Cannabis probiert haben. Doch ein noch grösserer Prozentsatz hat Alkohol und Nikotin probiert, ohne dass wir diese beiden legalen Drogen als "Einstiegsdrogen" bezeichnen würden. Etwa 28% der 15 bis 19-jährigen in den Niederlanden und 33% der selben Altersgruppe in Deutschland probieren Cannabis. Wer es im staatlich kontrollierten Coffeeshop erwerben kann, muss nicht auf dem Schwarzmarkt kaufen, wo man ihm vielleicht auch andere Drogen anbietet. Laut der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht gab es in den Niederlanden im Jahre 1998 insgesamt 61 Drogentote. In Baden-Württemberg, das um ein Drittel weniger Einwohner hat, zählte man im selben Jahr 313 Tote. Die Erfahrung zeigt also, dass Repression der falsche Weg ist.

Joe Wein


Die Welt

Leserbrief zum Artikel "Hamburger Atlas des Verbrechens hellt sich auf", 14.02.2003

Drogenhandel ist ein typisches "Kontrolldelikt". Der Rückgang der offiziellen Fallzahlen um über 17 Prozent weist deshalb in erster Linie auf eine noch geringer gewordene polizeiliche Überwachbarkeit des Schwarzmarkts hin. Missbrauch von Drogen ist ein gesundheitliches Problem, das man mit polizeilichen Mitteln nicht lösen oder auch nur verbessern kann. Ein grundlegender Nachteil von repressiven drogenpolitischen Strategien ist, dass der Markt darauf mit Veränderungen reagiert, die ihn schlechter kontrollierbar machen. "Wir stehen also vor einer paradoxen Situation," schrieb im Jahre 1992 Prof. Dr. Henner Hess. "Die Illegalität und die Verfolgung durch die Polizei tragen bei zur Dezentralisierung des Angebots, und es ist dann gerade diese Dezentralisierung, die eine wirksame Bekämpfung des Angebots verhindert." Wenn der Verkauf von zentralen, öffentlichen Plätzen in Seitenstrassen und Wohnungen verdrängt und über mehr Stadtteile verteilt wird, wäre zusätzliches Personal erforderlich, um noch die selbe Anzahl von Verhaftungen zu erreichen. Weil dieses Personal aber nicht existiert (ebensowenig wie die öffentlichen Mittel dafür), werden nachher einfach weniger Fälle aktenkundig, ohne dass deshalb weniger geraucht, geschnupft oder gespritzt würde. Wäre es tatsächlich gelungen, den Nachschub zu reduzieren, dann wären die Drogenpreise angestiegen und damit sowohl die Beschaffungskriminalität als auch die Gewinnspannen der Händler. Die repressive Strategie ist eine Vergeudung knapper öffentlicher Mittel, die in Aufklärung und niederschwellige Hilfsangebote besser angelegt wären.

Joe Wein


Trostberger Tagblatt

Leserbrief zum Artikel "Traunstein: Liedermacher kämpfte um seinen "Tee"", 07.02.2003

Während der amerikanischen Alkoholprohibition war Messwein vom generellen Verbot der Droge Alkohol ausgenommen. Warum verfolgt heute der Staat einen friedlichen Menschen, der aus religiösen Motiven die weniger riskante Droge Cannabis konsumiert?

Am 20. Februar werden es 70 Jahre, dass der amerikanische Kongress das Verfahren gestartet hat, mit dem die Alkoholprohibition aufgehoben wurde. 13 Jahre lang war der Verkauf von Alkohol illegal gewesen. Getrunken wurde in den "wilden 20ern" trotzdem hemmungslos, zur Freude der Mafia, die am Schwarzmarkt Millionen verdiente.

Dass der Musiker Hans Söllner als Krimineller verfolgt wird obwohl er niemandem beraubt, verletzt oder sonstwie in seinen Grundrechten beeinträchtigt hatte, ist ein Verstoss gegen das Grundgesetz, das die Religions- und Gewissensfreiheit als eines der höchsten schützenswerten Güter einstuft.

In zwanzig Jahren wird man den Kopf schütteln über soviel Engstirnigkeit und Intoleranz gegen harmlose Menschen.

Joe Wein


Rheinpfalz Online

Leserbrief zum Artikel "Ein Joint wirkt bis zu vier Wochen danach", 31.1.2003

Eine rechtliche Gleichstellung von Cannabis mit Alkohol, mit Einführung eines Grenzwerts im Blut, ist seit langem überfällig. Dienstgruppenleiter Rolf Spiegelhalter behauptete, es dauere drei Tage bis die Menge des Cannabiswirkstoffs THC im Blut auf die Hälfte falle. Tatsächlich fällt die THC-Menge im Blut innerhalb von zwei Stunden nach dem Rauchen eines Joints auf weniger als ein Zehntel des anfänglichen Maximalwerts. Etwa 2 bis 4 Stunden nach dem Konsum sind laut wissenschaftlicher Studien denn auch keine relevanten Beeinträchtigungen mehr feststellbar. Da es der Gesetzgeber bei Cannabis bis jetzt jedoch versäumt hat, analog zu Alkohol eine "Promillegrenze" festzulegen, kann im Strassenverkehr jeder Nachweis von THC im Blut, unabhängig von der Gerinfügigkeit der Menge wie mehr als 0,5 Promille Alkohol bestraft werden, selbst wenn zum betreffenden Zeitpunkt die Rauschwirkung bereits abgeklungen war. Dafür kann sogar auf Dauer der Führerschein entzogen werden.

Bei seiner Darstellung verwechselt Herr Spiegelhalter wohl den Cannabiswirkstoff mit seinen unwirksamen Abbauprodukten. Urintests, wie bei Verkehrskontrollen und bei von der Führerscheinstelle angeordneten Untersuchungen benutzt, suchen nämlich gar nicht nach THC, sondern nach 11-nor-THC-Carboxylsäure, einem Abbauprodukt von THC ohne jegliche Rauschwirkung. In der Endphase seiner Ausscheidung aus dem Körper beträgt die Halbwertzeit tatsächlich die genannten 3 Tage, was aber für die Verkehrssicherheit nicht relevant ist, weil es sich ja nicht mehr um den aktiven Wirkstoff handelt.

Joe Wein


Spiegel

Leserbrief zum Artikel "Die Drinks-and- Drugs-Europameister", 28.01.2003

Es ist in der Tat bemerkenswert, dass nicht die Niederländer sondern die Briten beim Konsum illegaler Drogen europaweit vorne liegen. Allein am Wetter kann es aber wohl nicht liegen, denn beim Pro-Kopf-Verbrauch der legalen Droge Alkohol unterscheiden sich diese beiden Nordseeanrainer kaum. Da könnte man fast den Verdacht bekommen, eine repressive Drogenpolitik führe letztlich zu mehr Konsum als sachliche Aufklärung und Märktetrennung, wie im Land der Coffeeshops. Diese Erkenntnis ist auch für Deutschland relevant. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Cannabiskonsum unter deutschen Jugendlichen weiter verbreitet ist als unter ihren niederländischen Altersgenossen nach einem Vierteljahrhundert Cannabisentkriminalisierung.

Joe Wein


Thüringer Allgemeine

Leserbrief zu "Ilm-Kreis: Anzahl Drogensüchtiger verdreifacht" von Marlis Kiesewalter, 20.01.2003

Nicht jeder, der mal ein Bier trinkt, ist ein Alkoholiker. Nicht jeder, der Cannabis raucht, ist davon abhängig. Cannabiskonsumenten pauschal als "Drogensüchtige" zu bezeichnen ist unsachlich. Cannabis ist im Gegensatz zu Alkohol und Heroin kein Suchtmittel, weil z.B. beim Absetzen keine Entzugssymptome auftreten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat den präzise definierten Begriff "Sucht" vor über 30 Jahren genau aus dem Grund durch den viel unklareren Begriff "Abhängigkeit" ersetzt, weil ihre Suchtmitteldefinition auf Cannabis gar nicht zutraf. Und auch psychische Abhängigkeit ist bei Cannabis eher die Ausnahme denn die Regel. Eine Studie für den damaligen Bundesgesundheitsmninister Horst Seehofer (CSU) im Jahre 1998 fand, dass nur 2% jener Cannabiskonsumenten, die keine Erfahrungen mit anderen illegalen Drogen hatten, die WHO-Definition von Abhängigkeit erfüllten. So ist das größte Problem bei Cannabis auch nicht Abhängigkeit (die durch das Verbot im Übrigen keineswegs verhindert wird) sondern Strafverfolgung und Ausgrenzung der Betroffenen.

Kriminalisierung ist mit Abstand die häufigste negative Folge von Cannabiskonsum. Pro Jahr bringt der Staat 40mal mehr Menschen durch eine Anzeige aufgrund des Cannabisverbots in oft erhebliche Schwierigkeiten, als wegen Cannabisproblemen als Hauptanlass eine Drogenberatung aufsuchen. So erweist sich das Verbot als völlig kontraproduktiv.

Eine tolerantere Politik wie in den Niederlanden und nun in der Schweiz geplant, die auf glaubwürdige Aufklärung statt Strafverfolgung setzt, wäre auch in Deutschland sinnvoll.

Joe Wein


Neue Presse (Hannover)

Leserbrief zu "Razzia: Polizei findet 16 Kilo Rauschgift", 13.12.2002

Die 16 kg Cannabis, die die Polizei bei diesen 16 Razzien beschlagnahmt hat, sind nur etwa ein Zehntausendstel der jährlich in Deutschland konsumierten Menge. Was verspricht man sich von solchen Razzien? Sie werden allenfalls die Gewinnspannen für die anderen Schwarzhändler hochhalten. Wieviele Polizeibeamte wurden hier beschäftigt und standen deshalb zu Aufklärung schwerer Straftaten nicht zur Verfügung? Laut wissenschaftlicher Erhebungen für das Bundesministerium für Gesundheit konsumierten im vorigen Jahr 3,4 Millionen Menschen Cannabis. Damit ist der Bevölkerungsanteil der Cannabiskonsumenten in Deutschland nicht geringer als in den Niederlanden, wo Besitz und Kleinhandel dieser relativ harmlosen Droge seit über einem Vierteljahrhundert toleriert werden. Das Verbot hat keinen nachweisbaren Nutzen, weil seine Begründung seit langem nicht mehr glaubwürdig ist. Cannabis ist nach Aussagen von Experten weder eine "Einstiegsdroge", noch ist es schädlicher als Alkohol und Nikotin. Auch härte Gesetze bringen hier nichts: In den USA, wo jedes Jahr 700.000 Menschen wegen des Cannabisverbots verhaftet werden, ist der Konsum sogar rund doppelt so verbreitet wie in Deutschland und den Niederlanden. Würde Cannabis besteuert und mit Alterskontrollen in Apotheken oder Fachgeschäften verkauft werden, dann könnte mit den Einnahmen (ganz ohne zusätzliche Kosten für die Nichtkonsumenten) die Drogenaufklärung ausgebaut werden, statt dass wie jetzt alljährlich Hunderte von Millionen Euro unbesteuert in einem unkontrollierbaren Schwarzmarkt versickern.

Joe Wein


Focus

Leserbrief zum Caspers-Merk-Interview "Fünf Gramm straffrei", 8.12.2002

Frau Caspers-Merk spricht von 12.000 Jugendlichen, die wegen Cannabis Beratungsstellen aufsuchten. Tatsächlich zählte das EBIS-Diagnosesystem des Instituts für Therapieforschung, das die Zahlen für das Bundesministerium für Gesundheit erhebt, im Jahr 2000 insgesamt 3.632 Personen jeden Alters, bei denen Cannabis der Hauptanlass für ein Beratungsgespräch war, unter 3,4 Millionen aktuellen Konsumenten. Rund vierzigmal mehr Menschen bekamen im selben Jahr dadurch Probleme, dass sie wegen des Cannabisverbots bei der Staatsanwalt angezeigt wurden. Die Zahl der Menschen, die mit Cannabis so ernste Probleme haben, dass sie eine Beratungsstelle aufsuchen, müsste sich bei einer Cannabisliberalisierung also vervierzigfachen um auch nur die Zahl derer zu erreichen, die derzeit durch die Strafverfolgung in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht werden. Das Cannabisverbot ist unverhältnismässig, weil es mehr Probleme verursacht als es verhindert.

Die Drogenbeauftragte vergleicht Äpfel mit Birnen, wenn sie bei der Eigenkonsumregelung auf die 5g-Grenze bei der Abgabe in niederländischen Coffeeshops verweist. Die gilt nämlich nur für den abgebenden Kleinhändler, um ausländische Touristen nicht dazu zu verleiten, mehr einzukaufen, als sie während ihres Aufenthalts verbrauchen können und dann den Rest mit nach Hause zu nehmen. Beim Besitz durch Konsumenten gilt nach wie vor eine 30g-Grenze bis zu der die Polizei nicht einschreitet. Der Konsum von Cannabis ist in den Niederlanden dennoch nicht weiter verbreitet als in Deutschland, wo nach wie vor Menschen für teilweise weniger als ein Gramm Cannabis vor einem Richter stehen und Kleinhändlern mehrere Jahre Haft drohen.

Eine Cannabisreform in Deutschland ist längst überfällig.

Joe Wein

Verein für Drogenpolitik e.V.
http://www.drogenpolitik.org


Tageblatt (Luxemburg)

Leserbrief zu "In Luxemburg wird immer mehr gekifft", 7.12.2002

Der Anteil der Jugendlichen zwischen 16 und 20 mit Cannabiserfahrung hat sich in den Jahren 1992 bis 1999 etwa vervierfacht. Das zeigt nur zu deutlich, dass das strafrechtliche Verbot keine abschreckende Wirkung hat. Der Anteil von 38,9% im Jahre 1999, die diese "weiche" Droge bereits konsumiert haben, liegt in Luxemburg deutlich höher als in den Niederlanden, wo einerseits Cannabis an Erwachsene in Coffeeshops verkauft wird und andererseits im Jahre 2000 nur 28,4% der genannten Altersgruppe Cannabiserfahrung hatten. Das zeigt, dass glaubwürdige Aufklärung wie in den Niederlanden ein wirksameres und damit sinnvolleres Mittel zum Jugendschutz ist als Drohung mit Strafen und Kriminalisierung.

Joe Wein


Main Rheiner / Wormser Zeitung

Leserbrief zu "Froh darüber, erwischt worden zu sein", 5.12.2002

Leserbrief zu "Froh darüber, erwischt worden zu sein", 5.12.2002 Acht Monate auf Bewährung, Ende der beruflichen Laufbahn: So schadete das Cannabisverbot einem jungen Polizisten, der selbst niemandem geschadet hatte - ein juristischer Anachronismus! Vor 400 Jahren brachten die Portugiesen die Sitte des Tabakrauchens ins mittelalterliche Japan. Der Shogun (der oberste Militärherrscher) liess die neue Droge bald verbieten. Doch selbst immer härtere Strafen verhinderten nicht, dass sich das Tabakrauchen immer weiter verbreitete. Als dann der Shogun seine eigenen Leibwächter beim Rauchen erwischte, Menschen also, die sein Leben schützten, da wusste er, dass das Verbot undurchsetzbar war und hob es wieder auf. Wenn nun auch junge Polizisten das Cannabisverbot nicht mehr verstehen, dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch dieses Verbot wieder aufgehoben wird.

Joe Wein


Auf diesen Leserbrief kam eine Rueckfrage der Redaktion um den Absender zu bestätigen. Wahrscheinlich wurde also der Leserbrief abgedruckt.


Münchner Merkur

Leserbrief zu "Lappalie hart bestraft", 6.12.2002

Das Cannabisverbot ist wirkungslos, weil es für einen grossen Teil der Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen längst nicht mehr glaubwürdig ist. Jeder Dritte jüngere Erwachsene im Lande hat bereits Cannabis probiert und versteht nicht, warum er oder sie deswegen als Krimineller dasteht, wenn gleichzeitig weit riskantere Substanzen wie Alkohol und Nikotin gesellschaftlich akzeptiert sind. Da helfen auch Strafandrohungen und Jugendarrest nichts, wie der Fall des erwähnten jungen Mannes in Eching zeigt, der nun bereits zum vierten Mal wegen des Cannabisverbots mit der Staatsanwaltschaft zu tun bekam. Deshalb verhindert das Verbot keine Probleme (die es natürlich unter Cannabiskonsumenten ebenso gibt wie unter Alkoholkonsumenten), sondern fügt ihnen nur zusätzliche Probleme hinzu. Strafandrohung für Cannabisbesitz ist unverhältnismäßig und gehört abgeschafft. Jeder Euro der hier für Ermittlungsverfahren und Strafprozesse ausgegeben wird, steht für sachliche Aufklärung der Jugend nicht mehr zur Verfügung.

Joe Wein


Badische Zeitung

Leserbrief zum Artikel "Kleine Mengen Cannabis sollen straffrei sein", 6.11.2002

Im März werden es 9 Jahre, dass das Bundesverfassungsgericht die Politiker beauftragt hat, sicherzustellen, dass es eine "im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis" beim straffreien Besitz geringer Mengen Cannabis gebe. Dieser Auftrag ist bis heute nicht verwirklicht. Solange der Staat an der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten festhält, verletzt er vom Grundgesetz geschützte Rechtsgüter. Tut er dies im Übermaß, wie 1994 vom Bundesverfassungsgericht verboten, dann ist er selbst ein Gesetzesbrecher.

Barbara Richstein (CDU), Justizministerin von Brandenburg, will keine Anhebung der Obergrenze für straffreie Verfahrenseinstellungen von 6 Gramm. Hubert Hüppe (CDU) kann sich allenfalls bei "ein bis zwei Konsumeinheiten" Straffreiheit vorstellen - weniger als die 6 Gramm, die von seiner eigenen Partei als "geringe Menge" bezeichnet werden. Drogenbeauftragte Caspers-Merk will die Grenze bei 10g ziehen. Apothekenabgabe lehnt sie ab, so als sei mit dem Schwarzmarkt ein besserer Jugendschutz zu erzielen als mit Alterskontrollen bei der Abgabe. Karin Schubert, Justizsenatorin von Berlin, will mit einer 15g-Grenze in die Verhandlungen ziehen. Apothekenabgabe von Cannabis will sie in Zukunft einführen.

Was bei diesem Tauziehen kaum berücksichtigt wird, ist dass das Verbot des Cannabisbesitzes im Grunde nur damit begründet wird, dass der Besitz die Möglichkeit beeinhaltet, anderen Gelegenheit zum Konsum zu verschaffen. Der eigene Konsum ist wie jede Selbstschädigung im freiheitlichen Rechtsstaat grundsätzlich straffrei. Und warum keinem, der mit einem Päckchen Zigaretten oder einem Kasten Bier angetroffen wird, unterstellt wird, er wolle damit auch anderen zum Lungenkrebs oder zur Leberzirrhose verhelfen, wird dabei nicht erklärt. Der Staat muss eine Abwägung von Rechtsgütern durchführen, wie das Bundesverfassungsgericht 1994 erklärt hat: Auf der einen Waagschale liegt allein die Unterstellung, wer Cannabis besitzt, würde es an andere weitergeben, egal ob es dafür Indizien gibt oder nicht. Auf der anderen liegen keine Hypothesen, sondern Fakten: Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird oder wer auch nur vor Gericht steht und sich einen Anwalt leisten muss, dem wird sein Recht auf Eigentum beschnitten. Bei einer Hausdurchsuchung wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung genauso mit Füssen getreten wie bei einem Einbruch, wenn auch möglicherweise mit richterlicher Erlaubnis. Wer gar ins Gefängnis wandert, dessen Freiheit der Person wird aufgehoben. Oft zerbricht auch die Familie daran oder der Arbeitsplatz geht verloren.

Die Entkriminalisierung von Cannabis ist längst überfällig.

Joe Wein


Pirmasenser Zeitung

Leserbrief zum Artikel "Fünf Festnahmen in der Region", 19.10.2002

Eine Verfolgungsjagd auf der Autobahn mit abschliessendem Zusammenstoss - verbessern solche drehbuchreifen Aktionen wirklich die Sicherheit? Das Cannabisverbot schützt niemanden und gefährdet viele. Cannabis ist keine "Einstiegsdroge" und hat ein geringeres Suchtpotenzial als Tabak oder Alkohol. Mit Verhaftungen schafft man hier mehr Probleme als man vermeidet. Die fünf aus dem Verkehr gezogenen Händler hinterlassen unversorgte Konsumenten, die jetzt anderswo Cannabis kaufen werden. Vielleicht fahren sie ab jetzt auch selbst zum Einkauf in die Niederlande und beliefern vielleicht auch Freunde... Über 130.000 Ermittlungsverfahren pro Jahr sind wie ein gewaltiges Arbeitsbeschaffungsprogramm für Schwarzhändler, Polizisten und Richter. Die Rechnung für Verfahren, Prozesse und Haft landet beim Steuerzahler. Während die Kosten ermittelbar sind, sucht man vorzeigbare Erfolge vergebens. Die Niederlande haben Cannabis schon vor einem Vierteljahrhundert entkriminalisiert. Cannabiskonsum ist dort keineswegs weiter verbreitet als in Deutschland. Voriges Jahr gaben 3,0% der Niederländer an, in den letzten 30 Tagen Cannabis konsumiert zu haben. In Westdeutschland waren es 3,4%. Noch bedeutsamer, während in Deutschland rund 6,5% der Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren im letzten Jahr Cannabis konsumiert haben, waren es in den Niederlanden nur 5,9%. Würde der Staat den Cannabisbesitz für Erwachsene straffrei stellen und entweder den Eigenanbau erlauben oder Cannabis besteuert in staatlich kontrollierten Läden verkaufen, dann könnte die Polizei sich um wichtigere Dinge kümmern und der Staat sogar noch Steuern einnehmen. Er könnte das gesparte Geld in ehrliche Aufklärung stecken, das einzig wirksame Mittel zum Schutz von Jugendlichen und Erwachsenen vor Suchtproblemen.

Joe Wein


Schweriner Volkszeitung

Leserbrief zu "Auf Haschisch-Schwaden in den Abgrund", 01.10.2002

Im Jahre 1997 ließ Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) eine Studie zu den Auswirkungen des Cannabiskonsums erstellen. Die Autoren fassten die Ergebnisse so zusammen: "Zusammenfassend ist festzuhalten daß die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."

"Was die Auswirkungen von Cannabis auf die psychische Gesundheit anbelangt, muß aufgrund der vorliegenden Ergebnisse die Annahme, dass der Konsum von Cannabis eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht, zurückgewiesen werden."

Der Artikel von Frau Scharf erwähnt eine Flugsimulatorstudie, die angeblich bei Piloten noch 24 Stunden nach dem Konsum von Cannabis eine Beeinträchtigung festgestellt haben will. Doch der Teufel steckt im Detail. Die Autoren dieser Studie von 1985 beschrieben die beobachteten Leistungsunterschiede zwischen Konsumenten und Nichtkonsumenten nach 24 Stunden als so unbedeutend, dass sie geringer waren als mit dem Alter der Piloten verbundene Unterschiede. Vier Jahre später wiederholten die selben Wissenschaftler die Studie mit einem verbesserten Simulator und konnten nur noch innerhalb von vier Stunden nach dem Konsum eine Wirkung feststellen, genau wie die meisten anderen Studien dazu.

Der Artikel behauptet auch, dass Cannabis heute 5 bis 10-mal stärker sei als vor 25 Jahren. Dafür gibt es jedoch keine Belege. Ironischerweise wird genau diese Behauptung in den USA schon seit 16 Jahren verbreitet. Die Realität sieht anders aus. Studien in den USA im Jahre 1973 etwa fanden damals einen mittleren Wirkstoffgehalt bei Haschisch, der immerhin etwa halb so hoch lag als der heutige Durchschnitt in niederländischen Coffeeshops. Der australische Wissenschaftler Dr Wayne Hall weist darauf hin, dass deshalb heute ein Konsument seine Lunge mit weniger Rauch belastet, um die selbe Wirkung zu erzielen.

Cannabis ist ein emotional geladenes Thema. Doch wir sind es der Jugend schuldig, sachlich aufzuklären, ohne unnötige Dramatisierungen. Nur so kann Aufklärung glaubwürdig und damit wirksam sein.

Joe Wein


Süddeutsche Zeitung

Leserbrief zum Artikel "Reiche und Raucher sollen zahlen", 27.09.2002

Bis zu 5 Cent soll jede Zigarette nach dem Willen von Ulla Schmidt teurer werden. Doch ein anderes Kraut, das laut offizieller Studien voriges Jahr von 3,4 Menschen in Deutschland geraucht wurde, soll nach dem Willen der SPD wie der CDU/CSU steuerfrei bleiben: Solange Cannabis nicht legalisiert wird, versickern Umsätze und Gewinne unbesteuert und unkontrolliert im Schwarzmarkt, während den Steuerzahlern weiterhin Kosten für Ermittlungsverfahren und Strafprozesse gegen Händler und Konsumenten dieser Pflanze aufgebürdet werden. Unnötigerweise, denn die ursprünglich für das Verbot genannten Gründe gelten heute als überholt: Cannabis ist keine "Einstiegsdroge" und sein Suchtpotenzial ist laut den vom Bundesverfassungsgericht angehörten Experten "sehr gering". Ein Ausschuss des kanadischen Parlaments hat am 4.09. seine Legalisierung empfohlen. In den Niederlanden wird Cannabisbesitz bereits seit 26 Jahren staatlich geduldet. Betreiber von "Coffeeshops" zahlen dort ganz normal Mehrwert- und Einkommenssteuer. In Deutschland dagegen geht der Fiskus leer aus. Die Steuerzahler mussten stattdessen allein von 1996 bis 2001 für die Kosten von insgesamt 668.804 Ermittlungsverfahren wegen Verstössen gegen das Cannabisverbot aufkommen. Dass trotzdem prozentual nicht weniger Deutsche als Niederländer regelmässig Cannabis konsumieren, sollte zu denken geben. Solange Cannabis nicht legalisiert oder zumindest entkriminalisiert wird, werden sich weiter knappe Steuergelder in Rauch auflösen.

Joe Wein


Kreis Anzeiger

Leserbrief zum Artikel "Drogenhändler aus Nidda: Dreieinhalb Jahre Haft", 25.09.2002

Das Verbot von Cannabis schadet uns allen. Strafverfolgung löst bestehende Probleme nicht, sondern verursacht ein Vielfaches an zusätzlichen Problemen. 1999 wurden bundesweit vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren aufgrund des Cannabisverbots eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis eine Drogenberatung aufsuchten. Dreieinhalb Jahre hinter Gittern ruinieren nicht nur die Zukunft des 24-jährigen Arbeiters aus Nidda, der mit Cannabis gehandelt hatte. Bei ca. 2000 Euro Haftkosten pro Monat fehlen den Bürgern nun ca. 84 000 Euro an Steuermitteln, die anderswo wieder eingespart werden müssen. Dazu kommen noch die Ermittlungs- und Prozesskosten. Dabei ist Cannabis laut zahlreicher wissenschaftlicher Studien weniger schädlich als Alkohol und Nikotin, die zusammen bundesweit immerhin 140 000 Tote pro Jahr verursachen. Von Cannabis ist kein einziger Fall einer tödlichen Überdosis bekannt. Das Messen mit zweierlei Maßstab beraubt die staatliche Drogenpolitik ihrer Glaubwürdigkeit, ohne die sie wirkungslos ist. Dass Strafverfolgung nicht vom Konsum abhält, zeigt jüngst der Fall Julia Bohl in Singapur, wo trotz drohender Todesstrafe mit Cannabis gehandelt wird. Nach einer Untersuchung für die Bundesregierung konsumierten 1997 3,0 Prozent der westdeutschen Bevölkerung regelmässig Cannabis. In den Niederlanden, wo Cannabis straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es im selben Jahr nur 2,5 Prozent. Insgesamt 9,5 Millionen Erwachsene in Deutschland haben inzwischen Cannabiserfahrung, darunter über ein Drittel der 18 bis 24-Jährigen. Ohne legale Bezugsquelle für Erwachsene entsteht ein Schwarzmarkt. Das heisst, keine Qualitäts- oder Alterskontrollen aber dafür steuerfreie Gewinne. Eine Entkriminalisierung, wie jetzt in der Schweiz geplant, wäre deshalb auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft. Joe Wein


Siegener Zeitung

Leserbrief zu "Zeit, Zuwendung und feste Grenzen schützen vor Drogen", 14.09.2002

Sachliche Drogenaufklärung durch Ärzte oder Drogenberater ist am glaubwürdigsten. Warum dennoch immer wieder Polizeibeamte als Experten für Drogen präsentiert werden, ist mir unverständlich, besonders wenn ihr Informationsstand in manchen Fällen im krassen Gegensatz zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen steht, wie bei Frau Menn von der Siegener Kripo. Dass Cannabis eine "typische Einstiegsdroge" sei, wie von ihr behauptet, wird inzwischen von namhaften Experten "überwiegend abgelehnt", wie schon das Bundesverfassungsgericht 1994 festgestellt hat. Einerseits hat fast jeder Cannabiskonsument vorher mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin Erfahrungen gesammelt, andererseits probiert aber auch der Grossteil von ihnen nie eine andere illegale Droge aus. Laut offiziellen Studien stehen den etwa 10 Millionen Menschen in Deutschland, die Cannabiserfahrung haben, nur 120.000 Menschen gegenüber, die von Heroin abhängig sind. Eine kanadische Senatskommission befand unlängst, das Verbot von Cannabis verursache mehr Probleme als die Droge selbst und das Verbot solle deshalb aufgehoben werden. Frau Menns Versuch, Jugendliche durch Übertreibungen ("Hasch ruiniert") vom Konsum dieses illegalen aber inzwischen verbreiteten Genussmittels abzuschrecken, mag zwar gut gemeint sein. Doch wenn diese Jugendlichen feststellen, dass den meisten Cannabiskonsumenten in ihrem Freundeskreis keine Probleme daraus erwachsen, was sollen sie dann noch vor anderen Warnungen, wie etwa vor Heroin oder Kokain, halten?

Joe Wein


Darmstädter Echo

Leserbrief zu "Enge steht unter Dopingverdacht", 14.9.2002

Eine Kommission des kanadischen Senats hat erst vor wenigen Tagen festgestellt, dass Alkohol eine riskantere Droge ist als Cannabis. Warum bekommt Formel-3000-Fahrer Tomas Enge Probleme wegen eines Cannabistests, während Kollegen, die in ihrer Freizeit Bier trinken, sich keine Sorgen machen brauchen? Warum steht Cannabis überhaupt auf der Dopingliste des Internationalen Automobilverbandes FIA? Nach der Definition des Europarats von 1963 ist Doping "die Verabreichung oder der Gebrauch körperfremder Substanzen in jeder Form mit dem einzigen Ziel der künstlichen und unfairen Steigerung der Leistung für den Wettkampf." Das ist hier klar nicht der Fall: Niemand behauptet, dass Cannabis am Steuer die Fahrleistungen verbessert. Die verwendeten Urintests lassen auch keine Bestimmung des Konsumzeitpunkts zu. Das unwirksame Abbauprodukt des Cannabis-Hauptwirkstoffs THC, auf das getestet wird, ist bis zu 3 Monate nach dem letzten Konsum nachweisbar. Es geht auch nicht um Fahren im beeinträchtigten Zustand. Das wäre für den Fahrer von Nachteil und ohnehin nur durch eine Blutprobe statt einer Urinprobe nachweisbar. Der Konsum von Cannabis ist auch in den meisten Ländern (anders als der unerlaubte Besitz) nicht strafbar. Hier geht es scheinbar nur darum, zur Durchsetzung von Moralvorstellungen meist älterer Funktionäre das Privatleben anderer Menschen zu überwachen.

Joe Wein


Main Rheiner

Leserbrief zum Artikel "Cannabis als Ersatz?" (Tobias Goldbrunner, 12.9.2002)

Es ist eine juristische Perversion, wenn Patienten für den Gebrauch einer Medizin bestraft werden, die hilft, ihr Leben erträglicher zu gestalten. Cannabis (Hanf, Marihuana) wird seit Jahrtausenden als Schmerzmittel eingesetzt. Königin Victoria von England benutzte es bei Menstruationsschmerzen. In Deutschland war es bis 1958 als Medizin zugelassen. Eine wissenschaftliche Studie von Dr. William Notcutt in Grossbritannien ergab vor einem Jahr, dass über drei Viertel der Patienten mit chronischen Schmerzen, denen Cannabisextrakte verschrieben wurden, davon Schmerzlinderung erfuhren. "Die Cannabisextrakte können hochwertige Schmerzlinderung, Kontrolle der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität produzieren ohne signifikante Nebeneffekte zu haben," berichtete Dr. Notcutt. Dass dem als gerichtlichen Sachverständigen geladenen Herr Kauert diese und andere Studien nicht bekannt zu sein scheinen, ist mir unverständlich. Die Entscheidung über die medizinische Nutzung von Cannabis sollte Patienten und Ärzten überlassen sein, nicht Richtern und Staatsanwälten.

Joe Wein


Trierischer Volksfreund

Leserbrief zu ''Von wegen "weich und harmlos"', 12.09.2002

Herr Habschick behauptet, dass es keine "weichen Drogen" gebe. Wer so tut, als seien alle Drogen gleich gefährlich, der verharmlost ungewollt riskantere Substanzen wie z.B. Heroin. Natürlich ist keine Droge, ob legal oder illegal, "harmlos". Aber bei Cannabis ist es praktisch unmöglich, sich mit einer Überdosis umzubringen, was man von Schnaps nicht behaupten kann. Cannabis macht auch nicht körperlich abhängig und mehr als 90% der Konsumenten entwickeln keine seelische Abhängigkeit. Jeder fünfte Deutsche zwischen 18 und 59 hat bereits Erfahrung mit Cannabis, trotz des Verbotes. Wollen wir ihnen allen weismachen, dass Heroin und Kokain auch nicht riskanter seien? Für Millionen von Menschen ist die Begründung des Cannabisverbots längst unglaubwürdig geworden: An der legalen Droge Alkohol sterben jährlich 40.000 Menschen, Cannabistote sind dagegen keine bekannt. Aufgrund dieser Doppelmoral ist das Verbot nicht mehr durchsetzbar. Es produziert viele unnötige Probleme: Im derzeitigen Schwarzmarkt gibt es (anders als in staatlich kontrollierten Fachgeschäften) keine Alterskontrollen, keine Qualitätskontrollen und Steuern werden auch keine gezahlt. Die Jugend braucht glaubwürdige Aufklärung statt sinnloser Kriminalisierung. Deshalb ist der Schweizer Weg ist der klügere Weg.

Joe Wein


Neue Zürcher Zeitung (CH)

Leserbrief zu "Marihuana erhitzt die Gemüter in Kanada", 6.9.2002

Dass Cannabis von Kanada in die USA geschmuggelt wird, liegt in erster Linie an den hohen Cannabispreisen im Süden, die wiederum eine Folge des dortigen strengen Verbots sind: Für den Anbau von nur 100 Hanfpflanzen sind mindestens fünf Jahren Haft vorgeschrieben, daher sind die Schwarzmarktpreise hoch und der Handel profitabel. Hier wiederholt sich die Geschichte: Als von 1920-1933 auch die Droge Alkohol in den USA verboten war, gab es genau die selben Probleme mit dem Alkoholschmuggel wie heute mit Cannabis. Und statt dass Kanada Wein und Bier verboten hätte, waren es schliesslich doch die USA, die einsehen mussten, dass ein Verbot einer so weit verbreiteten Droge erstens praktisch nicht durchsetzbar ist und zweitens weit mehr Probleme erzeugt als es löst.

Joe Wein


Der Leserbrief wurde am Dienstag, 01.10.2002, ungekürzt in der NZZ abgedruckt. Die NZZ schickte mir per Post ein Belegexemplar. Die NZZ hat eine Auflage von 170.000 Exemplaren, wovon ca. 150.000 in der Schweiz und 22.000 im Ausland abgesetzt werden.


Berliner Morgenpost

Leserbrief zum Artikel "Suchtbeauftragte: Weiche Drogen sind gefährlich", 03.09.2002

Landes-Suchtbeauftragte Ines Kluge warnt vor Risiken von Cannabis (Haschisch, Marihuana), schlägt aber mit dem Cannabisverbot ein untaugliches Mittel zu deren Verminderung vor: Laut einer Studie für das Bundesgesundheitsministerium haben in den 3 Jahren von 1997 bis 2000 weitere 7,4 Prozent der westdeutschen Bevölkerung und 6,2 Prozent der Ostdeutschen zwischen 18 und 59 erstmals Cannabis probiert. Jeder fünfte Deutsche hat damit schon Erfahrung. In den Niederlanden, wo der Einzelhandel mit Cannabis seit Jahrzehnten de-facto legalisiert ist, waren gab es in den vier Jahren von 1997 bis 2002 insgesamt nur 1,4 Prozent Neukonsumenten. Noch wichtiger: Der Prozentsatz der Jugendlichen unter 16, die in den Niederlanden Cannabis konsumierten, ist in dieser Zeit gefallen, während in Deutschland die Erstkonsumenten immer jünger werden. Das zeigt, dass staatliche Kontrolle der Verkaufsstellen und glaubwürdige Aufklärung der Bevölkerung wirksamer sind als eine unglaubwürdige Kriminalisierungspolitik, deren Begründung noch vom Wissensstand der Politiker von vor 30 Jahren ausgeht. Solange die Drogen Alkohol und Nikotin ab 16 legal erhältlich sind, lässt sich bei der weniger riskanten Droge Cannabis ein Totalverbot selbst für Erwachsene nicht glaubwürdig begründen. Eine Legalisierung oder Zumindest Entkriminalisierung, wie jetzt auch in der Schweiz geplant, ist längst überfällig.

Joe Wein


Weser Kurier/Osterholzer Kreisblatt

Leserbrief zum Artikel "Konsum hat stark zugenommen" von Lutz Rode, 3.07.2002

Kripo-Beamtin Appel gibt zu bedenken, dass Cannabiskonsumenten über den Cannabis-Schwarzmarkt auch an harte Drogen gelangen können. Genau deshalb haben die Niederlande schon vor 26 Jahren beschlossen, Cannabis zu tolerieren. Da die Coffeeshops öffentlich bekannt sind, kann die dortige Polizei in den Verkaufsstellen jederzeit Kontrollen durchführen. Werden harte Drogen gefunden, wird der Laden dicht gemacht - ein stetiger Anreiz, sich an die Spielregeln zu halten. Auch das Alter der Käufer kann kontrolliert werden, was auf dem deutschen Schwarzmarkt unmöglich ist. Solange Cannabis auch für Erwachsene verboten ist, wird es einen riesigen, unkontrollierbaren Schwarzmarkt geben, mit dem Jugendschutz oder Märktetrennung illusorisch wird. Deshalb sollte Deutschland dem Vorbild der Niederlande und der Schweiz folgen und Cannabis für Erwachsene straffrei stellen. Die Kosten für unnötige Anzeigen und Ermittlungsverfahren wären in glaubwürdiger Aufklärung besser angelegt. Eine Studie in der deutsch-niederländischen Grenzregion bei Aachen belegt dies: 13% der 14-16jährige Schüler auf der deutschen Seite konsumierten im letzten Monat Cannabis, aber nur 10% in den Niederlanden. Mit sogenannten "harten" Drogen (u.a. Ecstasy und Amphetamin) hatten gar fast doppelt soviele Deutsche als Niederländer zu tun.

Joe Wein


Der Patriot (Lippstadt/NRW)

Leserbrief zu "Von Pisa bis Cannabis", 25.6.2002

Wenn MdB Hovermann meint, eine Aufhebung des Cannabisverbots könne "gar nicht diskutiert werden", scheint er der Macht der eigenen Argumente nicht sonderlich zu trauen. Wer wirklich stichhaltige Argumente hat, braucht eine Diskussion doch nicht zu fürchten! Der SPD-Abgeordnete meint ausserdem, das Cannabisverbot ausgerechnet mit den bestehenden Problemen bei Alkohol und Nikotin begründen zu müssen: An Alkohol sterben jährlich 40.000, an Nikotinsucht 100.000 Menschen in Deutschland. Cannabistote sind dagegen unbekannt, auch wenn inzwischen jeder fünfte Erwachsene bereits Cannabis konsumiert hat. Wird da nicht mit zweierlei Maß gemessen? Warum versucht der Staat, Erwachsenen eine weniger riskante Alternative zu Alkohol vorzuenthalten? Verbote, die nicht glaubwürdig sind, sind auch nicht durchsetzbar. Das hat mittlerweile auch die Schweiz erkannt, die deshalb das Cannabisverbot weitgehend aufheben will. "Eine Prohibition hält kaum jemanden von etwas ab," erklärte unlängst Professor Michael Krausz, Chef der Suchtforschung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. "Darum sollte der Konsum auch nicht verfolgt werden. Prävention ist wesentlich effektiver als Repression." Wann werden die Politiker endlich auf den Rat der Experten hören und auf Aufklärung statt Strafverfolgung setzen?

Joe Wein


Abendblatt (Hamburg)

Leserbrief zu "Wie gefährlich ist Haschisch", 18.6.2002

Der Konsum von Cannabis wird problematisch, wenn versucht wird, damit persönliche Konflikte zu lösen, erklärt Prof. Thomasius. Das ist auch bei Alkohol nicht anders. "Dabei ist allerdings zu beachten, dass Schäden, die Alkohol anrichtet, schwer, häufig und anhaltend sind," schrieb Dr. Carl Nedelmann im Deutschen Ärzteblatt am 27.10.2000. "Schäden, die Cannabis anrichtet, sind leicht, selten und flüchtig." Sein Resumee: "Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden." Das Verbot von Cannabis reduziert den Konsum von Drogen nicht. In den Niederlanden hatten 1997 nur 2,5 Prozent der Bevölkerung im letzten Monat Cannabis konsumiert, in Westdeutschland 3,0 Prozent. Alkohol ist ab 16 legal verkäuflich. Wie soll ein Verbot selbst für Erwachsene einer im Vergleich zu Alkohol weniger riskanten Droge da glaubwürdig sein? Ohne Glaubwürdigkeit kann es aber keine wirksame Drogenprävention geben. Deshalb Entkriminalisierung ja, Verharmlosung nein!

Joe Wein


Der Leserbrief wurde am 25.06.2002 abgedruckt. Das Abendblatt hat in Hamburg mehr Leser als BILD.


Sindelfinger-Böblinger Zeitung

Leserbrief zu "Drogen: Schäuble warnt Schweiz ", 14.06.2002

Dass sich die Zahl der Drogentoten immer noch "auf hohem Niveau" bewegt, ist kein Ruhmesblatt für die baden-württemberger Drogenpolitik. Von 1990 bis 1998 starben im Ländle 2201 Menschen im Zusammenhang mit illegalen Drogen. Im selben Zeitraum gab es in den Niederlanden, wo Cannabis seit über einem Vierteljahrhundert toleriert wird, insgesamt 450 Drogentote, also weniger als ein Viertel, trotz um die Hälfte höherer Einwohnerzahl. Durch die Tolerierung des Kleinverkaufs und des Besitzes von Cannabis wird dort seit Jahren versucht, Jugendliche von einem Drogenschwarzmarkt fernzuhalten wo weit riskantere Drogen mit angeboten werden. Eine staatliche Kommission hatte in den Niederlanden eine Cannabistolerierung bereits 1972 empfohlen. Nun folgt auch die Schweiz dem Rat einer Expertenkommission und hebt die Strafbarkeit von Cannabis auf. Die Schweizer kennen die Erfahrungen der Niederländer und Deutschlands. Sie haben aus den Ergebnissen ihre eigenen Schlüsse gezogen.

Joe Wein


Berliner Morgenpost

Leserbrief zu "170 Kilogramm Rauschgift kassiert", 11.06.2002

Erfolg oder Misserfolg? 170 Kilo Cannabis mögen für die Polizei ein "grosser Fang" sein, aber laut Experten ist es nur zwischen einem Drittel und einem Sechstel der täglich in Deutschland trotz Verbot konsumierten Menge. Die ernüchterndste Statistik dabei: 3,0 Prozent der Westdeutschen gaben im Jahre 1997 in einer Umfrage zu, in den letzten 30 Tagen mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben - doch in den Niederlanden, wo Cannabis seit Jahrzehnten in Coffeeshops angeboten wird, waren es im selben Jahr 2,5 Prozent! Wo ist also der Nutzen der kostspieligen Strafverfolgung?

Die Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung schrieb in ihrem am 04.06. veröffentlichten Bericht: "Viele der dem Recht zugeschriebenen Folgen oder Ergebnisse lassen sich nicht oder durch andere als rechtliche Mittel besser (z.B. mit weniger Nebenwirkungen) erreichen."

Wenn das Strafrecht weniger Probleme verhindern kann und dabei mehr Probleme verursacht als sachliche Aufklärung und staatliche Kontrolle des Verkaufs, warum wird dann immer noch an der Bestrafung von erwachsenen Cannabiskonsumenten festgehalten? Wäre es nicht längst Zeit für eine Reform, wie jetzt auch in der Schweiz geplant?

Joe Wein


Der Tagesspiegel

Leserbrief zu "Legalisierung von Drogen 'Ein falsches Signal an junge Leute' ", 5.06.2002

"Die Drogen- und Suchtpolitik wird im Hinblick auf Präventionsbemühungen nur dann erfolgreich sein können, wenn sie glaubwürdig und in sich konsistent ist." Das erklärten die 14 namhaften Experten der Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung in ihren soeben veröffentlichten Empfehlungen. Doch die derzeitige Drogenpolitik ist nicht konsistent sondern schizophren: Einerseits kosten Zigaretten in Deutschland 100.000 Menschenleben pro Jahr, doch Tabakanbau wird EU-weit nach wie vor mit einer Milliarde Euro jährlich subventioniert. Andererseits ist weltweit kein einziger Fall eines "Cannabistoten" bekannt, doch auf den Handel mit Cannabis stehen bis zu 15 Jahre Haft. Warum? Cannabis ist zwar nicht harmlos, aber auch nicht riskanter als Alkohol und Nikotin. Wer bei Cannabis versucht, Gesundheitspolitik über den dicken Knüppel des Strafrechts zu betreiben, der schiesst mit Kanonen auf Spatzen und nimmt dabei erhebliche "Kollateralschäden" in Kauf. Es trifft nicht nur die ertappten Konsumenten, sondern die gesamte Bevölkerung: Mit den Millionen, die die sechstellige Zahl von Strafanzeigen und Zehntausende von Gerichtsverfahren nur wegen des Cannabisverbots alljährlich verschlingen, könnte man stattdessen wirkungsvolle Aufklärung finanzieren, bei Cannabis wie bei Alkohol und Tabak.

Schon im Jahre 1997 ergaben wissenschaftliche Erhebungen, dass sich die Konsumzahlen von Cannabis in den Niederlanden, wo diese Pflanze seit mittlerweile 26 Jahren toleriert wird, nicht wesentlich von denen in Deutschland unterscheiden, wo man weiter auf das Strafrecht setzt. Dieses ist bei Cannabis weder ein geeignetes noch ein erforderliches Mittel - zwei Bedingungen, ohne die ein strafrechtliches Verbot übrigens gar nicht grundgesetzkonform ist.

Joe Wein


Lippische Landes-Zeitung

LESERBRIEF zu "Sucht als Überlebensstrategie", 22.5.2002

Bei der Tagung "Sucht und Trauma" in der Klinik am Hellweg wurde von Experten die Erkenntnis vorgebracht, dass Sucht oft eine Bewältigungsstrategie für schmerzhafte Erfahrungen ist. Das ist politisch bedeutsam: Derzeit setzt der Staat in der Drogenpolitik auf strafrechtliche Verfolgung. Rund eine Viertelmillion Menschen pro Jahr geraten deswegen in die Mühlen der Justiz und werden bewusst traumatisiert, als Versuch einer Abschreckung. Staatliche Verfolgung vergrössert dabei jedoch nur jenen Berg von Problemen, der bereits am Anfang der Suchtkarriere stand. Der Rückfall ist vorprogrammiert. Das Verbot wurde zwar mit guten Absichten erlassen, hat aber eine in der Praxis völlig kontraproduktive Wirkungen. Wirksame Suchthilfe und Prävention wären über eine Strafbefreiung der Drogenkonsumenten eher zu erreichen.

Joe Wein


Flensburger Tagblatt

Leserbrief zu "Prävention ist Trumpf im Norden ", 7.05.2002

Der Vorschlag von Gesundheitsministerin Heide Moser, Konsumenten von Cannabis aus der Illegalität herauszuholen, ist zu begrüssen. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers beim strafrechtlichen Verbot von Cannabis konnte nicht erreicht werden und liegt heute ferner denn je: Der Konsum von Cannabis ist aktuell in Deutschland nicht weniger weit verbreitet als in den Niederlanden, wo es seit 26 Jahren toleriert wird. Solange riskantere Drogen wie z.B. Alkohol und Nikotin legal sind, untergräbt ein Cannabisverbot nur die Glaubwürdigkeit der staatlichen Drogenpolitik. Inzwischen wird bundesweit jedes Jahr eine sechsstellige Zahl von Menschen wegen des Cannabisverbots angezeigt. Das sind etwa vierzigmal mehr Menschen als pro Jahr wegen Problemen mit Cannabis zu einer Drogenberatung gehen. Die im Süden und Osten Deutschlands noch besonders harte Verfolgung produziert ein Vielfaches an zusätzlichen, unnötigen Problemen und verursacht dabei erhebliche Kosten für den Steuerzahler, ohne vorzeigbaren Nutzen. Eine bundesweite Reform zur Straffreistellung von Cannabis und ein Ausbau der Prävention, wie derzeit auch in der Schweiz geplant, wären eine vernünftigere Antwort.

Joe Wein


Passauer Neue Presse

Leserbrief zu "Drogen kommen Autofahrer teuer zu stehlen (sic)", 1.05.2002

Stellen Sie sich vor, man nimmt Ihnen den Führerschein, weil man einen Kasten Bier bei Ihnen im Keller findet. Absurd? Genau so sieht die derzeitige Praxis bei Cannabis aus. Allein wegen dem Besitz wird an der Fahreignung gezweifelt und ein teures Überprüfungsverfahren angeordnet - bei Alkohol muss man dazu in der Regel einmalig mit ab 1,6 Promille oder wiederholt mit ab 0,5 Promille am Steuer erwischt werden. Die derzeitige Regelung bei Cannabis steht in keinem Verhältnis zur "Gefährdung", die vom Besitz zum Eigengebrauch ausgeht. Schliesslich wird beim Besitz von Alkohol auch nicht automatisch angenommen, dass sich der Besitzer später angetrunken ans Steuer setzen wird. Experten wie Professor Dr. jur. Böllinger halten die derzeitige Regelung daher für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es drängt sich der Eindruck auf, der Führerscheinentzug werde nach der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 dazu missbraucht, das strafrechtliche Übermassverbot des Grundgesetzes zu umgehen. Ohne Führerschein verlieren viele Betroffenen den Arbeitsplatz. Der Staat zerstört ihre berufliche und oft auch familiäre Existenz. Eine Reform ist dringend nötig. Cannabis sollte weitgehend Alkohol gleichgestellt werden, mit einer "Promilleregelung" im Strassenverkehr analog zur 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol.

Joe Wein


Der Leserbrief wurde geringfügig gekürzt am 03.05.2002 abgedruckt


Tageblatt (Luxemburg)

Leserbrief zu "Einige Gedanken zur Drogenpolitik", 19.4.2002

Die Feststellung von Herrn Sinner, dass es keine "ungefährlichen Drogen" gibt, ist zwar grundsätzlich richtig, doch schon Paracelsus lehrte: "Alle Dinge sind Gift und nichts ist ohne Gift, allein die Dosis macht's, dass ein Ding kein Gift ist." Bei Alkohol ist die fünffache Rauschdosis tödlich (0,8 Promille bzw. 4 Promille), bei Cannabis erst die 2000-fache Dosis. Tatsache ist auch, dass die Mehrzahl der Bevölkerung Drogen konsumiert: Fast jeder von uns trinkt z.B. Alkohol, den die Studie von Professor Roques für das französische Gesundheitsministerium im Jahre 1997 in die riskanteste Drogenkategorie (zusammen mit Heroin) einstufte, während sie gleichzeitig Cannabis in die Kategorie mit dem geringsten Risiko einordnete. Zum verantwortungsbewussten Umgang mit Genuss- und Rauschmitteln gehört ein Verständnis der unterschiedlichen Wirkungen und Risiken dieser Substanzen. Wer bei der Darstellung der Risiken von Cannabis übertreibt, der verharmlost ungewollt riskantere Drogen wie Alkohol, Nikotin und Heroin. Das unverhältnismässige Verbot von Cannabis in einem Land, in dem Alkohol und Nikotin legal sind, schadet der Glaubwürdigkeit der staatlichen Drogenpolitik. Ein unglaubwürdiges Verbot produziert Probleme durch Kriminalisierung und soziale Ausgrenzung, ohne die Zahl der Konsumenten minimieren zu können, wie die praktische Erfahrung zeigt. Eine Straffreistellung, wie in der Schweiz geplant und in den Niederlanden seit 26 Jahren bewährt, würde die Probleme minimieren und effektivere Aufklärung ermöglichen.

Joe Wein


Oberösterreicher Nachrichten

LESERBRIEF zu "Fernfahrt ins Gefängnis", 16.4.

Mit gefälschten Zahlen wird versucht, die Bilanz der Drogenpolitik schönzurechnen. Wie soll ein Kilo Haschisch (Cannabisharz), das bei jenem Fernfahrer gefunden wurde, 15.000 Euro wert sein, wenn österreichische Konsumenten selbst bei Kleinstmengen nur etwa 7 Euro pro Gramm bezahlen (siehe http://www.supro.at/text/15.htm)? Natürlich will die Exekutive ihre Erfolge möglichst positiv darstellen, aber falsche Zahlen beschädigen die Glaubwürdigkeit der derzeitigen Politik. Die Kosteneffektivität der Cannabisprohibition ist nach wie vor ein Tabuthema. Zwei Drittel der jährlich 101,7 Mill. Euro an Steuergeldern, mit denen in Österreich versucht wird, den Konsum illegaler Drogen zu bekämpfen, werden für Polizei und Justiz ausgegeben, aber nur ein Fünfzigstel der Gesamtsumme wird für Prävention (Vorbeugung) ausgegeben. Höchstens ein Zehntel der Menge an illegalen Drogen kann abgefangen werden, der Rest bringt massive Gewinne. "Die Sau wurde so gemästet, dass wir sie jetzt nicht mehr schlachten können", beschreibt der Bochumer Polizeipräsident, Thomas Wenner, bildlich den Erfolg von illegalen Grosshändlern und schlägt deshalb eine Reform nach dem Vorbild der Schweiz vor. Ein Weg, der sich in den Niederlanden nach einem Bericht des niederländischen Polizeiexperten Ton Snip auf einer Tagung in Salzburg im vorigen Herbst schon seit einem Vierteljahrhundert bewährt hat.

Joe Wein


Lübecker Nachrichten

Leserbrief zu "Zehn Kilo Marihuana geschmuggelt - Dealer verurteilt", 16.4.2002

Das Verbot von Cannabis schadet uns allen. Strafverfolgung löst bestehende Probleme also nicht, sondern verursacht ein Vielfaches an zusätzlichen Problemen. 1999 wurden bundesweit vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren aufgrund des Cannabisverbots eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis eine Drogenberatung aufsuchten. Zwei Jahre und 3 Monate hinter Gittern ruinieren nicht nur die Zukunft des 29-jährigen Pinnebergers, der Cannabis geschmuggelt hatte. Bei ca. 2000 Euro Haftkosten pro Monat fehlen den Bürgern Schleswig-Holsteins nun ca. 54 000 Euro an Steuermitteln, die anderswo wieder eingespart werden müssen. Dabei ist Cannabis laut zahlreicher wissenschaftlicher Studien weniger schädlich als Alkohol und Nikotin, die zusammen bundesweit immerhin 140 000 Tote pro Jahr verursachen. Von Cannabis ist kein einziger Fall einer tödlichen Überdosis bekannt. Das Messen mit zweierlei Maßstab beraubt die staatliche Drogenpolitik ihrer Glaubwürdigkeit, ohne die sie wirkungslos ist. Dass Strafverfolgung nicht vom Konsum abhält, zeigt jüngst der Fall Julia Bohl in Singapur, wo trotz drohender Todesstrafe mit Cannabis gehandelt wird. Nach einer Untersuchung für die Bundesregierung konsumierten 1997 3,0 Prozent der westdeutschen Bevölkerung regelmässig Cannabis. In den Niederlanden, wo Cannabis straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es im selben Jahr nur 2,5 Prozent. Insgesamt 9,5 Millionen Einwohner Deutschlands haben inzwischen Cannabiserfahrung, darunter über ein Drittel der 18 bis 24-Jährigen. Ohne legale Bezugsquelle für Erwachsene entsteht ein Schwarzmarkt. Das heisst, keine Qualitäts- oder Alterskontrollen aber dafür steuerfreie Gewinne. Eine Entkriminalisierung, wie jetzt in der Schweiz geplant, wäre deshalb auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft. Joe Wein


Hildesheimer Allgemeine Zeitung

Leserbrief zu "So ziemlich das Mieseste", 13.4.2002
"Sarstedter wegen Rauschgifthandels vor Gericht"

Alkohol ist laut Expertengutachten eine weit riskantere Droge als Cannabis. Mit welchem Recht nennt ein deutscher Staatsanwalt den Handel mit Cannabis "so ziemlich das Mieseste", wenn jährlich in Deutschland über 100.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben und 40.000 an den Folgen von Alkoholmissbrauch, während bei Cannabis (Haschisch, Marihuana), das der Angeklagte abgegeben hat, weltweit kein einziger Todesfall bekannt ist?

Kriminalisierung ist mit Abstand die häufigste negative Folge von Cannabiskonsum. Pro Jahr bringt der Staat 40mal mehr Menschen durch eine Anzeige aufgrund des Cannabisverbots in oft erhebliche Schwierigkeiten, als wegen Cannabisproblemen als Hauptanlass eine Drogenberatung aufsuchen. So erweist sich das Verbot völlig kontraproduktiv.

Anders als Alkohol führt Cannabis zu keiner körperlichen Abhängigkeit. Anders als bei Alkohol, wo 4-5 Promille zum Tod durch Atemlähmung reichen, ist bei Cannabis auch keine tödliche Dosis bekannt. Eine seelische Abhängigkeit kann vorkommen, ist jedoch keine Folge des Konsums an sich sondern muss als Symptom bestehender psychosozialer Probleme bei bestimmten Konsumenten gewertet werden.

Eine Studie für Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) ergab im Jahre 1997, dass 98% jener Cannabiskonsumenten, die keine anderen illegalen Drogen konsumieren, auch keine seelische Abhängigkeit von Cannabis aufweisen. Bei Alkohol geht man dagegen davon aus, dass etwa 15% der Konsumenten zu irgendeinem Zeitpunkt eine seelische oder körperliche Abhängigkeit davon entwickeln.

In Jahr 1999 machten 31.000 Menschen einen stationären Alkoholentzug durch. Im selben Jahr zählte man bundesweit ganze 139 Fälle von stationären Cannabistherapien. Sogar wenn man bedenkt, dass es ca. zwanzig mal mehr Alkoholkonsumenten als Cannabiskonsumenten gibt, spricht dieses Zahlenverhältnis eine deutliche Sprache darüber, welche der beiden Drogen die riskantere ist.

Der staatlichen Drogenpolitik fehlt die Glaubwürdigkeit, wenn sie Konsumenten weniger riskanter Drogen verfolgt während riskantere Drogen legal sind und sogar Werbung dafür gemacht werden darf. Ein unglaubwüriges Verbot ist aber ein undurchsetzbares Verbot. Eine Reform, wie derzeit in der Schweiz geplant, wäre längst überfällig.

Joe Wein


die tageszeitung

Leserbrief zu "Bei Hasch Kündigung", 10.4.2002

Alkohol und Nikotin kosten pro Jahr allein in Deutschland 40.000 bzw. 110.000 Menschen das Leben. Von Cannabis, das 9,5 Millionen Menschen in Deutschland bereits probiert haben, ist weltweit kein einziger Todesfall bekannt. Statt des Lebens kann es einem das Dach über dem Kopf kosten: Wer sich Cannabispflanzen in der Wohnung hält weil er nicht den verbotsbedingten Schwarzmarkt mitfinanzieren will, muss mit Kündigung durch den Vermieter rechnen. Die sinnlose Verfolgung von Cannabiskonsumenten produziert mehr Probleme als sie löst. Man stelle sich vor, ein Kasten Bier in der Wohnung wäre ein Kündigungsgrund! Mit der widersprüchlichen Politik bezüglich Cannabis, Alkohol, Nikotin und anderer Drogen verspielt der Gesetzgeber seine Glaubwürdigkeit. Selbst der Bundesvizechef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, hat kürzlich eine Legalisierung des Besitzes und der Abgabe geringer Cannabismengen in Apotheken angeregt.

Joe Wein


Oberösterreichische Nachrichten

LESERBRIEF zu "Drogensituation außer Kontrolle", 04.04.2002

Herr Hauptmann beklagt, dass es nicht abschreckend wirke, wenn die Mehrzahl der Tatverdächtigen bei Ermittlungsverfahren wegen Drogendelikten nicht verurteilt würden. Doch die jüngste Anklage der 22jährigen Deutschen Julia Bohl wegen Drogenhandels in Singapur, wo Menschen wegen Handels mit Cannabis am Galgen gehängt werden, zeigt, wie wenig abschreckend selbst härteste Strafen sind. In vielen Fällen sind die Strafen weit schädlicher als der Konsum der Droge selbst. Von Cannabis ist schliesslich weltweit kein einziger Todesfall bekannt - was man von Singapurer Drogengesetzen nicht behaupten kann.

Joe Wein


Peiner Nachrichten

Leserbrief zu "Ilseder wegen Drogenhandels in Haft", 4.4.2002

Herr Hustedt, Beauftragter für Jugendsachen bei der Peiner Polizei, verteidigt das Cannabisverbot, indem er Cannabis als "Einstiegsdroge" zu harten Drogen wie Heroin bezeichnet. Diese Argumentation ist nicht plausibel. Laut der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) liegt in Deutschland die Zahl der Toten im Zusammenhang mit illegalen Drogen bezogen auf die Einwohnerzahl um ein Mehrfaches höher als in den liberalen Niederlanden, wo Cannabis seit Jahrzehnten in Coffeeshops an Erwachsene verkauft wird.

Laut übereinstimmenden Expertenaussagen erfolgt der "Einstieg" zu Heroin in der Regel über legale Drogen wie Alkohol und Nikotin, mit denen Rausch und Suchtverhalten schon Jahre vor dem ersten Konsum illegaler Drogen eingeübt werden. In einer 1997 von namhaften Wissenschaftlern erstellten Studie für den damaligen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) heisst es dazu:

"Ein wichtiges Argument in der Diskussion um Cannabis ist seine mögliche 'Schrittmacherfunktion' für den Einstieg in den Konsum von illegalen Drogen bzw. den Umstieg auf härtere Substanzen. Diese These muss nach Analyse der vorliegenden Studien zurückgewiesen werden."

Die praktische Erfahrung der Niederlande zeigt auch seit 26 Jahren, dass Straffreiheit für Cannabis nicht zu mehr Cannabiskonsum führt als bei einem Verbot. Die Strafverfolgung ist kontraproduktiv. Mit der Verfolgung von (überwiegend erwachsenen) Cannabiskonsumenten werden knappe öffentliche Mittel verschwendet, die in glaubwürdiger Aufklärung der Jugend sicherlich besser angelegt wären.

Joe Wein


Folgender Artikel erschien daraufhin in der Zeitung:
"Kann doch ein drittes Übel nicht legalisieren" [Peiner Nachrichten, 12.04.2002]

Daraufhin antworte der Verein für Drogenpolitik mit einer Pressemitteilung:
PM 10 - Kripochef Sock soll Prävention Profis überlassen [Verein für Drogenpolitik, 14.04.2002]

Die VfD-Pressemitteilung wurde in einem Artikel der Peiner Nachrichten veröffentlicht:
Verein für Drogenpolitik reagiert auf Cannabis-Artikel [Peiner Nachrichten, 16.04.2002]


Express

Leserbrief zu ""Schreckgespenst aller Drogenbosse"", 5.4.2002

Insgesamt 540 Jahre Haft für die Dealer, die die "Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift" in den letzten 10 Jahren gefasst hat, kosten uns Steuerzahler rund 15 Millionen Euro. Das sollte es uns wert sein, werden viele sagen. Doch wenn ein Dealer verhaftet wird, verschwindet in seinem bisherigen Kundenkreis die Nachfrage nach Drogen keineswegs und er wird bald durch jemanden anderen ersetzt. Der Staat verhindert letztlich also nicht den Drogenkonsum sondern tauscht nur die Lieferanten aus. Illegalität treibt die Preise in die Höhe, was den Handel sagenhaft gewinnbringend macht. Der Nachschub wird deshalb nicht versiegen solange es eine Nachfrage gibt. Das ist den Düsseldorfer Ermittlern scheinbar selbst klar, wenn sie prophezeien, dass der Drogenhandel in Zukunft noch weiter zunehmen wird. Die repressive Drogenpolitik ist eine Sackgasse, ihre Auswirkungen kontraproduktiv. Die meisten Drogen sind einfach zu gefährlich, um ihre Herstellung und ihren Vertrieb Kriminellen zu überlassen. Das wirkliche "Schreckgespenst aller Drogenbosse" wäre die Abschaffung des Schwarzmarktes durch eine Legalisierung. Die Millionen für Ermittlungsverfahren, Strafprozesse und Gefängniszellen wären in glaubwürdiger Drogenaufklärung und mehr Therapieangeboten sinnvoller angelegt. Nur so ist langfristig eine Verbesserung der Situation möglich.

Joe Wein


Stuttgarter Zeitung

LESERBRIEF zu "Experten fordern Grenzwerte für Drogen" (26.01.2002)

Dass der 40. Verkehrsgerichtstag eine Festlegung einer Drogenpromillegrenze verlangt, die der absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille Alkohol entspricht, kann man nur unterstützen, geht es hier doch um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Allerdings kann derzeit sogar dann schon der Führerschein eingezogen werden, wenn jemand gar nicht berauscht am Steuer sitzt, z.B. wenn er nur mit einem Joint in der Tasche zu Fuss erwischt wird. Hier wird nicht zwischen Besitz und akutem Einfluss am Steuer getrennt. Man stelle sich vor, jedem der einen Kasten Bier im Haus hat, würde der Führerschein genommen, mit der Begründung, er könnte sich ja betrunken ans Steuer setzen. Hier vernichtet der Staat oft berufliche Existenzen. Warum sieht da der Verkehrsgerichtstag, bei 3 Millionen Cannabiskonsumenten und einer halben Million Anzeigen in den letzten 5 Jahren, keinen Reformbedarf?

Sinnvoll wäre eine Promillegrenze zur Feststellung einer Gefährdung, analog zur 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol. Derzeit reicht bei Cannabis jede noch so geringe nachweisbare Menge, egal ob sie für eine Beeinträchtigung reicht oder nicht, zur selben Strafe wie z.B. bei 1,0 Promille Alkohol. Warum fordert denn der Verkehrsgerichtstag keine 0,0 Promillegrenze bei Alkohol? Etwa weil man sich dann auch selbst daran halten müsste?

Zu diesem Muster passt auch, dass der Verkehrsgerichtstag verpflichtende Sehtests für Senioren mit Führerschein ablehnt. Dass ältere Menschen "im Verkehr oft besser Bescheid [wissen] als die jungen Fahrer", wie der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Peter Macke (62) feststellt, hat doch nichts damit zu tun, dass mit dem Alter oft die Sehschärfe abnimmt und eine neue Brille dringend notwendig wäre.

Joe Wein


Fränkischer Tag

LESERBRIEF zu "Bayern und Bamberg sind Spitzenreiter", 09.02.2002

Wenn Staatssekretär Regensburger den "Erfolg" der Drogenpolitik an der Zahl der Drogentoten messen will, dann müsste Bayern schleunigst Coffeeshops nach niederländischem Vorbild einführen: Schon allein das "Millionendorf" München hat pro Jahr etwa soviele Drogentote wie die gesamten Niederlande mit ihren 16 Millionen Einwohnern. Seit nunmehr 26 Jahren setzen unsere EU-Nachbarn bei Cannabis erfolgreich auf Märktetrennung und Aufklärung statt auf Strafverfolgung.

Es ist beschämend, wenn ein massgeblicher Politiker im Innenministerium mit aktuellen Erkenntnissen zum Thema noch nicht vertraut ist. Herr Regensburger scheint immer noch an den Mythos von der "Einstiegsdroge Cannabis" zu glauben. Dabei stehen am Beginn jeder Heroinkarriere Alkohol und Nikotin, die kaum jemand als "Einstiegsdrogen" verdammt. Die Studie von Professor Dr. Dieter Kleiber, die Horst Seehofer (CSU) in Auftrag gegeben hatte, kam dazu 1998 zu folgendem Schluss: "Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar."

In Bayern wird gegen Personen im Besitz von 1 bis 2 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch (Wert: 5 bis 10 Euro) noch ein Strafprozess angestrengt, während etwa in Schleswig-Holstein das Verfahren bei bis zu 30 Gramm straflos eingestellt wird. Dabei schrieb im Jahre 1994 das Bundesverfassungsgericht den Ländern eine "im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis" bei der straflosen Einstellung von Cannabisfällen vor, in denen es um geringe Mengen geht. Eine solche einheitliche Rechtspraxis ist scheinbar nur durch eine bundesweite Reform des Betäubungsmittelgesetzes sicherzustellen, die auch früher oder später kommen wird, so wie auch bei unseren Nachbarn in der Schweiz.

Joe Wein


taz

LESERBRIEF zu "Haschisch jetzt auch Zündstoff", 15.12.2001

Frau Caspers-Merk, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, verweist wenig überzeugend darauf, dass es auch in der Schweiz Gegner der Reform gibt. Tatsächlich ist aber die einzige größere Schweizer Partei, die noch mehrheitlich gegen die Reform ist, die rechtspopulistische SVP - eine Partei also, die eher der CSU und der FPÖ nahe steht. Die Schweizer Sozialdemokraten (SP), Liberalen (FDP) und Christdemokraten (CVP) sind mehrheitlich für die Straffreistellung von Cannabiskonsum und seinen Vorbereitungshandlungen. Die Feststellung, der Koalitionsvertrag mache keine Aussage zur Cannabisreform, überzeugt wenig. Nicht alle Gesetzesinitiativen der SPD und Grünen entstammen dem Koalitionsvertrag und in neun Monaten, nach der Bundestagswahl, wird ohnehin ein neuer Vertrag ausgearbeitet werden.

Es ist Zeit, an einem neuen Konsens zu drogenpolitischen Reformen zu arbeiten. Beim Frauenwahlrecht hinkte die Schweiz 52 Jahre hinter Deutschland her (1919-1971). Jetzt hat sich das Blatt gewendet und die Schweiz wagt sich an Reformen, zu denen vielen deutschen Politikern noch der Mut fehlt.

JOE WEIN,

Yokohama, Mitglied im Verein für Drogenpolitik e. V.


Am 18.12.2001 abgedruckt.


Offenbach Post

LESERBRIEF zu "Volker Beck", 14.12.2001

"Absurd" ist nicht Volker Becks Vorstoss zur Straffreistellung von Cannabis (wie in der Schweiz und den Niederlanden), sondern ein Gesetz das einerseits Cannabis verbietet aber gleichzeitig härtere Drogen erlaubt: Tabak und Alkohol kosten jährlich 100000 bzw. 40000 Menschen in Deutschland das Leben. Von Cannabis ist weltweit kein einziger Fall eines Überdosistoten bekannt. Dass ein unglaubwürdiges Verbot nicht durchsetzbar ist, zeigen die steigenden Konsumzahlen: 38 Prozent der 18 bis 24-jährigen in Deutschland probieren Cannabis, trotz Verbot. Die Jugend braucht Informationen statt Strafen.

Wenn psychische Abhängigkeit das Kriterium wäre, müsste nicht Cannabis illegal sein sondern Zigaretten. Laut eine Studie für das Bundesgesundheitsministerium ist nur ein Zwölftel der untersuchten Cannabiskonsumenten psychisch davon abhängig. 41,2 Prozent der Raucher in Deutschland konsumieren dagegen 20 Zigaretten und mehr pro Tag. Eine körperliche Abhängigkeit wie bei Heroin oder Alkohol gibt es bei Cannabis nicht.

Das Cannabisverbot verhindert keine Probleme: Der Anteil der regelmässigen Cannabiskonsumenten unter der deutschen Bevölkerung liegt heute nicht niedriger als in den Niederlanden nach 25 Jahren Cannabisentkriminalisierung. Es war nicht zuletzt die erwiesene Unwirksamkeit des unglaubwürdigen Verbotes, die die Schweiz zur Reform bewegte. Wann folgt Deutschland dem Vorbild unserer alpenländischen Nachbarn?

Joe Wein


Frankenpost

LESERBRIEF zu "PIT-ein Vorzeigeprojekt gegen Straftaten Jugendlicher", 5.12.2001

"Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar." Das stellte ein Expertengutachten fest, das im Jahre 1997 im Auftrag von Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) erstellt wurde. Frau Schilling vom Hofer Gesundheitsamt, die an der Hofecker Hauptschule das Gegenteil behauptete, scheint mit aktuellen Erkenntnissen nicht ganz vertraut zu sein. Etwa 120 000 Heroinabhängigen in Deutschland steht laut einer aktuellen Untersuchung für das Bundesgesundheitsministerium etwa die 80fache Zahl von Menschen (9,5 Millionen) gegenüber die jemals Cannabis konsumiert haben. Cannabiskonsum ist also offensichtlich nicht der entscheidende Faktor bei der Ausbildung von Heroinabhängigkeit.

Ähnlich wie bei der legalen Droge Alkohol ist auch die grosse Mehrheit (92 Prozent) der untersuchten Cannabiskonsumenten nicht psychisch abhängig. Das ergab eine Studie im Jahre 1998. Das oben erwähnte Expertengutachten für Herrn Seehofer schreibt dazu: "Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentswicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden." Leider tut die derzeitige Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten nichts, um solche Probleme zu verhindern. Im Gegenteil, sie produziert eine Vielzahl von unnötigen, zusätzlichen Problemen. Im Jahre 1999 standen 139 stationären Therapien und 2633 ambulanten Behandlungen wegen Cannabisproblemen als Hauptdiagnose 118.793 Strafanzeigen wegen des Cannabisverbots gegenüber.

Die Untauglichkeit des Verbots zeigt sich auch daran, dass es laut wissenschaftlichen Erhebungen in Westdeutschland prozentual nicht weniger regelmässige Cannabiskonsumenten gibt als in den Niederlanden, wo der Besitz und Erwerb kleiner Mengen seit einem Vierteljahrhundert straffrei sind. Mit der Strafverfolgung werden Steuergelder verschwendet, die in sachlicher und glaubwürdiger Aufklärung besser angelegt wären. Eine Cannabisreform, wie derzeit in der Schweiz geplant, wäre deshalb auch in Deutschland sinnvoll.

Joe Wein


Stuttgarter Zeitung

Leserbrief zum Artikel "Das Ja zum Kriegseinsatz ist überwältigend" (Bärbel Krauß, 26.11.2001)

Welch ein Aufwand um eine Joint-Attrappe auf dem Parteitag der Grünen! Hätte Frau Roth öffentlich ein Glas Champagner überreicht bekommen, hätte wohl niemand die Stirn gerunzelt. Warum wird bei Cannabis ein anderer Massstab angelegt als bei Alkohol, einer Droge die 40 000 Tote pro Jahr verursacht? Es ist absurd, dass die deutsche Polizei immer noch verpflichtet ist, wegen ein paar Gramm Pflanzenmaterial einen solchen Aufwand zu veranstalten. Sie hat wirklich dringendere Aufgaben als zu kontrollieren, womit Erwachsene Zigaretten drehen, ganz abgesehen davon, dass Tabak ein höheres Suchtpotenzial hat als derzeit illegales Cannabis.

9,5 Millionen Menschen in Deutschland haben laut einer Erhebung für das Bundesgesundheitsministeriums Erfahrung mit Cannabiskonsum, darunter 38,1 Prozent der 18 bis 24-jährigen Erwachsenen in Westdeutschland. Dieser Realität müssen sich die Parteien stellen. Der Erfahrungen von 25 Jahren Cannabisentkriminalisierung in den Niederlanden zeigen, dass es auch anders geht. Es ist an der Zeit, dass die Grünen ihr Schweigen zur Cannabispolitik brechen, das sie sich seit der Koalition mit der SPD auferlegt haben. Das Thema muss öffentlich diskutiert werden, damit zusammen mit anderen Bundestagsparteien die überfällige Reform in Angriff genommen werden kann. Staatliche Prävention ist sinnvoller als die unverhältnismässige Kriminalisierung von Millionen von Mitmenschen.

Joe Wein


Vorarlberger Nachrichten

Leserbrief zu "" von Kurt Wanka, 12.11.2001

Die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten ist ein politischer Anachronismus, der auf veralteten Vorstellungen beruht. VN-Leser Kurt Wanka empörte sich am 12.11., dass auf der Homepage der Sozialistischen Jugend Alkohol und Nikotin mit Cannabis, "einer nachweislich gefährlichen Droge gleichgesetzt" werden. Was bitte anderes sind aber Alkohol und Nikotin? Diese beiden Drogen töten jährlich in Österreich 4000 bzw. 10000 Menschen, während von Cannabis weltweit kein einziger Todesfall durch eine Überdosis bekannt ist. Cannabis ist zwar nicht völlig harmlos (das sind Cholesterin und Zucker im Übrigen auch nicht), aber die möglichen Risiken stehen in keinem Verhältnis zu den Schäden, die durch Kriminalisierung Hunderttausender von Konsumenten und durch den unkontrollierten Schwarzmarkt entstehen. Eine Studie im Auftrag des französischen Gesundheitsministers bestätigte, dass Alkohol und Nikotin weit gefährlicher sind als Cannabis. Selbst eine Studie der Weltgesundheitsorganisation kam 1995 zum selben Ergebnis. Das Suchtpotenzial von Cannabis liegt laut dem Urteil von Experten unter dem von Alkohol und Zigaretten. In einem Land in dem Alkohol legal ist, ist ein Cannabisverbot weder glaubwürdig noch durchsetzbar. Ein Strafbefreiung von Cannabis, wie in der Schweiz geplant, ist daher die vernünftigste Lösung.

Joe Wein


Aller Zeitung

Leserbrief zu: "Haftstrafe für Dealer (10.11.2001)

Das Verbot von Cannabis schadet uns allen. Drei Jahre und 6 Monate hinter Gittern ruinieren nicht nur die Zukunft dieses 24-jährigen Calberlahers, der in den Niederlanden Cannabis eingekauft hatte. Bei ca. 150 DM Haftkosten pro Tag fehlen den Bürgern des Landes nun ca. 190 000 DM an Steuermitteln die anderswo wieder eingespart werden müssen. Dabei ist Cannabis laut zahlreicher wissenschaftlicher Studien weniger schädlich als Alkohol und Nikotin, die zusammen bundesweit immerhin 140 000 Tote pro Jahr verursachen - von Cannabis ist kein einziger Fall einer tödlichen Überdosis bekannt. Das Messen mit zweierlei Maßstab beraubt die staatliche Drogenpolitik ihrer Glaubwürdigkeit. Die Strafverfolgung bringt dabei nicht einmal vorzeigbare Erfolge: Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung für die Bundesregierung konsumierten 1997 3,0 Prozent der westdeutschen Bevölkerung regelmässig Cannabis. In den Niederlanden, wo Cannabis straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es im selben Jahr nur 2,5 Prozent. Insgesamt 9 Millionen Einwohner Deutschlands zwischen 18 und 59 Jahren haben inzwischen Cannabiserfahrung, darunter über ein Drittel der 18 bis 24-Jährigen. Sollen das alles Verbrecher sein? Ohne legale Bezugsquelle für Erwachsene entsteht ein Schwarzmarkt ohne Alterskontrollen oder Besteuerung. Im Jahre 1999 wurden vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren aufgrund des Cannabisverbots eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis eine Drogenberatung aufsuchten. Strafverfolgung löst bestehende Probleme also nicht, sondern verursacht ein Vielfaches an zusätzlichen Problemen. Eine Entkriminalisierung, wie jetzt in der Schweiz geplant, wäre deshalb auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft.

Joe Wein


Main Rheiner

Leserbrief zu: "Straftaten mit Drogen sind im letzten Jahr angestiegen", (07.11.2001)

Wilfried Bernd, Sachbearbeiter für Jugendkriminalität bei der Polizei Ingelheim, verrät einen bestürzenden Mangel an Kenntnis der Fakten, wenn er Cannbis immer noch eine "Einstiegsdroge" nennt. Schon vor sieben Jahren fand das Bundesverfassungsgericht, dass diese Ansicht mittlerweile von Experten "überwiegend abgelehnt" wird. Die Studie von Professor Dieter Kleiber im Auftrag von Gesundheitsminister Seehofer bestätigte dies.

Herrn Bernds Aufruf, "man schaue sich nur mal die Situation in Holland an!" kann ich dagegen nur unterstützen. Nach 25 Jahren Cannabisentkriminalisierung sind keine der befürchteten Folgen eingetreten. Der Konsum von Cannabis ist in den Niederlande heute nicht weiter verbreitet als in Deutschland. Der Staat spart sich dabei Milliardenbeträge und die Warnungen vor Heroin und Kokain werden glaubwürdiger wenn diese harten Drogen nicht länger mit Cannabis in einen Topf geworfen werden. Der Erfolg: Nach Zahlen der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht haben die Niederlande mit ihren fast 16 Millionen Einwohnern jährlich nicht mehr Drogentote als allein das "Millionendorf" München. Deshalb sollten sich endlich auch die Politiker im Bundestag "Holland ansehen!"

Joe Wein


Kurier (AT)

Leserbrief zu: FP Graz: "Drogendealer sind Mörder" (07.11.2001)

Die FP Graz nennt Drogendealer "Mörder", verschweigt aber, dass Österreich unter der derzeitigen Drogenpolitik der ÖV/FP-Regierung eine achtfach höhere Todesrate mit harten Drogen hat als die Niederlande, die schon vor einem Vierteljahrhundert Cannabis entkriminalisiert haben. Jedes Jahr sterben in Österreich genausoviele Menschen an illegalen Drogen als in den doppelt so bevölkerungsstarken Niederlanden in vier Jahren zusammengenommen! Das müssen österreichische Politiker mitverantworten. Wir wissen jetzt, das eine repressive Drogenpolitik den Konsum nicht verringert. Das zeigt die praktische Erfahrungen der Konsumentenzahlen in den Niederlanden und anderen Ländern. Strafverfolgung kann jedoch schädliche Folgen vergrössern, z.B. indem durch das Verbot der profitable Handel in die Hände von Kriminellen gelegt wird, die teilweise auch harte Drogen wie Kokain oder Heroin im Angebot haben. Und warum diese Doppelmoral: Solange 4000 Alkoholtote jährlich in Österreich keinen Hund hinter dem Ofen hervorlocken, ist die Hysterie um Cannabis, von dem in 5000 Jahren kein Fall einer tödlichen Überdosis bekannt ist, wenig verständlich. Cannabis hat ein geringeres Suchtpotenzial als Alkohol und Nikotin. Hier werden nutzlos Steuergelder zum Fenster hinausgeworfen. In ehrlicher Aufklärung wäre das Geld besser angelegt. Eine Lockerung der Cannabisbestimmungen, wie in der Schweiz und Grossbritannien für nächstes Jahr geplant, wäre längst an der Zeit.

Joe Wein


Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

Leserbrief zu "Schon wieder ein Drogentoter", 6.11.2001

Die Kurzmeldung illustriert, warum Strafverfolgung das Heroinproblem nicht löst sondern es nur verschlimmert. Einen Tag nach der Haftentlassung starb ein junger Luxemburger an einer Ueberdosis. Wer häufig Heroin konsumiert, braucht bekanntlich immer mehr davon für die selbe Wirkung. Die Kehrseite der Medaille ist, dass sich das durch eine freiwillige oder erzwungene Konsumpause wieder umkehrt - aus einer vorher "normalen" Dosis wird schnell eine tödliche Ueberdosis. Je mehr Verhaftungen desto mehr Drogentote gibt es daher. Die Toten müssen dann wieder als Begründung für noch mehr Verhaftungen herhalten: Ein Teufelskreis.

Echte Hilfe sieht anders aus: Ausreichend Therapieplätze für therapiewillige Abhängige, Entkriminalisierung der Konsumenten, hygienische Konsumräume, Substitutionsbehandlung und kontrollierte Originalstoffabgabe wie in der Schweiz und Großbritannien erprobt. Solange der Staat jedoch weiter auf Repression setzt, solange werden weiter Menschen sterben die unsere Hilfe bräuchten.

Joe Wein


Der Leserbrief wurde am 10.11.2001 abgedruckt.


Salzburger Nachrichten

Leserbrief zu: "Tödliches Heroin: Dealer verhaftet", 31.10.2001

Mehrere Menschen schwebten in Lebensgefahr, weil ein Dealer das Heroin nicht wie üblich mit Milchzucker und Kopfschmerztabletten gestreckt hatte. Das muss nicht sein. Als Heroin noch eine zugelassene Arznei aus der Apotheke war, waren Ueberdosierungen so gut wie unbekannt. Im Schweizer Heroinvergabeprojekt gab es bisher keinen einzigen Fall einer tödlichen Ueberdosis, bei mehreren Tausend Teilnehmern. Solange der Staat weiterhin versucht, den Heroinmarkt auszutrocknen indem er einzelne Händler aus dem Verkehr zieht, schafft er doch nur neue Verdienstmöglichkeiten für immer neue Schwarzhändler. Die nächste Ueberdosis ist schon vorprogrammiert. Bedenklich ist auch, wenn wie in diesem Fall Heroin und Cannabis vom selben Händler geliefert werden. Will der Staat mit dem Verbot aus Cannabis eine Einstiegsdroge machen? Wenn nicht, dann sollte er den Cannabisverkauf lizenzieren und regulieren, damit die trotz derzeitigem Verbot sehr zahlreichen Konsumenten mit harten Drogen gar nicht erst in Berührung kommen!

Joe Wein


Mittelbayerische Zeitung

LESERBRIEF zu "Qualm im Kinderzimmer", 27.10.2001

Von einer harten Droge spricht man bei Substanzen die ein hohes Suchtpotenzial haben oder stark gesundheitsschädlich sind. Nach beiden Kriterien müsste Alkohol als harte und Cannabis, anders als in Ihrem Artikel dargestellt (Qualm im Kinderzimmer, 27.10.2001), als weiche Droge eingestuft werden.

Dass den 40000 Alkoholtoten und 100000 Zigarettentoten pro Jahr in Deutschland kein einziger bekannter Cannabistoter bei etwa 9 Millionen Cannabiserfahrenen gegenübersteht muss auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung zugeben. Das Suchtpotenzial von Cannabis wurde laut 1994 vom Bundesverfassungsgericht zu Rate gezogenen Experten als "sehr gering" eingestuft. Sowohl die Studie von Professor Roques für den französichen Gesundheitsminister als auch der Bericht des amerikanischen Institute of Medicine stuften Alkohol und Nikotin riskanter ein als Cannabis.

Während aber Bier augenzwinkernd als "Lebensmittel" gilt und Zigaretten weiterhin ohne Alterskontrollen in Automaten verkauft werden, werden Cannabiskonsumenten für den Besitz von wenigen Gramm Cannabis weiterhin zu hohen Strafen verurteilt. Warum wird hier mit zweierlei Mass gemessen? Der staatlichen Glaubwürdigkeit schadet man damit nur, dem Steuerzahler auch. Er muss die Kosten der nutzlosen Verfolgung schliesslich tragen. Was verboten ist, kann auch nicht besteuert werden.

In den Niederlanden ist der Konsum der weichen Droge Cannabis nach einem Vierteljahrhundert Entkriminalisierung nicht weiter verbreitet als in Deutschland. Das haben wissenschaftliche Studien ergeben. Das Verbot hat also keinen nachweisbaren Nutzen, obwohl es enorme Kosten verursacht. Eine Reform wie in der Schweiz geplant und jüngst auch in Grossbritannien angekündigt ist längst überfällig.

Joe Wein


Landauer Neue Presse

LESERBRIEF zu "31 Monate Haft für Einkauf in Holland", 20.10.2001

Das Verbot von Cannabis schadet uns allen. Zwei Jahre und 7 Monate hinter Gittern ruinieren nicht nur die Zukunft dieses 22-jährigen Arbeiters aus Dingolfing, der in den Niederlanden Cannabis eingekauft hatte. Bei ca. 150 DM Haftkosten pro Tag fehlen den Bürgern des Freistaats nun ca. 140 000 DM an Steuermitteln die anderswo wieder eingespart werden müssen. Dabei ist Cannabis laut zahlreicher wissenschaftlicher Studien weniger schädlich als Alkohol und Nikotin, die zusammen bundesweit immerhin 140 000 Tote pro Jahr verursachen. Von Cannabis ist kein einziger Fall einer tödlichen Überdosis bekannt. Das Messen mit zweierlei Maßstab beraubt die staatliche Drogenpolitik ihrer Glaubwürdigkeit. Dass Strafverfolgung nicht vom Konsum abhält, zeigt nicht nur der bereits wegen Cannabisbesitzes vorbestrafte Angeklagte. Nach einer Untersuchung für die Bundesregierung konsumierten 1997 3,0 Prozent der westdeutschen Bevölkerung regelmässig Cannabis. In den Niederlanden, wo Cannabis straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es im selben Jahr nur 2,5 Prozent. Insgesamt 9 Millionen Einwohner Deutschlands zwischen 18 und 59 Jahren haben inzwischen Cannabiserfahrung, darunter über ein Drittel der 18 bis 24-Jährigen. Sollen das alles Verbrecher sein? Ohne legale Bezugsquelle für Erwachsene entsteht ein Schwarzmarkt ohne Alterskontrollen oder Besteuerung. 1999 wurden dabei vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren wegen Cannabis eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis eine Drogenberatung aufsuchten. Strafverfolgung löst bestehende Probleme also nicht, sondern verursacht ein Vielfaches an zusätzlichen Problemen. Eine Entkriminalisierung, wie jetzt in der Schweiz geplant, wäre deshalb auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft.

Joe Wein


Luxemburger Wort
Lëtzebuerger Journal
Tageblatt

LESERBRIEF zu '"Rentrée Parlementaire" bei der DP' , 9.10.2001

Der Vorstoss der DP zur Cannabisfrage ist zu begrüssen. Eine repressive Cannabispolitik ist nicht nur keine effiziente Verwendung von knappen Steuergeldern, sie ist auch kontraproduktiv, weil sie mehr Menschen Probleme verursacht. In Deutschland etwa wird jährlich gegen 40mal mehr Menschen ein Ermittlungsverfahren wegen eines Cannabisverstosses eingeleitet als wegen Problemen im Zusammenhang mit Cannabis zu einer Beratungsstelle gehen (laut Bundeskriminalamt und Institut für Therapieforschung). Internationale Studien konnten keine Senkung der Konsumrate durch Repression bestätigen. Der konsumierende Bevölkerungsanteil ist laut offiziellen Studien in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden fast gleich, trotz unterschiedlicher Gesetze. Cannabis sollte legalisiert und besteuert werden, zumindest aber sollte der Besitz geringer Mengen und der Anbau weniger Pflanzen zum Eigenkonsum bei Erwachsenen nicht mehr mit Strafe bedroht sein.

Joe Wein


Anmerkung: Diesen Brief (mit angepassem Artikeltitel) habe ich an das Lëtzebuerger Journal (journal@logic.lu), das Luxemburger Wort (wort@wort.lu) und das Tageblatt (redaktion@tageblatt.lu) geschrieben. Im Tageblatt wurde er am 12.10.2001 zusammen mit einem anderen positiven Brief abgedruckt. Ausserdem erreichte uns folgender Brief zum Thema:
land@land.lu Leserbrief zu "Sanfte Drogen legalisieren"
redaktion@tageblatt.lu Leserbrief zu "Depenalisierung leichter Drogen"
journal@logic.lu Leserbrief
zeiluvol@pt.lu Leserbrief
woxx@woxx.lu Leserbrief

Keine negativen Erfahrungen in Holland

Der Vorstoß der DP und der CSV Cannabis zu entkriminalisieren ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nachdem die Holland diesen Schritt schon 1976 vorgeführt hatte, folgen nun immer mehr Staaten wie die Schweiz oder Belgien diesem Beispiel.

Die von manchen Seiten befürchteten Horrorszenerien blieben aus. Der Konsum von Cannabis ist in keinem der Länder sprunghaft angestiegen, im Falle von Holland befindet er sich auf einem sehr niedrigen Niveau und es gab auch keine anderen negativen Effekte.

Durch die Entkriminalisierung werden zudem auch Polizei und Justiz entlastet, weil sie sich nicht mehr mit Jugendlichen, die mit wenigen Gramm Cannabis erwischt werden, beschäftigen muß.

Eigentlich ist die Entkriminalisierung von Cannabis eine längst überfällige Handlung und die Stimmen, die in Europa für diesen Schritt sprechen weder immer lauter. Zulange haben Lügen und Halbwahrheiten eine vernünftige und glaubwürdige Drogenpolitik verhindert. Es gibt noch immer Politiker, die behaupten Cannabis sei ein Teufelskraut, eine Einstiegsdroge, die schwer abhängig machen würde, obwohl diese Mythen aus den 50er Jahren schon mehrfach in international anerkannten Studien widerlegt wurden. Cannabis ist eine Droge, welche man mißbrauchen kann, wie Zigaretten oder Alkohol auch, nur mit dem Unterschied, daß sie noch illegal ist. Zudem wurde in eine Vielzahl wissenschaftlicher Gutachten darauf hingewiesen, daß Cannabis weniger gesundheitsschädlich ist als die Gesellschaftsdroge Alkohol.

Ich hoffe, daß Luxemburg sich für eine fortschrittliche Drogenpolitik entscheidet und damit auch anderen europäischen Staaten vorführt, daß Verfolgung und Bestrafung von Cannabiskonsumenten nicht der richtige Weg ist.


Passauer Neue Presse

LESERBRIEF zu "So schützt man Kinder vor Drogen", 9.10.2001

Ein Zollbeamter wie Herr Steininger muss kein Suchtexperte sein. Seine These, Cannabis sei eine "Einstiegsdroge", wird von Experten schon seit 20 Jahren abgelehnt. Tatsache ist, dass die grosse Mehrheit der Cannabiskonsumenten (95-98 Prozent) nicht bei Heroin landen. Andersherum haben Heroinabhängige meist zuerst in jungen Jahren Erfahrungen mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin gesammelt, die aber kaum jemand "Einstiegsdrogen" nennt.

Die hohe Zahl der Drogentoten, die von Herrn Klinger angesprochen wurde, ist in Wirklichkeit noch höher, wenn man die rund 100 000 Tabakstoten und 40 000 Alkoholtoten pro Jahr in Deutschland nicht ignoriert. Auch sollte es zu denken geben, dass die Sterblichkeit im Zusammenhang mit Heroin und anderen harten Drogen in Deutschland und Österreich laut Zahlen der europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) um etwa das achtfache höher ist als in den Niederlanden. Die Millionenstadt München zählte voriges Jahr mehr Drogentote als das Land der Tulpen und Coffeeshops mit seinen 16 Millionen Einwohnern. Repression vergrössert die Zahl der Drogentoten, z.B. durch Selbstmorde aus Verzweiflung.

Die pragmatischen Niederländer setzen nicht auf ideologisch korrekte Massnahmen sondern auf Wege die Erfolge bringen. Die Märktetrennung durch tolerierten Verkauf von Cannabis in staatlich kontrollierten Coffeeshops hat sich bewährt. Damit kommen Cannabisprobierer gar nicht erst mit dem Schwarzmarkt in Berührung, wo auch harte Drogen angeboten werden. Auch die Schweiz will dieses erfolgreiche Modell übernehmen. Wann folgen Deutschland und Österreich?

Joe Wein


Anmerkung: Auf diesen Brief erhielt ich eine Rückfrage der Redaktion, wahrscheinlich zur Verifizierung des Absenders. Ich gehe deshalb davon aus, dass er abgedruckt wird.


Bild der Wissenschaft

LESERBRIEF zu "Kann Marihuana bei Kokainsucht helfen?", 8.10.2001

Vier Jahre ist es her, dass Experimente mit Ratten die sich Cannabinoide gespritzt hatten, als Beleg dafür dargestellt wurden, dass Cannabis doch süchtig machen könne. Kaum jemand erfuhr damals jedoch, dass die Ratten erst mit Kokain "geübt" hatten, wie z.B. auf der Website des National Institute on Drug Abuse (NIDA) nachzulesen war. Die Ratten befanden sich also zum Zeitpunkt der Untersuchung im Kokainentzug. Diese neuere Studie wirft ein völlig neues Licht auf jene älteren Ergebnisse. Wenn Cannabis in Wirklichkeit keine Einstiegsdroge sondern eine Ausstiegsdroge aus der Abhängigkeit von harten Droge ist, dann werden sich jetzt Politiker und andere Verantwortliche mit der Frage befassen müssen, ob nicht eine repressive Cannabispolitik letztlich zu mehr Abhängigen bzw. Rückfälligen bei harten Drogen führen. Laut Zahlen der europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) liegt die Sterblichkeit im Zusammenhang mit Heroin und anderen harten Drogen in Deutschland und Österreich um etwa das achtfache höher ist als in den Niederlanden, wo Cannabis seit 1976 toleriert wird. Eine Cannabisentkriminalisierung in Deutschland ist nach Meinung zahlreicher Experten längst überfällig.

Joe Wein


Schwarzwälder Bote

LESERBRIEF zu "Fahnder verhaften mutmaßlichen Dealer", 7.10.2001

Die Verfolgung von Händlern von Cannabis, einer Substanz die weniger schädlich ist als die legalen Drogen Alkohol und Nikotin, ist eine Verschwendung von knappen Steuergeldern. Nicht nur, dass Haft für Cannabishändler uns Steuerzahler über DM 50 000 pro Person pro Jahr kostet. Repression vermindert auch den Konsum von Cannabis nicht: Eine Studie für das Bundesgesundheitsministerium zeigte 1997, dass 3 Prozent der Westdeutschen regelmässige Cannabiskonsumenten waren, im Vergleich zu nur 2,5 Prozent in den Niederlanden, wo seit einem Vierteljahrhundert der Besitz von Cannabis und der Verkauf geringer Mengen nicht mehr verfolgt wird. Trotz Verbot hatten im Jahr 2000 bereits 40 Prozent aller männlichen Westdeutschen zwischen 18 und 24 Cannabiserfahrung. So untergräbt das Verbot nur die Glaubwürdigkeit des Staates. Statt in einem unkontrollierten Schwarzmarkt sollte der Handel in staatlich kontrollierten Läden erfolgen, besteuert und mit Alterskontrollen, wie nun auch in der Schweiz geplant. Die amerikanische Alkoholprohibition hat bewiesen, dass ein undurchsetzbares Verbot weit schlimmer ist als legaler Handel.

Joe Wein


Tagesspiegel

LESERBRIEF zu "Wolfgang Wieland - Grüße vom linken Anwaltsverein", 18.7.2001

Im Jahre 1785 erging in Paderborn ein Kaffeeverbot. Statt auf die Droge Koffein zu verzichten, protestierte das gemeine Volk mit einem großen öffentlichen Kaffeetrinken. Das Verbot fiel. Heute kann man über jene Zeit nur noch den Kopf schütteln. Wird man in ein paar Jahren ähnlich auf das Cannabisverbot zurückblicken? Ein teurer Zaun um den Volkspark Hasenheide, so er denn überhaupt eine Wirkung hat, wird den öffentlichen Handel nur an einem anderen Ort zum Ärgernis machen. Was dann? Ein geordneter Cannabisverkauf in Coffeeshops, wie von Justizsenator Wolfgang Wieland vorgeschlagen, ist auf Dauer die einzige Lösung. Seit Jahren ist Cannabis die drittmeist konsumierte Droge in Deutschland, nach Alkohol und Nikotin. Jeder fünfte Erwachsene hat es bereits probiert. Das Verbot und eine jährlich sechsstellige Zahl von Anzeigen haben das nicht verhindern können. In den Niederlanden, wo der Verkauf von Cannabis in Coffeeshops toleriert wird, sind 2,5 % der Bevölkerung regelmässige Cannabiskonsumenten. In Deutschland dagegen sind es laut Bundesgesundheitsministerium 3,3 % der Bevölkerung. Das Verbot hat also keine konsumminimierende Wirkung, sondern verursacht nur Kosten und Probleme. Eine Legalisierung würde die Besteuerung und effektive staatliche Kontrolle des Handels erlauben, wie z.B. Alterskontrollen bei der Abgabe. Wenn jetzt sogar die Schweiz Cannabis legalisieren will, warum wird dann in Berlin weiterhin Katz und Maus gespielt?

Joe Wein


Salzburger Nachrichten

LESERBRIEF zu "Rund 30 Prozent mehr Drogentote", 18.07.2001

227 Drogentote - genau soviele wie voriges Jahr in Österreich gab es auch in den Niederlanden, allerdings in den vier Jahren von 1995 bis 1998 zusammengenommen und mit der doppelten Einwohnerzahl! So steht es im Jahresbericht 2000 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht der Europäischen Union. Die achtmal niedrigere Sterblichkeit im Land der Coffeeshops ist kein Zufall - seit 1976 trennt die Regierung dort bewusst zwischen Cannabis, das toleriert wird, und harten Drogen. Ganz anders die VP und FP, die alle illegalen Drogen über einen Kamm scheren. Wer in den Niederlanden Haschisch oder Marihuana probieren will, weiche Drogen die weniger gefährlich sind als Alkohol und Nikotin, der kann das tun ohne gleich bei einem Dealer einkaufen zu müssen der auch härtere Sachen im Angebot hat. Die repressive Linie von Innenminister Strasser ist kaum geeignet, die Situation zu verbessern. Würde tatsächlich genug Heroin beschlagnahmt um das Angebot zu verknappen, dann würden die steigenden Preise einerseits die Gewinnspannen der Drogenmafia anschwellen lassen. Andererseits würde die Verknappung auch zu mehr Streckmitteln im Strassenheroin und zu mehr Mischkonsum mit Alkohol und Medikamenten führen, der Todesursache Nummer 1 bei Heroin. Die Erfahrungen aus der Schweiz, Deutschland und den Niederlanden zeigen, dass niedrigschwellige Hilfsangebote, insbesondere Druckräume, Methadon- und Originalstoffabgabe sowie eine ideologiefreie Politik zu Cannabis der beste Weg sind, Leben zu retten und Schäden zu vermeiden.

Joe Wein


Die Welt

LESERBRIEF zu Ortheils Taschenbücher (23.6.2001)

Aufklärung über Drogen ist wichtig, aber wir können unsere Jugend nicht dadurch schützen, dass wir ihr die Unwahrheit erzählen. Junge Menschen die sich über die Risiken von Cannabis informieren wollen verdienen ehrliche Antworten. Das Buch "Hasch - Zerstörung einer Legende" der "Readers Digest"-Autorin Peggy Mann ist leider keine gute Empfehlung (Hanns-Josef Ortheil: "Altes für Junges", 23.06.). Seine Quellenauswahl ist einseitig und veraltet. Es beruft sich fast ausschliesslich auf diskreditierte Quellen. Aktuelle Studien kommen zu ganz anderen Ergebnissen, wie etwa eine Studie für Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) im Jahre 1997: "Zusammenfassend ist festzuhalten daß die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."

Das bereits 1985 erschienene Werk von Frau Mann beruft sich auf Studien die mittlerweile schon älter sind als die Leser, denen Herr Ortheil dieses Buch empfielt. Auch vor 20 Jahren waren die zitierten Studien schon sehr umstritten. Der oft zitierte Dr Nahas ist wegen seiner unsauberen Arbeitsweise heute wissenschaftlich völlig diskreditiert. Bereits vor 25 Jahren wurden Dr Nahas alle Forschungsmittel der amerikanischen Regierung gesperrt. Ergebnisse seiner Studie zu angeblichen Immunschäden konnten von Kollegen nie reproduziert werden. Im Jahre 1994 kritisierten australische Wissenschaftler in einem Artikel in der Fachzeitschrift "Drug and Alcohol Review", dass von 35 Zitaten in einem Artikel von Dr Nahas insgesamt 28 von ihm falsch wiedergegeben worden waren.

Frau Manns Buch kann heute nicht mehr guten Gewissens empfohlen werden. Ein wirklich empfehlenswertes Werk wäre "Auswirkungen des Cannabiskonsums" von Dr. Dieter Kleiber und Dr. Karl-Artur Kovar, das als Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministers entstand.

Joe Wein


Augsburger Allgemeine

LESERBRIEF zu 'Bei Großpartys Drogen "im Griff"' (30.5.2001)

Prävention gegen Drogenmissbrauch braucht glaubwürdige Vorbilder, wie der Jugendschutzbeauftragte des Landkreises, Herr Hubert Langer, beim Infoabend der CSU-Ortsgruppe Zusmarshausen feststellte. Ohne Glaubwürdigkeit geht gar nicht. Dass 5,8 Prozent der Erwachsenen in Deutschland voriges Jahr Cannabis konsumierten (Bayern: ca. 400.000) und jeder vierte jüngere Erwachsene Erfahrung damit hat, beweist aber, dass die Glaubwürdigkeit des Staates bereits weithin in Frage gestellt wird!

Das Bundesverfassungsgericht erkannte schon 1994 an, "daß der Mißbrauch von Alkohol Gefahren sowohl für den Einzelnen wie auch die Gemeinschaft mit sich bringt, die denen des Konsums von Cannabisprodukten gleichkommen oder sie sogar übertreffen." Das Suchtpotenzial von Cannabis sei "sehr gering". Die grosse Mehrheit der Konsumenten sind nicht abhängig. Eine "Einstiegsdroge" ist Cannabis laut Experten auch nicht. Solange die Droge Alkohol legal ist, kann deshalb ein Verbot der weniger riskanten Droge Cannabis nur die staatliche Glaubwürdigkeit untergraben. Wer Cannabis verteufelt, verharmlost damit ungewollt Heroin und Kokain.

Das Cannabisverbot verfehlt seit Jahren seinen Zweck. Offizielle Studien zeigen, dass regelmässiger Cannabiskonsum in Deutschland sogar weiter verbreitet ist als in den Niederlanden, wo Verkauf und Besitz geringer Cannabismengen seit Jahrzehnten straffrei sind. Strafverfolgung kostet knappe Steuergelder, die dann für Aufklärung und Jugendprogramme fehlen. 1999 standen bezüglich Cannabis 2.623 Besuchen bei Drogenberatungen 118.793 Ermittlungsverfahren durch die Polizei gegenüber (über eine halbe Million Verfahren in 5 Jahren). Das zeigt, dass das Verbot Probleme nicht verhindert, sondern nur vervielfacht. Eine Straffreistellung von Cannabis, wie auch in der Schweiz geplant, ist deshalb vernünftiger als die Fortsetzung der gescheiterten Verbotspolitik.

Joe Wein


Oberbergische Volks-Zeitung

LESERBRIEF zu "Drogen-Aktion der JuLis war nur ein Joke", 28.5.2001

Die Aktion der Jungen Liberalen in der Gummersbacher Fußgängerzone weist auf einen Widerspruch hin. Hätten die Jungen Liberalen wirklich Cannabis konsumiert, dann wären sie bestraft worden. Weil es sich aber "nur" um Tabak handelte, gab es keine juristischen Folgen. Dabei ist Cannabis nach Ansicht von Experten weniger schädlich als Nikotin und Alkohol, die in Deutschland pro Jahr insgesamt etwa 140.000 Menschen das Leben kosten. Wo sind die Cannabistoten? Realität und Gesetz stehen hier Kopf. Wirksame Prävention wird erst mit einer glaubwürdigen Politik bezüglich Alkohol, Nikotin und Cannabis möglich werden.

Ein Cannabisverbot selbst für Erwachsene macht seinen Konsum für Jugendliche als Akt der Rebellion interessant. Das erklärt vielleicht, warum es in Deutschland prozentual mehr regelmässige Cannabiskonsumenten gibt als in den Niederlanden, wo Cannabisbesitz schon seit einem Vierteljahrhundert straffrei ist.

Ermittlungsverfahren und Strafen schaden Menschen, ohne Schäden durch Missbrauch zu verhindern. Allein in den letzten fünf Jahren wurde in Deutschland gegen mehr als eine halbe Million Menschen wegen Cannabis ermittelt, mit immensen Kosten für den Steuerzahler. Die Niederlande und die Schweiz zeigen, dass es auch anders geht. Cannabis gehört entkriminalisiert, der Handel reguliert und besteuert und die Steuereinnahmen für Prävention und Therapie verwendet.

Joe Wein


Anmerkung: Dieser Leserbrief wurde von der Oberbergische Volks-Zeitung abgedruckt und ich bekam einen sehr freundlichen Brief von einem Mitglied der Jungen Liberalen im Oberbergischen Kreis (http://www.julis-oberberg.de. Auch eine Vorlage des Flugblatts das verteilt worden war, lag bei.


Schweriner Volkszeitung

LESERBRIEF zu "Straffreiheit bei kleinen Mengen an Cannabis", 17.5.2001

Die Mecklenburger CDU fordert mit ihrem Festhalten an Bestrafung für Cannabis eine Fortsetzung einer gescheiterten Politik. Laut wissenschaftlicher Studien konsumierten 1997 in Westdeutschland 3,0 Prozent der Bevölkerung Cannabis. In den Niederlanden, wo Cannabis straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es jedoch nur 2,5 Prozent! Steigt der Konsum von Cannabis eigentlich trotz oder wegen einer sechsstelligen Zahl von Ermittlungsverfahren pro Jahr? Im Jahr 2000 lag der Cannabiskonsum im Osten schon höher als noch 1997 im Westen. Zwischen 18 und 59 haben 9 Millionen Menschen in Deutschland Cannabiserfahrung. Ohne legale Quelle für Erwachsene erwächst daraus ein unkontrollierbarer Schwarzmarkt ohne Besteuerung oder Altersgrenzen.

1999 wurden vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren wegen Cannabis eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis eine Drogenberatung aufsuchten. Das zeigt, dass Strafverfolgung bestehende Probleme nicht löst sondern nur ein Vielfaches an zusätzlichen Problemen verursacht.

Alkohol mit 42000 Toten pro Jahr ist legal. Cannabis, ohne auch nur einen einzigen Überdosistoten, ist verboten. Dieses Widerspruch beraubt staatliche Drogenprävention ihrer Glaubwürdigkeit.

Eine Entkriminalisierung, wie in der Schweiz geplant, wäre deshalb auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft. Joe Wein


Die Welt

LESERBRIEF zu "Heftige CDU-Kritik an Schweriner Drogenpolitik" vom 17.05.2001

Die Mecklenburger CDU fordert mit ihrem Festhalten an Bestrafung für Cannabis eine Fortsetzung einer gescheiterten Politik. Laut wissenschaftlicher Studien konsumierten 1997 in Westdeutschland 3,0 Prozent der Bevölkerung Cannabis. In den Niederlanden, wo Cannabis straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es jedoch nur 2,5 Prozent! Steigt der Konsum von Cannabis eigentlich trotz oder wegen einer sechsstellige Zahl von Ermittlungsverfahren pro Jahr? Im Jahr 2000 lag der Cannabiskonsum im Osten schon höher als noch 1997 im Westen. Zwischen 18 und 59 haben 9 Millionen Menschen in Deutschland Cannabiserfahrung. Ohne legale Quelle für Erwachsene erwächst daraus ein unkontrollierbarer Schwarzmarkt ohne Besteuerung oder Altersgrenzen.

1999 wurden vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren wegen Cannabis eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis eine Drogenberatung aufsuchten. Das zeigt, dass Strafverfolgung bestehende Probleme nicht löst sondern nur ein Vielfaches an zusätzlichen Problemen verursacht.

Alkohol mit 42000 Toten pro Jahr ist legal. Cannabis, ohne auch nur einen einzigen Überdosistoten, ist verboten. Dieses Widerspruch beraubt staatliche Drogenprävention ihrer Glaubwürdigkeit.

Eine Entkriminalisierung, wie in der Schweiz geplant, wäre deshalb auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft.

Joe Wein


Darmstädter Echo

Leserbrief zu "Haschischhändler missachtet Rauchzeichen" (17.5.2001)

Das Verbot von Cannabis schadet uns allen. Zwei Jahre Haft für einen Angehörigen einer "harmlosen Hippie-Aussteigergeneration", wie berichtet, werden uns Steuerzahler einen sechsstelligen Betrag kosten. Laut wissenschaftlicher Studien konsumierten 1997 in Westdeutschland 3,0 Prozent der Bevölkerung Cannabis. In den Niederlanden, wo Cannabis straffrei in Coffeeshops erhältlich ist, waren es jedoch nur 2,5 Prozent! Jeder dritte Deutsche zwischen 18 und 24 hat inzwischen Cannabiserfahrung, insgesamt 9 Millionen zwischen 18 und 59. Ohne legale Quelle für Erwachsene erwächst daraus ein Schwarzmarkt ohne Besteuerung oder Altersgrenzen. 1999 wurden vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren wegen Cannabis eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis eine Drogenberatung aufsuchten. Das zeigt, dass Strafverfolgung bestehende Probleme nicht löst sondern nur ein Vielfaches an zusätzlichen Problemen verursacht. Alkohol mit 42000 Toten pro Jahr ist legal. Cannabis, ohne auch nur einen einzigen Überdosistoten, ist verboten. Dieses Widerspruch beraubt staatliche Drogenprävention ihrer Glaubwürdigkeit. Eine Entkriminalisierung wie in der Schweiz geplant wäre deshalb auch in Deutschland ein Gebot der Vernunft.

Joe Wein


Anmerkung: Dieser Leserbrief wurde abgedruckt und ich bekam einen zustimmenden Brief von einem Leser der Zeitung der sich über diesen Brief gefreut hatte.


Fränkischer Tag

LESERBRIEF zu '"Kifferrunden" mit Freundin', 15.5.2001

Da steht ein junger Mann vor Gericht, nur weil er mit seiner Freundin Cannabis geraucht hat, eine Substanz also, die weniger schädlich ist als Alkohol oder Tabak. Die Rechnung für zahllose Arbeitsstunden für Polizei, Staatsanwälte, Richter und Bewährungshelfer für die nächsten zwei Jahre geht an uns Steuerzahler. Warum eigentlich? Es wird Zeit, der Wahrheit ins Auge zu sehen: Jeder vierte Deutsche unter 40 hat Cannabiserfahrung. Strafverfolgung für Cannabis hat keine konsumbeschränkende Wirkung. Laut wissenschaftlicher Studien konsumierten 1997 in Westdeutschland 3,0 Prozent der Bevölkerung Cannabis, aber nur 2,5 Prozent in den Niederlanden, wo Cannabis seit mittlerweile 25 Jahren straffrei ist. In Deutschland fördert das Verbot nur einen unbesteuerten Schwarzmarkt ohne Alterskontrollen. Die rechtliche Gleichsetzung von Cannabis mit Heroin macht die staatliche Drogenprävention unglaubwürdig. Ausserdem wurden 1999 vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren wegen Cannabis eröffnet als im selben Jahr Personen wegen Cannabis als Hauptgrund eine Drogenberatung aufsuchten. Das zeigt, dass Strafverfolgung hier ein Vielfaches an zusätzlichen Problemen verursacht ohne bestehende Probleme zu lösen. Eine Entkriminalisierung wie in der Schweiz wäre deshalb auch in Deutschland sinnvoll.

Joe Wein


Franfurter Rundschau

LESERBRIEF zu "Beim Rauschgiftkonsum gehen viele Jugendliche ein hohes Risiko ein" vom 27.4.2001

Der vor wenigen Tagen vorgestellte Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung ist ein weiteres Indiz für die Sinnlosigkeit von Strafandrohung gegen Cannabiskonsumenten. Trotz Verbot hatten voriges Jahr bereits 9 Millionen Menschen in Deutschland Cannabis probiert, um die Hälfte mehr als drei Jahre vorher. Gleichzeitig hat sich der Konsum im Osten mehr als verdoppelt. Das Verbot verhindert den Konsum nicht sondern führt nur zu einem unbesteuerten Schwarzmarkt ohne Alterkontrollen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Schweizer Parlaments kam schon vor zwei Jahren zum Schluss, "dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht." Laut wissenschaftlicher Studien konsumierten 1997 in Westdeutschland 3,0 Prozent der Bevölkerung Cannabis, aber nur 2,5 Prozent in den Niederlanden, wo Cannabis schon seit 25 Jahren straffrei ist. Cannabis ist zwar nicht völlig harmlos, aber doch weniger schädlich als Alkohol und Nikotin, die beide legal sind. Seine rechtliche Gleichstellung mit Heroin macht deshalb nur die Drogenprävention unglaubwürdig. 118.793 Ermittlungsverfahren wegen Cannabis laut Bundeskriminalamt brachten 1999 etwa vierzigmal mehr Menschen in Schwierigkeiten als im selben Jahr wegen Cannabis als Hauptgrund eine Drogenberatung aufsuchten. Verfolgung löst die Probleme nicht, sondern verursacht zusätzliche Probleme. Die Schweiz handelt deshalb nur konsequent wenn sie demnächst Cannabis straffrei stellen wird. Dieser Schritt wäre auch in Deutschland sinnvoll.

Joe Wein


Focus Online

LESERBRIEF zu "Keine Cannabis-Freigabe", 26.4.2001

Der aktuelle Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung ist ein weiteres Indiz für die Sinnlosigkeit von Strafandrohung gegen Cannabiskonsumenten: 9 Millionen Cannabisprobierer, um die Hälfte mehr als drei Jahre vorher. Das Verbot verhindert also den Konsum nicht sondern führt nur zu einem unbesteuerten Schwarzmarkt ohne Alterkontrollen. Laut wissenschaftlicher Studien konsumierten 1997 in Westdeutschland 3,0 Prozent der Bevölkerung Cannabis, aber nur 2,5 Prozent in den Niederlanden, wo Cannabis schon seit 25 Jahren straffrei ist. Cannabis ist weniger schädlich als Alkohol und Nikotin, die beide legal sind. Seine rechtliche Gleichstellung mit Heroin macht nur die Drogenprävention unglaubwürdig. Vierzigmal mehr Ermittlungsverfahren wegen Cannabis als 1999 wegen Cannabis als Hauptgrund eine Drogenberatung aufsuchten zeigen, dass Verfolgung die Probleme nicht löst, sondern nur zusätzliche Probleme verursacht. Eine Entkriminalisierung wie in der Schweiz wäre deshalb auch in Deutschland sinnvoll.

Joe Wein


Thüringische Landeszeitung

LESERBRIEF zu "Die Szene wächst", 17.04.2001

Das Cannabisverbot hat keine mässigende Wirkung auf den Konsum, wie der erwähnte Anstieg der Ermittlungsverfahren auf das 160fache seit 1991 und die Zunahme um 15 Prozent allein im Vorjahr zeigen. Nicht nur, daß das Gesetz Probleme mit Cannabis nicht verhindern kann, es verursacht auch erhebliche zusätzliche Probleme. Deshalb sollten Canabisbesitz zum Eigenkonsum und die Abgabe an Erwachsene straffrei gestellt werden, wie in der Schweiz geplant und in den Niederlanden seit 25 Jahren bewährt. Eine Studie der Schweizer Suchthilfeorganisation SFA belegt die Sinnlosigkeit der Strafverfolgung. Sie fand im Februar, daß in der repressiven Westschweiz Cannabiskonsum sogar weiter verbreitet ist (39 Prozent Lebenszeitprävalenz bei Männern 15-74) als in der toleranteren Ost- (32 Prozent) und Südostschweiz (28 Prozent). Cannabis ist nicht schädlicher als Alkohol und Nikotin. Es wird überwiegend maßvoll gebraucht. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 1994, daß sein Abhängigkeitspotenzial von Experten als "sehr gering" eingeschätzt wird und daß es keine "Einstiegsdroge" ist. Dennoch droht laut Gesetz selbst für den Besitz zum eigenen Konsum eine Strafe von bis zu 5 Jahren. Laut den Zahlen des Bundeskriminalamts bekamen 1999 etwa 40mal mehr Menschen nur mit Cannabis Probleme mit der Staatsanwaltschaft als laut Sucht- und Drogenbericht des Bundesgesundheitsministeriums wegen Cannabis als Hauptgrund eine Drogenberatungsstelle aufsuchten. Die Niederlande und die Schweiz zeigen, daß es auch ohne Kriminalisierung geht.

Joe Wein


Rhein-Neckar-Zeitung

LESERBRIEF zu "Kiloweise Haschisch in unauffälligen Sporttaschen", 12.04.2001

Das Cannabisverbot ist gescheitert. Selbst die Beschlagnahmung von 66 kg Haschisch in Mannheim ist kein wirklicher Erfolg. Der Zoll schätzt dass die 15 bis 20 Tonnen Cannabisprodukte, die pro Jahr beschlagnahmt werden, nur etwa 5-10 Prozent des Schwarzmarktumsatzes darstellen. 2,4 Millionen Cannabiskonsumenten gibt es in Deutschland. Das Verbot verhindert den Konsum nicht. Rein statistisch verbrauchen 9600 Cannabiskonsumenten unter 320.000 Mannheimern jährlich mindestens 600 kg Cannabis. Wäre der Handel legal dann könnte der Staat alljährlich in dieser Stadt mehrere Millionen DM an Steuern einnehmen, beim Verkauf das Alter der Kunden kontrollieren und beträchtliche Kosten für Polizei und Justiz sparen. Stattdessen bereichern sich wie berichtet Kriminelle, sogar mit Schusswaffen. Jugendschutz gibt es im Schwarzmarkt nicht. Dem Steuerzahler bleiben nur Kosten. In den Niederlanden, wo Cannabis seit 1976 straffrei ist, zahlen Coffeeshops Steuern und prozentual mehr Konsumenten gibt es auch nicht. Cannabis ist weniger schädlich als Alkohol und Nikotin, die legal sind und besteuert werden. Deshalb will sogar die Schweiz jetzt dem niederländischen Vorbild folgen und den Besitz der "weichen Droge" Cannabis straffrei stellen. Wann folgt Deutschland?

Joe Wein


Braunschweiger Zeitung

LESERBRIEF zu "Moderner Spaß oder Einstiegsdroge?", 11.4.2001

Dass der Kripochef von Peine Cannabis als "Einstiegsdroge" bezeichnet, zeigt dass er aktuelle Expertenaussagen nicht kennt. "Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar," fand z.B. eine Studie für Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) schon 1998. Fast alle Heroinkonsumenten haben vorher auch Alkohol und Nikotin konsumiert, ohne dass diese legalen Drogen als "Einstiegsdrogen" verdammt würden. Eine Repräsentativumfrage für das Bundesgesundheitsministerium ergab 1997 zudem, dass trotz Strafandrohung 3,0 Prozent der Westdeutschen regelmässig Cannabis konsumieren. In den Niederlanden sind es nach einem Vierteljahrhundert Cannabisentkriminalisierung 2,5 Prozent! Eine konsumvermindernde Wirkung des Verbots ist nicht ersichtlich, verschlingt Strafverfolgung doch knappe öffentliche Mittel, die dann für Prävention nicht zur Verfügung stehen. Seit der Karlsruher Cannabisentscheidung vor sieben Jahren wurden rund eine halbe Million Ermittlungsverfahren wegen Cannabis eröffnet, zu Milliardenkosten für uns Steuerzahler. Wäre es da nicht vernünftiger, der Staat würde wie die Niederlande und künftig die Schweiz den Cannabisbesitz straffrei stellen, den Verkauf an Erwachsene besteuern und daraus bessere Aufklärung und Jugendschutzmassnahmen finanzieren?

Joe Wein


Westfälische Rundschau

LESERBRIEF zu "Hasch-Freunde kassierten harte Strafen" (10.4.2001)

Cannabis sollte wieder straffrei sein. Selbst der Präsident der Berliner Ärztekammer, Dr Günther Jonitz, hat inzwischen eine Entkriminalisierung gefordert. In den Niederlanden ist sie seit 25 Jahren erprobt und in der Schweiz nun geplant.

Die Ansicht, Cannabis sei eine "Einstiegsdroge", wie im Artikel behauptet, wird von Experten "überwiegend abgelehnt". So stellte es das Bundesverfassungsgericht schon vor über sieben Jahren fest. Solange die nach Ansicht von Gesundheitsexperten schädlicheren Drogen Alkohol und Nikotin legal sind, überzeugt die Strafandrohung des Gesetzes kaum. Es hat keine konsumminimierende Wirkung, wie die nicht höhere Verbreitung in den Niederlanden zeigt.

Gefängnis für Cannabis ist eine Verschwendung von Steuergeldern und Menschenleben. Neun Monate Haft für Paul M. kosten uns Steuerzahler über DM 40.000,-. Vielleicht wird ein anderer Straftäter vorzeitig entlassen, um in den überfüllten Gefängnissen Platz für Paul M. zu schaffen. Macht uns das sicherer?

Das Cannabisverbot richtet mehr Schaden an als es Nutzen bringt. Wann wählt die Regierung endlich den Weg der Vernunft?

Joe Wein


Sindelfinger Böblinger Zeitung

LESERBRIEF zu "Regierung warnt vor Haschisch-Freigabe in der Schweiz" (2.4.)

Das Cannabisverbot schafft weit mehr Probleme als der Konsum von Cannabis selbst: Im Jahre 1999 zählte das Bundeskriminalamt über 32 mal soviele Ermittlungsverfahren wegen Cannabisbesitz als das Bundesgesundheitsministerium Besuche bei Drogenberatungen bei denen es in erster Linie um Cannabis ging. Es ist nicht sinnvoll, dass ein Gesetz viele neue Probleme schafft ohne die alten Probleme zu lösen. Es ist sinnvoller, knappe Mittel für Aufklärung auszugeben als für Anzeigen und Strafverfahren.

Bevor Sozialminister Repnik sich bei der Schweizer Regierung über deren Reformpläne beschwert, sollte er sich einmal mit den Fakten vertraut machen: 1997 verwendeten nach einer Studie für das Bundesgesundheitsministerium 3,0 Prozent der Westdeutschen regelmässig Cannabis. Im selben Jahr waren es in den Niederlanden, wo Cannabis seit 1976 strafbefreit ist, 2,5 Prozent! Ähnliche Zahlen über die Wirkungslosigkeit des Verbots liegen aus vielen anderen Ländern vor.

Cannabis ist weniger schädlich als Alkohol und Nikotin, zwei Drogen also, die auch im Weinland Baden-Württemberg legal sind. Die Strafbefreiung der Cannabiskonsumenten ist eine vernünftige Konsequenz aus der Erkenntnis, dass Strafverfolgung ihnen und der Allgemeinheit mehr schadet als nützt. Im Übrigen unterstützen auch Herrn Repniks christdemokratische Parteikollegen von der Schweizer CVP die geplante Entkriminalisierung.

JOE WEIN


Stuttgarter Zeitung

LESERBRIEF zu "Das Doping beginnt heute schon in der Schule" (2.4.2001)

Wie soll die "gleich gerichtete Politik gegen Haschisch, Nikotin und Alkohol," die Frau Caspers-Merk im Interview fordert, möglich sein, wenn die am wenigsten schädliche dieser drei Drogen mit Gefängnis bedroht ist während die anderen beiden Drogen legal sind? Mit der unangemessenen Einstufung von Cannabis schafft sich der Staat ein Glaubwürdigkeitsproblem bei der Jugend, das die Prävention behindert.

Es stimmt auch nicht, dass es dem Schweizer Modell an Aufklärung mangelt. Die soll nämlich nach dem Wunsch der Regierung aufgestockt werden. Das ist vernünftig, denn Aufklärung ist kosteneffektiver als Strafverfolgung. Auch in Deutschland würden allein schon die Mehrwertsteuereinnahmen aus einem tolerierten Cannabisverkauf ausreichen um die bundesweiten Mittel für Drogenprävention zu vervielfachen, ohne finanzielle Mehrbelastung für Nichtkonsumenten. Verlieren würden dabei nur die Schwarzhändler.

Das Cannabisverbot schafft weit mehr Probleme als der Konsum von Cannabis selbst: Im Jahre 1999 zählte das Bundeskriminalamt über 32 mal soviele polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen Cannabisbesitz als das Bundesgesundheitsministerium Besuche bei Drogenberatungen bei denen es in erster Linie um Cannabis ging. Es ist nicht sinnvoll, dass ein Gesetz viele neue Probleme schafft ohne die alten Probleme zu lösen. Es ist sinnvoller, knappe Mittel für Aufklärung auszugeben, als für Anzeigen und Strafverfahren.

JOE WEIN


Donaukurier (Eichstätt)

LESERBRIEF zu "Drogenproblematik darf nicht verharmlost werden", 25.3.2001

Die Eichstätter Polizei berichtete beim Elternabend der Teilhauptschule Schottenau dass die Anzahl der Anzeigen wegen illegalen Drogen (und dabei in erster Linie der weichen Droge Cannabis) seit Jahren am Steigen sind. Diese Tatsache zeigt, dass das Strafrecht hier als Mittel der Kontrolle versagt hat. Cannabiskonsumenten haben keinerlei Schuldbewusstsein. Cannabis ist keine Einstiegsdroge und weniger schädlich als die legalen Drogen Alkohol und Zigaretten. Mit dem unangemessenen Cannabisverbot verspielt der Staat nur die Glaubwürdigkeit, die er zur Prävention bei gefährlicheren Drogen bräuchte.

Auch der internationale Vergleich spricht gegen die Wirksamkeit des Verbotes: 3,0 Prozent der Westdeutschen aber nur 2,5 Prozent der Niederländer greifen regelmässig zu Cannabis. Dabei hagelte es 1999 in Deutschland insgesamt 118.793 Anzeigen wegen Cannabis, während der Besitz und Verkauf geringer Mengen von Cannabis in den Niederlanden bereits seit einem Vierteljahrhundert toleriert wird.

Das Cannabisverbot ist nicht mehr zeitgemäss. Eine Kriminalisierung eines Viertels unserer Jugend ist unsinnig. Cannabisgebrauch und -missbrauch sind ein Thema für die Gesundheitspolitik, nicht das Strafrecht. Die Schweiz will, wie die Niederlande und Belgien, Cannabis entkriminalisieren. Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch Deutschland diesem Weg der Vernunft folgt.

JOE WEIN


Westdeutsche Zeitung

LESERBRIEF zu "Liberale wollen Hasch-Konsum erlauben", 12.3.2001

Das Cannabisverbot hat versagt. Es ist höchste Zeit, dass wir die Konsequenzen daraus ziehen, wie das die Düsseldorfer FDP gefordert hat. Im Jahre 1999 gab es bundesweit 85.668 Anzeigen wegen Besitzes oder Anbaus zum persönlichen Konsum, doppelt soviel als nur sechs Jahre vorher. Laut offiziellen Studien konsumieren 3,0 Prozent der Westdeutschen, aber nur 2,5 Prozent der Niederländer, regelmässig Cannabis. Das Verbot ist de-facto wirkungslos. "Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten ... deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht," urteilte auch vor zwei Jahren eine Untersuchungskommission des Schweizer Parlaments. Die Schweiz will deshalb den Cannabisbesitz in naher Zukunft nicht mehr bestrafen. Auch Deutschland sollte künftig auf glaubwürdige Aufklärung statt auf Kriminialisierung friedlicher Mitmenschen setzten.

JOE WEIN


Mitteldeutsche Zeitung

Leserbrief zu "Drogenkriminalität nimmt zu", 23.2.2001

Auch wenn die SPD in Sachsen-Anhalt meint, es "könne niemand ernsthaft die Legalisierung von Cannabis fordern", der Präsident der Berliner Ärztekammer, Dr Günther Jonitz hat vor wenigen Tagen genau das getan. Auch die renommierte Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) unterstützte am 15.2. eine Cannabisentkriminalisierung. Eine Repräsentativstudie dieses traditionsreichen Suchthilfeverbands fand nämlich, dass das Verbot nicht die gewünschte Wirkung hat: Innerhalb der Schweiz ist der Cannabiskonsum genau dort am weitesten verbreitet, wo die Strafen am höchsten liegen.

Die Kriminalstatistiken zu Drogenvergehen, insbesondere bei Cannabis, holen in den neuen Bundesländern weiterhin auf die westdeutschen Zahlen auf, trotz härterer Strafverfolgung als im Westen. Das zeigt dass eine Kriminalisierung der Konsumenten illegaler Drogen wie Cannabis kein effektives Mittel zur Kontrolle des Konsums ist. In den Niederlanden wurde Cannabis 1976 entkriminalisiert und die Regierung setzt seither auf Aufklärung und Jugendschutzmassnahmen. 1997 waren etwa 3,0 Prozent der Westdeutschen, aber nur 2,5 Prozent der Niederländer regelmässige Cannabiskonsumenten. Das ergaben offizielle Studien beider Länder. In Deutschland kosten weit über 110'000 Cannabis-Anzeigen pro Jahr den Steuerzahler Hunderte von Millionen DM und halten die Polizei von wichtigeren Aufgaben ab. Einnahmen aus einer Cannabisbesteuerung würden es ermöglichen, das knappe Budget für Sucht- und Drogenprävention in allen Bundesländern zu vervielfachen. Stattdessen fliessen diese Gelder heute unversteuert in die Taschen von Kriminellen.

Eine Politik mit guten Absichten aber schlechten Ergebnissen ist schädlich. Der Bundestag sollte baldmöglichst Cannabis entkriminaliseren, wie vor uns bereits die Niederlande, Belgien und demnächst auch die Schweiz.

Joe Wein


Tagesanzeiger (CH)

Leserbrief zu "Schweiz im Visier des UNO-Drogenberichts", 21.2.2001

Kann es sein dass die Bürokraten der UN Drogenbehörde INCB ihre eigenen Verträge nicht lesen? Wie sonst kann das INCB behaupten, eine Legalisierung des Cannabiskonsums verstosse gegen die Einheitskonvention von 1961? Dabei soll ein Verbot des Anbaus, Konsums und Besitzes von Cannabis laut Artikel 2, Absatz 5 der Konvention ausdrücklich nur dann erlassen werden, wenn nach Meinung des Unterzeichnerstaats "die vorherrschenden Bedingungen ... es zum geeignetsten Mittel zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Wohlfahrt machen."

Die vergangene Woche veröffentlichte repräsentative Studie der Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme hat gezeigt, dass diese Bedingung keinesfalls erfüllt ist. So hat sich die deutlich härtere Gangart gegen Cannabiskonsumenten in der französischen Schweiz laut der Studie nicht ausgezahlt. Im Gegenteil: In der Romandie haben 39 Prozent der 15- bis 74jährigen Männer Cannabiserfahrung, in der cannabistoleranteren Deutschschweiz nur 32 Prozent und im Tessin 28 Prozent. Ausserdem berichtet ein höherer Prozentsatz der Westschweizer Cannabiskonsumenten über psychische, physische und soziale Probleme im Zusammenhang mit Cannabis als unter den Konsumenten in der Deutschschweiz oder im Tessin.

Repression ist daher kein geeignetes Mittel, um Probleme im Zusammenhang mit Cannabis zu reduzieren. Damit gibt es keinen vernünftigen und auch keinen juristischen Grund für eine Beibehaltung des Verbots. Cannabis gehört legalisiert, auch wenn einige UN-Bürokraten deshalb um ihre Posten fürchten.

Joe Wein


Anmerkung:
Dieser Leserbrief wurde am 02.03.2001 abgedruckt. Der Verlag schickte mir sogar ein Belegexemplar per Luftpost. Der Tagesanzeiger ist eine der grössten deutschsprachigen Zeitungen der Schweiz.


Nordbayrische Nachrichten

LESERBRIEF zu "Kinder früh vor Suchtgefahr bewahren", 19.2.2001

Wer würde bei einem Blinddarmdurchbruch einen Polizisten statt einen Arzt zu Rate ziehen? Ich frage mich nur, warum das regelmässig beim Thema Drogen anders ist. Beim Drogenabend von SPD und Kirche in Plech ("Kinder früh vor Suchtgefahr bewahren", 19.2.2001) nannte ein Kripobeamter Zahlen zum Suchtrisiko verschiedener Drogen, einschliesslich Alkohol und Nikotin, die jeder sachlichen Grundlage entbehren. Tatsächlich stufen Experten das Abhängigkeitsrisiko der legalen Drogen Alkohol und Nikotin deutlich höher ein als das von Cannabis, von dem es z.B. keine körperliche Abhängigkeit mit ernsthaften Entzugserscheinungen wie bei Alkohol gibt. Während deutsche Zigarettenraucher laut Statistik mehr als 15 Zigaretten pro Tag konsumieren, sind die überwiegende Mehrheit der Cannabiskonsumenten keine täglichen Konsumenten. Die "Institute of Medicine"-Studie der amerikanischen Regierung zu Cannabis fand denn auch im März 1999 dass der folgende Anteil der Konsumenten folgender Drogen abhängig wird: Nikotin: 32 Prozent. Alkohol: 15 Prozent. Cannabis: 9 Prozent. Eine offizielle deutsche Studie kam für Cannabis auf einen noch geringeren Wert. Bei Alkohol ist laut Suchtbericht des Bundesgesundheitsministeriums die Rate der stationären Therapien bezogen auf die Gesamtzahl der Konsumenten 12mal höher als bei Cannabis. Man muss sich fragen, warum der Gesetzgeber den Gebrauch einer weniger riskanten Droge bestraft aber die Risiken von relativ riskanteren Drogen (Alkohol: 42'000 Tote pro Jahr) sogar noch auf Steuerzahlerkosten verharmlost. Medizinisch gibt es keinen Grund dafür. Das Deutsche Ärzteblatt schrieb am 27.10.2000: "Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden." Der Präsident der Ärztekammer Berlin sprach sich kürzlich für die Straffreiheit von Cannabis für Erwachsene aus, wie in den Niederlanden, Belgien und demnächst auch in der Schweiz.

Joe Wein


SÜDKURIER, Tageszeitung für Bodensee, Schwarzwald und Hochrhein
Originalartikel nicht mehr verfügbar

LESERBRIEF zu einem Drogentod durch Heroin, 14.2.

Überholte Vorurteile sind keine solide Grundlage für sachliche Politik. "Typische Drogenkarrieren, wo alles mit Haschisch begann", seien das laut einem Polizeibeamten, wenn jemand an Heroin stirbt ("U.21 kommt um Drogen nicht herum", 14.2.). Schon 1994 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die These von Cannabis als "Einstiegsdroge" von Experten "überwiegend abgelehnt" werde. 95 bis 98 Prozent der Cannabiskonsumenten landen nicht bei Heroin: Den etwa 6 Millionen Deutschen die Cannabis konsumiert haben stehen etwa 150'000 Heroinabhängige gegenüber, vierzigmal weniger. Eine Heroinkarriere beginnt typischerweise bei Alkohol und Nikotin, lange vor Cannabis, ohne dass diese legalen Suchtmittel deshalb als "Einstiegsdrogen" gelten würden.

Als Argument gegen eine Entkriminalisierung von Cannabis ist das tragische Schicksal von Heroinabhängigen nicht brauchbar. In den Niederlanden, wo Cannabis schon vor 25 Jahren entkriminalisiert wurde, beträgt die Heroinsterblichkeit einen Bruchteil der deutschen Rate. Dort können Erwachsene Cannabis in lizenzierten "Coffee Shops" einkaufen ohne dabei mit harten Drogen in Berührung zu kommen, wie das auf dem deutschen Schwarzmarkt immer noch der Fall ist. Studien im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums und des niederländischen Gesundheitsministeriums ergaben zudem, dass es in Westdeutschland prozentual mehr regelmässige Cannabiskonsumenten gibt (3,0 Prozent) als in den Niederlanden (2,5 Prozent)!

Die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten ist deshalb völlig ungeeignet, das Heroinproblem zu lösen. Eine Entkriminalisierung von Cannabis, wie in den Niederlanden und Belgien Realität und in der Schweiz geplant, ist in Anbetracht der kontraproduktiven Resultate der bisherigen Verbotspolitik nur ein Gebot der Vernunft.

Mit freundlichen Grüssen

Joe Wein


Luxemburger Wort 10.2.2001

Leserbrief zu "Streifall Cannabis", 10.2.2001

Wenn Herr Dr Lang meint, ein Ausbrechen von Schizophrenie-ähnlichen Psychosen sei eines der Hauptargumente gegen Cannabis, dann zeigt das nur, wie viele andere Argumente inzwischen entkräftet worden sind. Der Prozentsatz der Cannabiskonsumenten, die wegen Problemen Hilfe in Anspruch nehmen, liegt im Promillebereich, niedriger als bei Alkohol. "Zusammenfassend ist festzuhalten daß die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird", summierte die Studie von Professor Kleiber und Professor Kovar für das deutsche Bundesgesundheitsministerium ihre Ergebnisse. Herr Lang scheint sich auf veraltete Studien zu stützen, denn die erst drei Jahre alte Kleiber/Kovar Studie stellte fest dass "aufgrund der vorliegenden Ergebnisse die Annahme, dass der Konsum von Cannabis eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit nach sich zieht, zurückgewiesen werden [muss]."

Herr Dr Lang nennt auch keine Belege für seine Behauptung, Cannabis mache stärker abhängig als Alkohol. Tatsächlich schätzte die "Institute of Medicine"-Studie im Auftrag der US-Regierung erst 1999, dass 15 Prozent der Alkoholkonsumenten aber nur 9 Prozent der Cannabiskonsumenten jemals eine Abhängigkeit entwickeln. Dass Nikotin ein noch höheres Suchtpotenzial hat, steht bei einem Durchschnittsverbrauch von 15 Zigaretten pro Tag unter deutschen Rauchern ausser Frage.

Wenn Herr Dr. Lang auf die 4,5 Prozent der Niederländer verweist die 1997 Cannabis konsumiert haben, sollte er vielleicht auch die 4,7 Prozent der Franzosen oder 12,3 Prozent der Amerikaner erwähnen, die 1998 laut dem aktuellen UN-Drogenbericht Cannabis verwendeten. Diese Zahlen zeigen dass harte Strafen kein geeigneteres Mittel zur Reduzierung des Cannabiskonsums sind als sachliche Aufklärung.

Joe Wein


Badische Zeitung

LESERBRIEF zu Polizei: Infoabend in Hausen vom 22.1.2001:

Die These, Cannabis (Haschisch, Marihuana) sei eine "Einstiegsdroge", die Herr Weiß auf dem Infoabend vertrat (Bericht vom 22.1.2001), ist genauso veraltet wie das Cannabisverbot. Cannabis ist weniger schädlich als Alkohol und Nikotin. Jeder vierte zwischen 15 bis 40 hat schon Erfahrungen damit. Belgien und die Schweiz wollen in Zukunft den Besitz und Anbau von Cannabis für den persönlichen Konsum nicht mehr verfolgen. Wann legalisiert Deutschland?

Das Bundesverfassungsgericht urteilte schon 1994, die Einstiegsdrogenthese werde von Fachleuten "überwiegend abgelehnt." Oberstaatsanwalt Körner, der Autor des massgeblichen Kommentars zum deutschen Drogenstrafrecht, lehnt diese These ebenfalls ab und weisst darauf hin, dass es etwa vierzigmal mehr Cannabiskonsumenten gibt als Heroinabhängige. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen diesen beiden völlig verschiedenen Drogen wäre bei den Zahlen widersinnig.

Warum werden solche Thesen dann trotzdem noch verbreitet? Zahlreiche Experten bestätigen inzwischen, dass Alkohol und Nikotin gefährlicher sind (siehe Cannabisbericht der Weltgesundheitsorganisation WHO von 1995). Das Bundesverfassungsgericht fand, dass Experten die Suchtgefahr von Cannabis als "sehr gering" einstufen. Das Deutsche Ärzteblatt schrieb am 27. Oktober 2000: "Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden." (viele dieser Studien sind im Internet nachzulesen, z.B. unter http://www.cannabislegal.de).

Man sieht, es sind nicht mehr viele Argumente für dieses veraltete Verbot übriggeblieben, das ohnehin immer mehr ignoriert wird. 1999 gab es in Deutschland eine sechsstellige Zahl von Ermittlungsverfahren wegen Cannabis, eine Verdoppelung in nur 6 Jahren. Diese Ermittlungsverfahren und Strafprozesse kosten den Steuerzahler Unsummen und halten Polizei und Justiz von der Verfolgung ernsthafter Verbrechen ab. Weil Cannabis verboten ist, ist es auch steuerfrei, im Gegensatz zu Alkohol oder Tabak.

Offizielle Studien ergaben dass es in den Niederlanden, wo Cannabis schon seit einem Vierteljahrhundert offiziell toleriert wird, prozentual weniger regelmässige Cannabiskonsumenten gibt als in Deutschland. Die Strafverfolgung als Mittel zur Cannabiskontrolle ist gescheitert. Unsere Nachbarn haben erkannt, dass es so nicht weitergehen kann. Wäre es nicht an der Zeit, aus den Erfahrungen der Niederländer zu lernen und zumindest offen und ehrlich über das Thema Cannabislegalisierung in Deutschland zu diskutieren?

Joe Wein


Luxemburger Wort (19.1.2001)

LESERBRIEF

Der grüne Gesetzesvorschlag zur Depenalisierung von Cannabis ist realistischer als die Polemik von Dr Lang (19.1.), dessen alarmierend klingende Behauptungen längst von namhaften Experten widerlegt wurden. Eine Expertise zu Cannabis, die der damalige Bundesgesundheitsminister Seehofer in Auftrag gegeben hatte, fasst z.B. 1998 ihre Ergebnisse wie folgt zusammen:

"Zusammenfassend ist festzuhalten daß die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird."

Ich will mich hier auf wenige Beispiele für die sachlichen Fehler in der Argumentation von Dr Lang beschränken. Wir sollten uns bei diesem wichtigen Thema um Sachlichkeit bemühen. Wer sich näher informieren will kann dies z.B. im Internet unter http://www.cannabislegal.de tun.

1. Geradezu absurd ist es, wenn Dr Lang versucht, die Gefährlichkeit von Cannabis ausgerechnet mit der Tatsache zu begründen, dass dabei im Gegensatz zu Alkohol keine tödliche Überdosis möglich ist.

2. Ein einmal wöchentlicher Konsument steht nicht "permanent unter dem Einfluss der Droge." Der Cannabiswirkstoff THC wird nämlich relativ schnell in der Leber abgebaut. Was auch nach einer Woche noch feststellbar ist, sind nur langsam ausgeschiedene Abbauprodukte denen jegliche Rauschwirkung fehlt.

3. Warum preist Dr Lang das Beispiel Schweden an, wenn dort die Drogensterblichkeit dreimal höher liegt als in den toleranten Niederlanden (16 bzw. 5 Tote pro Million Einwohner z.B. im Jahr 1993)?

4. Seine Beobachtung, dass viele Opiatsüchtige vorher Cannabis genommen hatten, zeigt eigentlich nur dass Cannabis heutzutage die dritthäufigst konsumierte Droge nach Alkohol und Nikotin ist. Letztere werden in der Regel lange vor Cannabis probiert, ohne dass sie als "Einstiegsdrogen" in die Junkielaufbahn gelten würden. Die These von Cannabis als "Einstiegsdroge" wird heute in der Fachwelt laut Ansicht des deutschen Bundesverfassungsgerichts "überwiegend abgelehnt."

5. Die Fachwelt ist sich auch weitgehend einig dass Cannabis keine Ursache für Schizophrenie ist. Dr Wayne Hall, einer der Autoren der aktuellen WHO-Studie zu Cannabis, betont dass Schizophrenie in den letzten Jahrzehnten in Europa abgenommen hat obwohl Cannabiskonsum gleichzeitig zugenommen hat.

6. Störungen des Immunsystems und der Fertilität wurden ausschliesslich in Tierversuchen gefunden bei denen die mehrhundertfache wirksame Dosis verabreicht wurde, weshalb auch das amerikanische "Institute of Medicine" in seinem Cannabisbericht für die amerikanische Regierung diese Studien für wenig aussagekräftig hält.

Das Deutsche Ärzteblatt schrieb am 27.10.2000: "Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden."

Joe Wein


Morgenpost

Leserbrief zum Artikel " Der Haschmich mit dem Haschisch", 09.11.2000

Geht es bei der Bestrafung von Cannabiskonsumenten durch die Führerscheinstellen wirklich um die Verkehrssicherheit? Wie berichtet kann man mit Cannabis in der Tasche sogar Probleme bekommen wenn man als Beifahrer unterwegs ist. Nehmen wir etwa Leuten den Führerschein weil sie einen Kasten Bier im Kofferraum haben? Wer eine Woche nach dem letzten Joint selber fährt und, wegen einer Rasta-Frisur verdächtigt, zum Urintest gebeten wird auf den warten DM 500 DM Strafe und 1 Monat Fahrverbot. Die Führerscheinbehörde behandelt ihn wie einen Alkoholiker der betrunken gefahren ist.

Dabei liess unlängst das britische Verkehrsministerium den Einfluss von Cannabis am Steuer wissenschaftlich untersuchen. Das überraschende Ergebnis: Die Testpersonen fuhren unter Cannabis sogar vorsichtiger als ohne, weil sie ihre Fahrfähigkeit eher unterschätzen als überschätzen, wie das bei Alkohol oft der Fall ist. Warum also die Strenge bei Cannabis, wenn man sich bei Alkohol sogar ganz legal an die 0,8 Promille-Grenze herantrinken darf?

Man könnte fast meinen, hier ginge es mehr darum, Hanfliebhaber über Fahrverbote zu drangsalieren nachdem das Bundesverfassungsgericht 1994 der unverhältnismässigen Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten Grenzen gesetzt hat.

Joe Wein